Öffentliche Ausschreibung in Bonn
Beratung und Unterstützung im Bereich IT-Standards, Offene Standards und Open-Source Software
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
13.05.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 24 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die Gesamtleistung wird wie im Folgenden dargestellt in zwei Leistungsbereiche mit insgesamt fünf Mengenlosen aufgeteilt. Die fünf Lose werden aus systemtechnischen Gründen in fünf Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Leistungsbereich 1: Beratung und Unterstützung im Bereich IT-Standards, Offene Standards und Open-Source Software. Los 1: ZIB 13.10 – 9924/24/VV : 1 Beratung und Unterstützung im Bereich IT-Standards, Offene Standards und Open-Source Software (Ressort BMF) Los 2: ZIB 13.10 – 9924/24/VV : 2 Beratung und Unterstützung im Bereich IT-Standards, Offene Standards und Open-Source Software (Ressorts BMG und AA) Los 3: ZIB 13.10 – 9924/24/VV : 3 Beratung und Unterstützung im Bereich IT-Standards, Offene Standards und Open-Source Software (Restliche Bundesverwaltung) Leistungsbereich 2: Beratung und Unterstützung im Bereich Kollaborationsplattformen und Soziale Medien. Los 4: ZIB 13.10 – 9924/24/VV : 4 – Beratung und Unterstützung im Bereich Kollaborationsplattformen und Soziale Medien (Ressorts BMF und BMG) Los 5: ZIB 13.10 – 9924/24/VV : 5 – Beratung und Unterstützung im Bereich Kollaborationsplattformen und Soziale Medien (Restliche Bundesverwaltung) --- Die der Rahmenvereinbarung – Los 1 (dieses Los) zugrundeliegende Schätzmenge beträgt 25.480 Personentage. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los je Leistungsbereich den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S.2 VgV). Weitere Informationen zur Zuschlagslimitierung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 3.4 im Dokument "Besondere Bewerbungsbedingungen".
Bekanntmachungstext
6
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
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