Ausschreibung Bauleistungen in Leverkusen

Starkstrom- und Nachrichtentechnik (ELT), Freiherr-vom-Stein-Gymnasium – Erweiterung G9

ID: A457366055

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

14.04.2025

Zeitraum der Ausführung

22.07.2025–30.04.2026

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

2024-0574, Starkstrom- und Nachrichtentechnik (ELT), Freiherr-vom-Stein-Gymnasium – Erweiterung G9, Morsbroicher Str. 77, 51375 Leverkusen
Bei der Maßnahme handelt es sich um den zweigeschossigen Erweiterungsneubau G9 am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Leverkusen-Schlebusch, der 12 Klassenräume umfasst. Zur Sicherstellung des Raumbedarfs im Rahmen der erweiterten Anforderungen an den gymnasialen Schulbetrieb wird ein Neubau mit Teilunterkellerung errichtet. Dieser beinhaltet Lerncluster, einen Naturwissenschaftsraum und Lehrerräume. Folgende Installationsarbeiten sind im Wesentlichen vorgesehen: Die Lieferung und betriebsfertige Montage der starkstrom- und nachrichtentechnischen Anla-gen im Neubau des Freiherr vom Stein Gymnasiums in Leverkusen.
Lieferung und betriebsfertige Montage der starkstrom- und nachrichtentechnischen Anlag. Zur Sicherstellung des Raumbedarfs im Rahmen der erweiterten Anforderungen an den gymnasialen Schulbetrieb wird ein Neubau mit Teilunterkellerung errichtet. Dieser beinhaltet Lerncluster, einen Naturwissenschaftsraum und Lehrerräume. Ein Bauzeitenplan wird nach Vergabe aller Gewerke ausgegeben. Die Baustelleneinrichtung ist im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Enthalten sind alle Leistungen, die zur Erbringung der in den Positionen beschriebenen Leistungen notwendig sind, soweit nicht in gesonderter Position beschrieben. Dies gilt für die gesamte Baustelleneinrichtung, auch für Aufzüge, Kräne, Gerüste, Anmietung von zusätzliche Lagerflächen, Baucontainer, etc. Es ist darauf zu achten, dass Schutt und Müll beim Abtransport aus dem Bestandsgebäude so verpackt sind, dass hierdurch die Transportwege nicht verschmutzt werden. Schuttransporte dürfen nur mit staubgeschützen Behältnissen erfolgen. Verschmutzungen der Transportwege, die trotzdem entstehen, üssen sofort beseitigt werden. Der Auftragnehmer hat sich eigenständig über die Zuwegung zum Baufeld zu informieren. Der Materialtransport auf der Baustelle und die Stellung von Behältern zur Abfuhr der Materialien sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Bereitstellung einer Aufstellfläche für Baustelleneinrichtung (zum Beispiel Materialcontainer) ist mit der Gesamtbauleitung vor Montagebeginn abzustimmen. Dies ist bei der Ablaufplanung und dem Logistikkonzept der eigenen Leistung zu berücksichtigen. Alle hieraus resultierenden Kosten sind in die Positionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber übernimmt in keinem Fall die Entgegennahme, das Abladen, Lagern und den Transport von Stoffen und Bauteilen, oder stellt dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung. Entgegennahme von Materialien erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Vom AG werden keine Gerüste, Leitern usw. zur Verfügung gestellt. Notwendige Gerüste, Leitern usw. sind vom AN entsprechend eigenständig für Ihr Gewerk mit in die Positionen einzukalkulieren. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die gültigen DIN-Normen, auch wenn in den Positionen nicht besonders hingewiesen wird, die VOB/C und sämtliche technische Regeln und Vorschriften der Bau Berufsgenossenschaft und Gesundheitsschutzregeln

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

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