Öffentliche Ausschreibung in Oranienburg
Prüfung Brücken der Stadt Oranienburg 2025
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
09.05.2025
Zeitraum der Ausführung
Bis Dezember 2025
Auftraggeber
Ausführungsort
Zugehörige Leistungen

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Leistungsbeschreibung
Prüfung Brücken der Stadt Oranienburg
Bekanntmachungstext
UVGO
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung , Der Bürgermeister
Kontaktstelle Zentrale Vergabestelle
Postanschrift
Ort 16515 Oranienburg
eMail
URL
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
documents
Art und Umfang der Leistung
Prüfung Brücken der Stadt Oranienburg
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Stadt Oranienburg
Ort 16515 Oranienburg
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Übergabe Prüfberichte 12/2025
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD- vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis - PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD- genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD- liegt den Vergabeunterlagen zum
Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein
Berufsregister besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß Paragr. 123 GWB oder Paragr. 124 GWB vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500,- Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß Paragr. 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß Paragr. 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen
Frist vorzulegen:
zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Stattdessen können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis
(PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit
dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu
erbringen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß Paragr. 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD- vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis - PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD- genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD- liegt den Vergabeunterlagen zum
Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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