Öffentliche Ausschreibung in Altenkirchen
Netzbetrieb der Breitbandversorgung
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
02.05.2025
Zeitraum der Ausführung
20.10.2025–29.12.2028
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung
Beschreibung: Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und den Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in insgesamt 3 Losen mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2028, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin in den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Es wird ein einheitlicher Zeitpunkt in allen Losen angestrebt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehr-wertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 249a6cdf-5d12-4cf9-9803-44bd0156cc21
Interne Kennung: K-AK-WF
Zentrale Elemente des Verfahrens:
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