Öffentliche Ausschreibung in Kaiserslautern

Hoheitliches Abschleppen PP Westpfalz

ID: A457216613

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

01.04.2025

Zeitraum der Ausführung

Für 48 Monate

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Hoheitliches Abschleppen für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz.

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenPP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Hoheitliches Abschleppen PP Westpfalz
Beschreibung: Hoheitliches Abschleppen für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz.
Kennung des Verfahrens: 9355681e-4c68-4c1b-bb38-feb0ca9b5cfe
Interne Kennung: 0449-ZB1-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste

2.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Polizeipräsidium Westpfalz Text freischaltenLogenstraße 5
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXS2YYJYTYYK6H0S Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. Nr. 5.3_"01 Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Beigefügte AGB des Bieters werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen. Datenschutzklausel: Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede (auch nur auszugsweise) Veröffentlichung ist nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 51
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 51

2.1.6 Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Kategorie A - Gebiet 01
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz.
Interne Kennung: 1

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste

5.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Polizeipräsidium Westpfalz Text freischaltenLogenstraße 5
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Laufzeit: 48 Monat

5.1.4 Verlängerung:

Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 30 042,66 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2 Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR (jeweils pro Versicherungsfall) besteht. (Die Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte (Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a. 01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte, Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5 Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10 Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Text freischaltenStellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Text freischaltenStellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Text freischaltenAbstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:Text freischalten 19/03/2025 23: 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 01/04/2025 12: 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum:Text freischalten 01/04/2025 12: 01,
Ort: PP ELT, Abt. BuL, SG ZB 1
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl. Dokument "03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: - 04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - 06 Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen" - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens nach Nummer 7.1 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen" - ggf. Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer 3.1 - 3.2 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikations-plattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Text freischaltenStiftsstraße 9, 55116 Mainz Telefon:Text freischalten +49 (0) 6131 / 162234, Fax:Text freischalten +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: Text freischaltenvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: Kategorie A - Gebiet 02
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz.
Interne Kennung: 2

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste

5.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Polizeipräsidium Westpfalz Text freischaltenLogenstraße 5
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Laufzeit: 48 Monat

5.1.4 Verlängerung:

Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 18 633,58 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot. Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitakti-schen Gründen als erforderlich, ist der Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am Einsatzort eintrifft.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2 Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR (jeweils pro Versicherungsfall) besteht. (Die Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte (Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a. 01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte, Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5 Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10 Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Text freischaltenStellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Text freischaltenStellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Text freischaltenAbstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:Text freischalten 19/03/2025 23: 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 01/04/2025 12: 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum:Text freischalten 01/04/2025 12: 01,
Ort: PP ELT, Abt. BuL, SG ZB 1
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl. Dokument "03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: - 04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - 06 Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen" - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens nach Nummer 7.1 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen" - ggf. Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer 3.1 - 3.2 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikations-plattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Text freischaltenStiftsstraße 9, 55116 Mainz Telefon:Text freischalten +49 (0) 6131 / 162234, Fax:Text freischalten +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: Text freischaltenvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1Technische ID des Loses: LOT-0003
Titel: Kategorie A - Gebiet 03
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz.
Interne Kennung: 3

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste

5.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Polizeipräsidium Westpfalz Text freischaltenLogenstraße 5
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Laufzeit: 48 Monat

5.1.4 Verlängerung:

Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 067,24 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot. Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitakti-schen Gründen als erforderlich, ist der Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am Einsatzort eintrifft.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2 Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR (jeweils pro Versicherungsfall) besteht. (Die Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte (Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a. 01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte, Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5 Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10 Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Text freischaltenStellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Text freischaltenStellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Text freischaltenAbstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:Text freischalten 19/03/2025 23: 59,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYTYYK6H0S
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 01/04/2025 12: 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum:Text freischalten 01/04/2025 12: 01,
Ort: PP ELT, Abt. BuL, SG ZB 1
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl. Dokument "03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: - 04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - 06 Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen - Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen" - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens nach Nummer 7.1 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen" - ggf. Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer 3.1 - 3.2 der "05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikations-plattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Text freischaltenStiftsstraße 9, 55116 Mainz Telefon:Text freischalten +49 (0) 6131 / 162234, Fax:Text freischalten +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: Text freischaltenvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1Technische ID des Loses: LOT-0004
Titel: Kategorie A - Gebiet 04
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westpfalz.
Interne Kennung: 4

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste

5.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Polizeipräsidium Westpfalz Text freischaltenLogenstraße 5
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Laufzeit: 48 Monat

5.1.4 Verlängerung:

Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 763,97 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot. Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitakti-schen Gründen als erforderlich, ist der Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am Einsatzort eintrifft.

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