Öffentliche Ausschreibung in Dresden
Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
20.05.2025
Zeitraum der Ausführung
01.11.2025–31.10.2027
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen
Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 5916c7c3-461c-4865-ac77-d4b2e4dfd0c3
Interne Kennung: OLG-VI.4-E1420/21/2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
2.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
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