Ausschreibung Bauleistungen in Vetschau

Städtische Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Verkehrsflächen

ID: A457096534

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

06.03.2025

Zeitraum der Ausführung

01.04.2025–31.03.2027

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Instandhaltung und Erneuerung der städtische n Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Verkehrsflächen des Gemeindegebiets Vetschau/Spreewald.
Der Einsatzbereich erstreckt sich über die Beleuchtungsanlagen des Stadtgebietes mit ca. 600 Lichtpunkten und 10 Ortsteile mit ca. 700 Lichtpunkten.
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Stadtgebiet Vetschau/Spreewald.
Los Nr.: 2 Bezeichnung: Ortsteile Vetschau/Spreewald.

Bekanntmachungstext

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Text freischaltenStadt Vetschau/Spreewald, Text freischaltenSchlossstraße 10, 03226 Vetschau/Spreewald, Telefon:Text freischalten 035433-777-11, E-Mail: Text freischaltenbau@vetschau.com, Kontaktstelle: Fachbereich Bau.

b) Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A. Vergabenummer: Text freischaltenSBL2025.

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:

und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: - postalischer Versand.

d) Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen.

e) Ort der Ausführung:

Stadt Vetschau/Spreewald, 03226 Vetschau/Spreewald.
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort:
Stadt Vetschau/Spreewald und deren Ortsteile.

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Instandhaltung und Erneuerung der städtischen Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Verkehrsflächen des Gemeindegebiets Vetschau/Spreewald.
Der Einsatzbereich erstreckt sich über die Beleuchtungsanlagen des Stadtgebietes mit ca. 600 Lichtpunkten und 10 Ortsteile mit ca. 700 Lichtpunkten.
Die Ausschreibung wird in Teillose aufgeteilt. Der AG behält sich die Komplettvergabe oder Vergabe von Einzellosen vor. Die Lose werden getrennt betrachtet.
Das Zuschlagskriterium für jedes Los ist der Preis.
LOS 1: Stadtgebiet Vetschau/Spreewald inkl. Märkischheide, Lobendorf und Belten
LOS 2: Ortsteile Vetschau/Spreewald.
Aufschlüsselung Los 2:
Göritz Koßwig Laasow mit Wüstenhain, Briesen und Tornitz Missen mit Gahlen und Jeschen Naundorf mit Fleißdorf Ogrosen Raddusch Repten Stradow Suschow Die Vertragsdauer für die jeweiligen Teillose beträgt 2 Jahre, mit beidseitiger Option auf Verlängerung um 2 weitere Jahre.
Die Erfüllungsfrist, nach Erteilung der Einzelaufträge, beträgt 10 Werktage.
Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: 2.
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Stadtgebiet Vetschau/Spreewald. Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort Art und Umfang der Leistung: Instandhaltung und Erneuerung der städtischen Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Verkehrsflächen des Stadtgebietes Vetschau/Spreewald inkl. Märkischheide, Lobendorf und Belten. Der Einsatzbereich erstreckt sich über die Beleuchtungsanlagen des Stadtgebietes mit ca. 600 Lichtpunkten. Das Zuschlagskriterium für das Los ist der Preis.
Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen.
Los Nr.: 2 Bezeichnung: Ortsteile Vetschau/Spreewald. Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort Art und Umfang der Leistung: Instandhaltung und Erneuerung der städtischen Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Verkehrsflächen des Gemeindegebiets Vetschau/Spreewald. [Ortsteile: Göritz, Koßwig, Laasow (mit Wüstenhain, Briesen, Tornitz), Missen (mit Gahlen und Jeschen), Naundorf mit Fleißdorf, Ogrosen, Raddusch, Repten, Stradow, Suschow]. Der Einsatzbereich erstreckt sich über die Beleuchtungsanlagen in den 10 Ortsteilen mit ca. 700 Lichtpunkten.
Das Zuschlagskriterium für jedes Los ist der Preis. Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist:
Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen.

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