Öffentliche Ausschreibung in Montabaur

Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises

ID: A457036384

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

07.03.2025

Zeitraum der Ausführung

Für 84 Monate

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber ( "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenKreisverwaltung des Westerwaldkreises
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber ( "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: dText freischalten4038256-56fText freischalten1-4576-9268-470db995b573
Interne Kennung: 0900-WFG-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushalts-rechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen. Das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb stellt ein zweistufiges Auswahlverfahren dar. Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Anschluss lädt der Auftraggeber zu Verhandlungsgesprächen ein. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, nur diejenigen drei Bieter zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, die unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. Im zweiten Teil - dem Verhandlungsverfahren - wird unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien das bzw. die wirtschaftlichste(n) Angebot(e) ausgewählt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt mehrstufig (erstes Angebot - Verhandlungsrunde - zweites Angebot, etc.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Verhandlungs- und Angebotsrunden durchzuführen.

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32561000 Glasfaserverbindungen

2.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Text freischaltenPeter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXP6YYGYB3S Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: Text freischaltenhttps://support.cosinex.de/unternehmen/ Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 9
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 9

2.1.6 Ausschlussgründe:

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen; - Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird. - Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i. S. d. Vorschrift aufweisen und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören sowie während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Verbandsgemeinde Hachenburg
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 1

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

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