Öffentliche Ausschreibung in Essen
Forstbetrieb der Stadt Essen – Waldrandkontrollen 2025 – 2028
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
05.05.2025
Zeitraum der Ausführung
01.07.2025–31.12.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Waldbaumkontrolle im urban geprägten und intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen 4 – jährigen Vertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Waldrandkontrollen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Jedes Kalenderjahr wird separat beauftragt. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres für die darauf folgende Kontrollperiode. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln (z.Hd. Frau Losch, vergabestelle@gge.essen.de) Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los komplett angeboten werden. Ebenso können auch beide Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in beiden Losen das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los mit eigenem Personal gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Waldungen der Stadt Essen umfassen eine Gesamtfläche von rund 1.750 ha mit einem sehr hohen Waldrandeffekt. In den Erholungsschwerpunkten werden für die Bürgerschaft zahlreiche Einrichtungen (Bänke, Schutzhütten, Fitnessgeräte, Spielpunkte, Infotafeln, Wegweiser, ..) vorgehalten. Der Stadtwald Essen ist nach den Kriterien des gültigen deutschen FSC®-Waldstandards (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sämtlichen Arbeiten die gültigen Bestimmungen des FSC-Waldstandards einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen mit negativen Wirkungen auf den Wald sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers in geeigneter Weise vollständig zu rehabilitieren. Dem Forstbetrieb der Stadt Essen obliegt gemäß Dienstanweisung die Verkehrssicherungspflicht gegenüber waldtypischen Gefahren des Waldbaumbestandes entlang der Waldränder und im direkten Umfeld der vorgehaltenen Erholungseinrichtungen. Die Waldbaumkontrolle erfolgt als visuelle Einzelbaumkontrolle gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Verkehrssicherungspflichten für die konkrete Baumkontrolle ergeben sich aus den im Fachverfahren "proforst" kartierten Kontrolleinheiten, in denen die einzelnen Kontrolllinien entlang der typisierten Waldaußengrenzen mit Verkehrssicherungspflichten, den Kontrolllinien im Bereich der Erholungseinrichtungen und der bereits kartierten Einzelbäume in den Kontrollbereichen der Kontrolleinheiten. Die Kontrollbereiche des Waldbaumbestandes bemessen sich in Abhängigkeit der aktuellen Bestockung in einer Tiefe der einfachen baumfallenden Länge (in der Regel 30 Meter) zur jeweiligen Kontrolllinie. In Erholungsschwerpunkten kommt es durch die Dichte der Kontrolllinien häufig zur Überlappung der Kontrollbereiche. Da die Größe der Kontrollbereiche von der dynamischen Baumhöhe abhängig sind, können Überlappungsflächen nicht exakt ermittelt werden. Nach grober Schätzung beträgt die Überlappungsfläche ca. 15-20% der Kontrollbereiche. Allgemeine Erschwernisse im Stadtwald Essen: Sämtliche Waldflächen erschließen sich grundsätzlich selber. Ggf. gewünschte Vereinfachungen des Betretungsrechts über Flächen fremder Eigentümer sind vom Auftragnehmer zu eigenen Lasten auszuhandeln. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den Waldrandlagen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeere, Hundsrose, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngung, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Eine weitere waldtypische Erschwernis im urban geprägten Essener Stadtwald ergibt sich durch das vielfältige Geländerelief mit – natürlichen Steillagen, vorwiegend im Essener Süden, – künstlichen Aufschüttungen mit Steilböschungen, vorwiegend im Essener Norden, – vereinzelten baulicher Relikte historischer Flächenvornutzungen – oder punktueller anthropogener Abgrabungen oder Ablagerungen im gesamten Stadtgebiet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten mit den naturtypischen Gefahren des Waldes, insbesondere durch Astabbrüche vertrauten Personals
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Waldbaumkontrolle Bezirke I, III, IV, V, VI und VII
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: Waldbaumkontrolle Bezirke II, VIII und IX
Bekanntmachungstext
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Forstbetrieb der Stadt Essen - Waldrandkontrollen
Beschreibung: Waldbaumkontrolle im urban geprägten und intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen 4 - jährigen Vertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Waldrandkontrollen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Jedes Kalenderjahr wird separat beauftragt. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres für die darauf folgende Kontrollperiode. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln (z.Hd. , ) Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los komplett angeboten werden. Ebenso können auch beide Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in beiden Losen das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los mit eigenem Personal gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Waldungen der Stadt Essen umfassen eine Gesamtfläche von rund 1.750 ha mit einem sehr hohen Waldrandeffekt. In den Erholungsschwerpunkten werden für die Bürgerschaft zahlreiche Einrichtungen (Bänke, Schutzhütten, Fitnessgeräte, Spielpunkte, Infotafeln, Wegweiser,...) vorgehalten. Der Stadtwald Essen ist nach den Kriterien des gültigen deutschen FSC®-Waldstandards (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sämtlichen Arbeiten die gültigen Bestimmungen des FSC-Waldstandards einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen mit negativen Wirkungen auf den Wald sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers in geeigneter Weise vollständig zu rehabilitieren. Dem Forstbetrieb der Stadt Essen obliegt gemäß Dienstanweisung die Verkehrssicherungspflicht gegenüber waldtypischen Gefahren des Waldbaumbestandes entlang der Waldränder und im direkten Umfeld der vorgehaltenen Erholungseinrichtungen. Die Waldbaumkontrolle erfolgt als visuelle Einzelbaumkontrolle gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Verkehrssicherungspflichten für die konkrete Baumkontrolle ergeben sich aus den im Fachverfahren "proforst" kartierten Kontrolleinheiten, in denen die einzelnen Kontrolllinien entlang der typisierten Waldaußengrenzen mit Verkehrssicherungspflichten, den Kontrolllinien im Bereich der Erholungseinrichtungen und der bereits kartierten Einzelbäume in den Kontrollbereichen der Kontrolleinheiten. Die Kontrollbereiche des Waldbaumbestandes bemessen sich in Abhängigkeit der aktuellen Bestockung in einer Tiefe der einfachen baumfallenden Länge (in der Regel 30 Meter) zur jeweiligen Kontrolllinie. In Erholungsschwerpunkten kommt es durch die Dichte der Kontrolllinien häufig zur Überlappung der Kontrollbereiche. Da die Größe der Kontrollbereiche von der dynamischen Baumhöhe abhängig sind, können Überlappungsflächen nicht exakt ermittelt werden. Nach grober Schätzung beträgt die Überlappungsfläche ca. 15-20% der Kontrollbereiche. Allgemeine Erschwernisse im Stadtwald Essen: Sämtliche Waldflächen erschließen sich grundsätzlich selber. Ggf. gewünschte Vereinfachungen des Betretungsrechts über Flächen fremder Eigentümer sind vom Auftragnehmer zu eigenen Lasten auszuhandeln. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den Waldrandlagen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeere, Hundsrose, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngung, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Eine weitere waldtypische Erschwernis im urban geprägten Essener Stadtwald ergibt sich durch das vielfältige Geländerelief mit - natürlichen Steillagen, vorwiegend im Essener Süden, - künstlichen Aufschüttungen mit Steilböschungen, vorwiegend im Essener Norden, - vereinzelten baulicher Relikte historischer Flächenvornutzungen - oder punktueller anthropogener Abgrabungen oder Ablagerungen im gesamten Stadtgebiet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten mit den naturtypischen Gefahren des Waldes, insbesondere durch Astabbrüche vertrauten Personals.
Kennung des Verfahrens: 493c49a3-a0ce-4bc8-a548-1f464d12f3f3
Interne Kennung: BE043250201
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:
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