Öffentliche Ausschreibung in Klein Offenseth-Sparrieshoop

Übertragung der Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot an der Grundschule Wiepeldorn

ID: A457076300

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

17.03.2025

Zeitraum der Ausführung

01.08.2025–31.07.2029

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Übertragung der Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot an der Grundschule Wiepeldorn
Die Grundschule Wiepeldorn (Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop sowie Außenstelle Lutzhorn) wird seit dem Schuljahr 2018/ 2019 als Offene Ganztagsschule geführt. Die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop beabsichtigt, die Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zu vergeben. Hierzu schließen die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop als Schulträger und der weitere Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder an der genannten Grundschule eine Kooperationsvereinbarung. Der weitere Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote an der Grundschule Wiepeldorn auf Grundlage der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung Schleswig-Holstein)“ des Ministeriums für Schule und Berufsbildung in der jeweils aktuellen Fassung. Dies beinhaltet die Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen offenen Ganztagsangebots, sowie die Ausgabe des durch einen von der Gemeinde beauftragten Caterer gelieferten Mittagessens. Bei der Durchführung der Betreuungsangebote am Standort Lutzhorn ist der dort etablierte Kooperationspartner einzubinden, aktuell der Elternverein „Zwergentreff“. Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Zuschüssen des Landes, ggfls. des Kreises, des Schulträgers, den Elternbeiträgen sowie Drittmitteln (z.B. Spenden, Projektgelder/-mittel). Der weitere Träger erhebt eigenverantwortlich die Betreuungs- und Teilnahmegebühren von den Eltern. Er stellt selbstständig die Förderanträge an das Land Schleswig-Holstein und ggfls. den Kreis Pinneberg und erschließt ggfls. weitere Fördermöglichkeiten. Die Elternbeiträge orientieren sich am Verwaltungsbereich der Stadt Elmshorn sowie an den Gemeinden im Verwaltungsbereich des Amtes Elmshorn Land. Die Elternbeiträge sind ggf. anzupassen und vorrangig vor einer Defizitbeteiligung der Gemeinde zu erheben. Die Kosten für die Kursangebote im offenen Ganztag sind durch den weiteren Träger kostendeckend von den Eltern zu erheben. Die Gemeinde beteiligt sich jährlich an den Kosten im Rahmen einer Defizitbeteiligung mit maximal 700, 0 € je Kind. Für das erste Betreuungsjahr wird von 125 Kindern ausgegangen, bzw. der zu Vertragsschluss aktuellen Anzahl an Betreuungsverträgen. Diese ist bezogen auf die tatsächliche Zahl der angemeldeten Kinder zum Stichtag 15.02. eines jeden Jahres. Die ggf. darüberhinausgehenden Kosten sind durch den weiteren Träger zu tragen.

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenGemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

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