Öffentliche Ausschreibung in Schulzendorf
Trägerschaft einer Kindertagesstätte
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Interessenbekundungsverfahren
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
30.04.2025
Zeitraum der Ausführung
01.01.2026–31.12.2030
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Es sind Leistungen im Rahmen des Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (Kindertagesstättengesetz – KitaG) zu erbringen.
Die Kindertagesstätte Naturkita liegt im Gemeindegebiet an einer ruhigen Nebenstraße in einem ehemaligen Wohngebäude. Die Gemeinde Schulzendorf stellt das Gebäude und das Grundstück für den Betrieb einer Kindertagesstätte entsprechend § 16 III KitaG zur Verfügung. Die Gemeinde Schulzendorf trägt dabei die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstück entsprechend § 16 III KitaG i. V. m. KitaBKNV. Die Betriebskosten richten sich nach § 15 I KitaG i. V. m. KitaBKNV. Der zukünftige Betreiber der Kita ist für kleinere Instandsetzungen und das Beheben von
Bekanntmachungstext
S-SBK-0325: Interessenbekundungsverfahren Trägerschaft einer Kindertagesstätte in Schulzendorf.
VO: Sonstige Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung.
Bekanntmachung.
Angaben zum Auftraggeber:
Bezeichnung , Kontaktstelle Geschäftsbereich 4, Soziales, Bildung und Kultur, Zu Händen , Postanschrift , Ort 15732 Schulzendorf, Telefon , Fax , E-Mail , URL
Art und Umfang der Leistung Die Gemeinde Schulzendorf mit etwa 10.000 Einwohnern und einer Fläche von 9,1 km² liegt im Süden von Berlin in der Dahme-Seen-Region.
Die Gemeinde beabsichtigt, die Trägerschaft einer Kindertagesstätte in Schulzendorf ab 01.01.2026 neu zu vergeben. Interessierte Träger werden gebeten, ihr Interesse an der Trägerschaft und dem Betrieb der Kindertagesstätte zu bekunden.
1. Art, Umfang und Ort der Leistung:
Es sind Leistungen im Rahmen des Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG) zu erbringen.
Die Kindertagesstätte Naturkita liegt im Gemeindegebiet an einer ruhigen n einem ehemaligen Wohngebäude. Die Gemeinde Schulzendorf stellt das Gebäude und das Grundstück für den Betrieb einer Kindertagesstätte entsprechend § 16 III KitaG zur Verfügung. Die Gemeinde Schulzendorf trägt dabei die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstück entsprechend § 16 III KitaG i. V. m. KitaBKNV. Die Betriebskosten richten sich nach § 15 I KitaG i. V. m. KitaBKNV. Der zukünftige Betreiber der Kita ist für kleinere Instandsetzungen und das Beheben von Bagatellschäden sowie für die Gartenpflege zuständig.
In der Kindertagesstätte sind entsprechend der Aufnahme in den Bedarfsplan des Kreises 30 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt aufzunehmen. Aktuell ist die Naturkita im Bedarfsplan des Landkreises aufgenommen. Die weitere Notwendigkeit dafür ist zurzeit gegeben.
Die Öffnungs- und Betreuungszeiten sind bedarfsorientiert geregelt. Die Öffnung der Kindertagesstätte haben sich nach den Bedarfen der Eltern zu richten und sollte in der Zeit von 6.00 bis mindestens 18.00 Uhr erfolgen. Die Kita kann eine Sommerschließzeit von bis zu 14 Kalendertagen festlegen. Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr können als Schließtage festgelegt werden. Es können weiterhin bis zu 4 Schließtage für Team-/Fortbildungen festgelegt werden.
Die Erzieher, Kinder und Elternschaft sind sehr naturverbunden. Diese Vorliebe muss im pädagogischen Alltag fortgeführt werden.
Das pädagogische Konzept orientiert sich an der Naturpädagogik. Dafür stehen aktuell vier Erzieher/innen, eine Leitung, eine
hauswirtschaftliche Angestellte, eine Reitpädagogin und eine Honorarkraft für den Spätdienst den Kindern zur Seite. Die Kinder
halten sich überwiegend in der Natur auf. Eine Reitpädagogin vermittelt den Kindern einen fachgerechten Umgang mit Pferden
und ermöglicht das Reiten. Der Umgang mit einem Pferd wird über eine Reitbeteiligung gewährleistet, diese kann übernommen
werden. Die Finanzierung der Reitpädagogin und der Reitbeteiligung kann über Mitgliedsbeiträge bei Trägerschaft durch einen
Verein oder über eine extra Pauschale durch die Eltern erfolgen. Einmal im Jahr soll eine Kitareise stattfinden. In Zusammenarbeit
mit der Schwimmhalle Wildau sollen die Kinder das Schwimmen erlernen. Einmal im Monat soll ein Kulturtag stattfinden, bei dem
die Kinder ein Theater, Museum, Ausstellung etc. besuchen.
