Öffentliche Ausschreibung in Schwelm
Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
27.05.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 84 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm) in 9 Losen.
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Los 1 – Hattingen
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: Los 2 – Witten
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0003
Titel: Los 3 – Herdecke
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0004
Titel: Los 4 – Wetter
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0005
Titel: Los 5 – Sprockhövel
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0006
Titel: Los 6 – Gevelsberg
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0007
Titel: Los 7 – Schwelm
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0008
Titel: Los 8 – Ennepetal
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0009
Titel: Los 9 – Breckerfeld
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"
Beschreibung: Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm) in 9 Losen. Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose - auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 9 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate und vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch vorstehend Ziff. cc)) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. oder b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. cc) dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Ver-handlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter heruntergeladen werden können.
Kennung des Verfahrens: 16e0b95f-8c7a-4a84-9c1d-d978e9a93c5f
Interne Kennung: 10.ZV.25.007
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter heruntergeladen werden können. An dieser Stelle wird zudem darauf hingewiesen, dass am 31.10.2025 die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ außer Kraft tritt. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das vorliegende Ausschreibungsverfahren möglichst beschleunigt durchzuführen, weshalb auch die hier beschriebene beschleunigte Verfahrensart gewählt wurde. Dies bedingt auch, dass etwaige Anfragen auf Fristverlängerung ggf. gar nicht oder nur in begrenztem Umfang gewährt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2 Erfüllungsort:
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6 Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1)) für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder mit seinem Angebot einzureichen. (Selbiges gilt für Eignungsleiher, sowie bei Unterauftragsvergabe spätestens vor Vertragsschluss).
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Los 1 - Hattingen
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF
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