Ausschreibung Lieferleistung in Eisenberg

Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Triptorelin, ATC L02AE04, H01CA07

ID: A457037004

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Lieferleistung

Frist

31.01.2027

Zeitraum der Ausführung

01.04.2025–31.03.2027

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Triptorelin, ATC L02AE04, H01CA07
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

Bekanntmachungstext




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Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung1.Beschaffer1.1 Beschaffer:Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseRechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen RechtsTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit2.Verfahren2.1 Verfahren:Titel: Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Triptorelin, ATC L02AE04, H01CA07Beschreibung: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.Kennung des Verfahrens: 06210ebe-367b-428c-8a3e-a4a51eaae0b1Interne Kennung: AOKRPS-25-007Verfahrensart: Offenes VerfahrenDas Verfahren wird beschleunigt: neinBegründung des beschleunigten Verfahrens:Zentrale Elemente des Verfahrens:2.1.1 Zweck:Art des Auftrags: LieferungenHaupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel2.1.2 Erfüllungsort:Postanschrift: Text freischaltenVirchowstr. 30Stadt: EisenbergPostleitzahl: 67304Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)Land: Deutschland2.1.4 Allgemeine Informationen:Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXP4YDX5B85Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv -2.1.6 Ausschlussgründe:Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:Korruption:Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Betrugsbekämpfung:Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zahlungsunfähigkeit:Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Entrichtung von Steuern:Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:5.Los5.1Technische ID des Loses: LOT-0001Titel: Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Triptorelin, ATC L02AE04, H01CA07Beschreibung: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2025. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.04.2025 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 28.02.2025 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Interne Kennung: AOKRPS-25-0075.1.1 Zweck:Art des Auftrags: LieferungenHaupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel5.1.2 Erfüllungsort:Postanschrift: Text freischaltenVirchowstr. 30Stadt: EisenbergPostleitzahl: 67304Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen:5.1.3 Geschätzte Dauer:Datum des Beginns:Text freischalten 01/04/2025Enddatum der Laufzeit:Text freischalten 31/03/20275.1.6 Allgemeine Informationen:Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 Eignungskriterien:Kriterium:Art: SonstigesBeschreibung: Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.5.1.11 Auftragsunterlagen:Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen:Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5B85/documentsAd-hoc-Kommunikationskanal:URL: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5B855.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: Nicht zulässigBegründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Schutz besonders sensibler InformationenBeschreibung: Einreichung im Original erforderlichSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigVarianten: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 31/01/2027 23: 59,Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: KeineAuftragsbedingungen:Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 Techniken:Rahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes -Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes -Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." "§ 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse -Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Vergabekammern des Bundes -Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse -8.Organisationen8.1ORG-0001Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseRegistrierungsnummer: DE271900642Postanschrift: Text freischaltenVirchowstr. 30Stadt: EisenbergPostleitzahl: 67304Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)Land: DeutschlandKontaktperson: Myriam ZinkE-Mail: Text freischaltenam_vertraege@rps.aok.deTelefon:Text freischalten +49 6351403409Internetadresse: Text freischaltenhttps://www.aok.de/gp/ausschreibung/open-house-rheinland-pfalz-saarlandProfil des Erwerbers: Text freischaltenhttps://www.aok.de/gp/ausschreibung/open-house-rheinland-pfalz-saarlandRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt8.1ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des BundesRegistrierungsnummer: t:Text freischalten 04131153308Postanschrift: Text freischaltenKaiser-Friedrich-Straße 16Stadt: BonnPostleitzahl: 55113Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: Text freischaltenvk@bundeskartellamt.bund.deTelefon:Text freischalten +49 22894990Fax:Text freischalten +49 2289499163Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltSchlichtungsstelle8.1ORG-0003Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Registrierungsnummer: 0204: 994-DOEVD-83Stadt: BonnPostleitzahl: 53119Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: Text freischaltennoreply.esender_hub@bescha.bund.deTelefon:Text freischalten +49228996100Rollen dieser Organisation:TED eSenderInformationen zur Bekanntmachung:Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7103f9d-9eae-448c-ac45-e1b8fbb8adc5 - 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:Text freischalten 07/02/2025 12: 09,Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch



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