Ausschreibung Gebäudetechnik in Ludwigsfelde
Elektrische-, Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen – Oberschule
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
24.04.2025
Zeitraum der Ausführung
26.05.2025–25.07.2025
Auftraggeber
Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, Telefon: , Fax: , E-Mail: .
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A.
Vergabenummer: .
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:
und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: - ohne elektronische Signatur (Textform).
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen.
e) Ort der Ausführung:
Oberschule Ludwigsfelde, Am Birkengrund 1, 14943 Ludwigsfelde.
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Elektrische Anlagen und Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen.
Mit seiner Unterschrift unter dem Leistungsverzeichnis erklärt der Anbieter, dass für ihn keine Unklarheiten bestehen. Etwaige Unklarheiten im Leistungsverzeichnis bzw. bei den örtlichen Verhältnissen sind vor Angebotsabgabe zu klären. Das LV ist auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Seiten sind vor Angebotsabgabe nachzufordern. Alle aus der Beachtung und Einhaltung der Vorbemerkung entstehenden Kosten sind mit den Einheitspreisen der nachfolgenden Positionen abgegolten. Die Einheitspreise enthalten alle Nebenkosten, die für eine ordnungsgemäße Funktion der Gesamtanlage bzw. deren Einzelanlagenteile erforderlich sind. Alle Positionen verstehen sich inklusive Montage, falls nicht ausdrücklich anders vermerkt. Leistungen, die in Hinweis- und Leitpositionen verbal beschrieben sind, sind in die nachfolgenden Leistungspositionen, ergänzend zur Beschreibung, zu kalkulieren.
Alle notwendigen Genehmigungen für den Betrieb der Baustelle, wie:
- Anschlussgenehmigungen an Versorgungsnetze Elektroenergie;
- Sondernutzung des öffentlichen und privaten Landes,
(Lagerung von Baustoffen und Abbruchmaterial,
Bauwagenstandplätze, Container);
- Lageauskunft über unterirdische Leitungen;
- Parkplatzsondergenehmigungen sind vom Auftragnehmer vor Baubeginn einzuholen.
Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, das Beschädigungen fremder Anlagen, Gebäude und Flächen vermieden werden, anderenfalls tritt im vollen Umfange die Haftung des Auftragnehmers ein.
Der Auftragnehmer hat ohne besondere Aufforderung am Ende der täglichen Arbeitszeit den durch seine Arbeit angefallenen Bauschutt, Verpackungsmaterial etc. von der Baustelle zu entfernen.
Vor dem täglichen Verlassen der Baustelle hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, daß alle Gefahrenpunkte innerhalb der Baustelle ständig gesichert sind und die Verkehrs-
und Zufahrtswege gefahrlos benutzt werden können, soweit deren Sicherung ihm obliegt. Der Auftragnehmer haftet auch für Unfälle, die sich außerhalb der normalen Arbeitszeit ereignen, wenn er die Unterlassung der Sicherungsmaßnahmen zu vertreten hat.
Für die diebstahlsichere Lagerung aller betriebseigenen Geräte,
Gerüste und Materialien ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Auf der Baustelle muss während der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer ständig ein Vertreter des Auftragnehmers anwesend sein, der vom Auftraggeber und dessen Vertreter Anweisungen entgegen nehmen darf.
Bei Behinderungen und/oder Unterbrechungen im Zuge der Baudurchführung kann sich der Auftragnehmer auf die Folgen nur berufen, wenn die Behinderungen und/oder Unterbrechungen sowie deren Gründe in den jeweiligen Bauberichten vermerkt sind. Die Anzeigepflicht bleibt davon unberührt.
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