Ausschreibung Betonbearbeitung in Ludwigsburg
Sanitärtechnische Anlagen, Dämm- und Brandschutz, Mauer- und Betonarbeiten – Bauunterhalt Landkreis Ludwigsburg
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
31.03.2025
Zeitraum der Ausführung
02.05.2025–30.04.2026
Auftraggeber
Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für den Bauunterhalt in landeseigenen Gebäuden. Arbeiten sind über Abrufverträge (auch Kleinaufträge) auszuführen. Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung zu erfüllen.
Bekanntmachungstext
Bekanntmachung
Landkreis Ludwigsburg, Sanitärtechnische Anlagen (681), Dämm- und Brandschutz (621) und dazugehörige Mauer- (630) und Betonarbeiten
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle), Name und Anschrift:
Internet:
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:
und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen.
e) Ort der Ausführung
Liegenschaften im Amtsbezirk Ludwigsburg.
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung: Landkreis Ludwigsburg, Sanitärtechnische Anlagen (681), Dämm- und Brandschutz (621) und dazugehörige Mauer- (630) und Betonarbeiten (631)
Umfang der Leistung: Rahmenvertrag für den Bauunterhalt in landeseigenen Gebäuden. Arbeiten sind über Abrufverträge (auch Kleinaufträge) auszuführen. Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung zu erfüllen.
Bei Arbeiten an Gebäuden mit polizeilichen Einrichtungen:
Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt
werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und
keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.
Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt
werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und
keine negativen Anhaltspunkte vorliegen
Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.
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