Ausschreibung Lieferleistung Chemikalien in Hamburg
Generika-Ersatzkassen 24
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
07.04.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 24 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
Zugehörige Leistungen

Jetzt durchstarten und kostenfrei testen.
Von folgenden Benefits profitieren
10.000+ Auftragschancen für Ihr Business
Ausschreibungen für alle Leistungen
Experten-Support
Leistungsbeschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für 24 Monate vom 01.01.2026 – 31.12.2027. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 209 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: TK - Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: KKH - Kaufmännische Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: hkk - Handelskrankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Generika-Ersatzkassen 24.
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für 24 Monate vom 01.01. .2027. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 209 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 3d30a62c-19b4-466d-b2a0-de5354eb98cd
Interne Kennung: BV: 1004511
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Deutsches Recht (GWB, VgV)
2.1.6 Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: 101 - DAK / KKH - Acarbose - A10BF01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 101
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12: 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: 102 - DAK / KKH - Alfacalcidol - A11CC03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 102
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0003
Titel: 103 - DAK / KKH - Xipamid - C03BA10
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 103
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0004
Titel: 104 - DAK / KKH - Hydrochlorothiazid und Triamteren - C03EA21
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 104
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0005
Titel: 105 - DAK / KKH - Nitrendipin - C08CA08
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 105
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0006
Titel: 106 - DAK / KKH - Aciclovir - D06BB03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 106
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0007
Titel: 107 - DAK / KKH - Betamethason - D07AC01 (EMU; LOE; SAL)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 107
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0008
Titel: 108 - DAK / KKH - Mometason - D07AC13
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 108
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0009
Titel: 109 - DAK / KKH - Tacrolimus - D11AH01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 109
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0010
Titel: 110 - DAK / KKH - Tibolon - G03CX01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 110
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0011
Titel: 111 - DAK / KKH - Norethisteron und Estrogen - G03FA01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 111
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0012
Titel: 112 - DAK / KKH - Ritonavir - J05AE03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 112
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0013
Titel: 113 - DAK / KKH - Acemetacin - M01AB11
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 113
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0014
Titel: 114 - DAK / KKH - Piroxicam - M01AC01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 114
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0015
Titel: 115 - DAK / KKH - Meloxicam - M01AC06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 115
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Ort: DAK-Gesundheit, -31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: . Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0016
Titel: 116 - DAK / KKH - Codein und Paracetamol - N02AJ06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 116
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium - Zahl: 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL:
Mehr Inhalt. Mehr Aufträge. Mehr Umsatz.
Sie möchten weiterlesen? Profitieren Sie von unserer Ausschreibungsdatenbank mit einem kostenfreien Testaccount.
Sie suchen passende Aufträge für Ihre Firma?
Egal ob Bau-, Liefer-, oder Dienstleistungen, in unserer B_I ausschreibungsdatenbank finden Sie garantiert zahlreiche Ausschreibungen auch für Ihre Firma.
Aktuell mehr als 10.000 Ausschreibungen verfügbar.
Kostenfreier E-Mail-Kurs:
Einstieg ins Vergaberecht
Lernen Sie alles wichtige für die Teilnahme an elektronischen Vergaben für Ihren nächsten Auftrag.
- 5 Lektionen direkt in Ihr Postfach
- 2 Quizze: Testen Sie Ihr Wissen!
- 1 Überraschung
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
- 4 Lektionen direkt in Ihr Postfach
- 1 Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Lektion 1
Öffentliche Ausschreibungen
Alle Lektionen