Bei der Essensversorgung wird auf eine abwechslungsreiche und gesunde Kost geachtet. Die Mittagsverpflegung wird aktuell
über ein Cateringunternehmen gewährleistet. Die Mittagsverpflegung ist entsprechend zu vergeben. Die Zwischenmahlzeiten
sollen größtenteils nach Möglichkeit mit den Kindern frisch zubereitet werden. Die Reinigung und Vor- und Nachbereitung der
Essensausgabe bzw. Zubereitung der Zwischenmahlzeiten erfolgt durch die angestellte Reinigungs- und Küchenkraft.
Die zum Zeitpunkt der Übernahme betreuten Kinder und angestellten Erzieher, Hauswirtschaftskräfte und Reitpädagogen müssen
übernommen werden. Sie müssen mindestens die gleiche Entlohnung erhalten. Die Entlohnung soll sich am TVöD orientieren.
Die notwendigen Personalkosten werden entsprechend KitaG und KitaPersV durch das Land bezuschusst. Die weitere
Finanzierung erfolgt durch Elternbeiträge entsprechend KitaG, einem Zuschuss durch das Land bzw. Landkreis und einem
Zuschuss der Gemeinde.
Der Träger übt die Personalhoheit aus, übernimmt die Verwaltung der Kindertageseinrichtung, die Verwaltung der An- und
Abmeldungen sowie die Elternbeitrags- und Essensgelderhebung. Zum Zeitpunkt der Übernahme befinden sich voraussichtlich 30
Kinder in Betreuung, ca. 3 unter 3jährige und 27 über 3jährige. Der Träger hat einen geeigneten Eigenanteil zu leisten. Dieser kann
bar oder unbar erfolgen. Die Eltern können dafür beteiligt werden.
Die Trägerschaft der Kita und die weitere Betreuung müssen zwingend zum 01.01.2026 erfolgen.
2. Merkmale des zukünftigen Trägers
Es wird erwartet, dass der potentielle Träger mit seinem fachlichen Wissen einen möglichst reibungslosen Übergang der
Trägerschaft und Betreuung ermöglicht. Der Träger besitzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Nachweise über Erfahrungen und Kompetenzen im Betrieb von Kindertagesstätten sind vorzulegen.
Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des KitaG in Verbindung mit dem vorzulegenden pädagogischen Konzept. Das
pädagogische Konzept soll sich an dem jetzigen Konzept orientieren.
Des Weiteren wird erwartet, dass der potentielle Träger sich - nach Aufforderung - dem Auswahlgremium kostenlos vorstellt. Die
Interessenbekundungsgespräche sind im ersten Halbjahr 2025 geplant.
Es besteht die Möglichkeit, sich die Einrichtung vor Abgabe eines Angebots anzuschauen. Dazu erfolgen Termine unter den unten
angegebenen Kontaktdaten.
Es ist ein Finanzierungskonzept für den Betrieb der Kita mit Aussagen zu den laufenden Betriebskosten auszuarbeiten und
vorzulegen.
Der Träger beschäftigt das benötigte Personal und wendet den für ihn gültigen Tarifvertrag an. Der Tarifvertrag muss sich am TVöD
orientieren. Ein Personalkonzept ist vorzulegen.
Das vorhandene Personal ist im Rahmen des Trägerwechsels vom neuen Träger mindestens zu den derzeit bestehenden
Konditionen zu übernehmen.
Der Träger stellt dar, wie er sich die Kooperation mit der Gemeinde Schulzendorf und den sonstigen Bildungseinrichtungen vorstellt.
3. Träger- bzw. Finanzierungsvertrag
Die Gemeinde Schulzendorf und der Träger der Kindertagesstätte schließen einen Vertrag zum Betrieb und zur Finanzierung der
Einrichtung. Die Laufzeit des Vertrages soll 5 Jahre mit der Option der Verlängerung betragen.
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