Ausschreibung Tischlerarbeiten in Oranienburg OT Lehnitz

Erweiterungsbau der Oberschule Lehnitz: Küchentechnik

ID: A456976873

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

10.03.2025

Zeitraum der Ausführung

28.04.2025–11.07.2025

Auftraggeber

Zugehörige Leistungen


Jetzt B_I ausschreibungsdatenbank kostenlos testen

Jetzt durchstarten und kostenfrei testen.

Von folgenden Benefits profitieren

10.000+ Auftragschancen für Ihr Business

Ausschreibungen für alle Leistungen

Experten-Support

Test starten

Leistungsbeschreibung

Erweiterungsbau der Oberschule Lehnitz: Küchentechnik
beabsichtigt einen Erweiterungsbau zum Bestandsgebäude der Oberschule Lehnitz zu errichten. Es handelt sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau mit einer Fläche von ca. 2000 m² an ein viergeschossiges Schulgebäude mit ca. 3500 m². Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Der Erweiterungsbau wird in Massivbauweise mit Massivdach ausgeführt und ist nicht unterkellert. Abmessungen des Erweiterungsbaus: Grundfläche: ca. 50 x 16 m. Höhe: ca. 10m über Gelände.

Bekanntmachungstext




<br/>



Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung1.Beschaffer1.1 Beschaffer:Offizielle Bezeichnung: Landkreis OberhavelRechtsform des Erwerbers: Lokale GebietskörperschaftTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2.Verfahren2.1 Verfahren:Titel: Erweiterungsbau der Oberschule Lehnitz: KüchentechnikBeschreibung: Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt einen Erweiterungsbau zum Bestandsgebäude der Oberschule Lehnitz zu errichten. Es handelt sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau mit einer Fläche von ca. 2000 m² an ein viergeschossiges Schulgebäude mit ca. 3500 m². Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Der Erweiterungsbau wird in Massivbauweise mit Massivdach ausgeführt und ist nicht unterkellert. Abmessungen des Erweiterungsbaus: Grundfläche: ca. 50 x 16 m. Höhe: ca. 10m über Gelände.Kennung des Verfahrens: 365dd1de-402f-4499-a0ce-923fdbffbe49Interne Kennung: OSLM.07.610.02.OV002.25Verfahrensart: Offenes VerfahrenDas Verfahren wird beschleunigt: neinBegründung des beschleunigten Verfahrens:Zentrale Elemente des Verfahrens:2.1.1 Zweck:Art des Auftrags: BauleistungHaupteinstufung (cpv): 45421151 Installation von EinbauküchenZusätzliche Einstufung (cpv): 39141400 EinbauküchenZusätzliche Einstufung (cpv): 39314000 Industrielle KücheneinrichtungenZusätzliche Einstufung (cpv): 42000000 Industrielle MaschinenZusätzliche Einstufung (cpv): 39221000 KücheneinrichtungenZusätzliche Einstufung (cpv): 39220000 Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-ZubehörZusätzliche Einstufung (cpv): 39141000 KüchenmöbelZusätzliche Einstufung (cpv): 39310000 Verpflegungseinrichtungen2.1.2 Erfüllungsort:Postanschrift: Text freischaltenMühlenbecker Weg 9LStadt: Oranienburg OT LehnitzPostleitzahl: 16515Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen: Erweiterungsbau der Oberschule Lehnitz2.1.4 Allgemeine Informationen:Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXP9YB5HDAG 1.) Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 2.) Die Bindefrist endet am 23.04.2025.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvob-a-eu -2.1.6 Ausschlussgründe:Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).5.Los5.1Technische ID des Loses: LOT-0001Titel: Erweiterungsbau der Oberschule Lehnitz: KüchentechnikBeschreibung: Leistung dieser Ausschreibung: Küchentechnik Lieferung und Montage von Küchengeräten für eine Regenerierküche für 300 Essenteilnehmer, bestehend aus diversen Edelstahlmöbeln, 3 Kühlmöbel, 2 Gargeräte, Spülmaschine mit Zu- und Ablauftisch, TransportmittelInterne Kennung: OSLM.07.610.02.OV002.255.1.1 Zweck:Art des Auftrags: BauleistungHaupteinstufung (cpv): 45421151 Installation von EinbauküchenZusätzliche Einstufung (cpv): 39141400 EinbauküchenZusätzliche Einstufung (cpv): 39314000 Industrielle KücheneinrichtungenZusätzliche Einstufung (cpv): 42000000 Industrielle MaschinenZusätzliche Einstufung (cpv): 39221000 KücheneinrichtungenZusätzliche Einstufung (cpv): 39220000 Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-ZubehörZusätzliche Einstufung (cpv): 39141000 KüchenmöbelZusätzliche Einstufung (cpv): 39310000 Verpflegungseinrichtungen5.1.2 Erfüllungsort:Postanschrift: Text freischaltenMühlenbecker Weg 9LStadt: Oranienburg OT LehnitzPostleitzahl: 16515Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen: Erweiterungsbau der Oberschule Lehnitz5.1.3 Geschätzte Dauer:Datum des Beginns:Text freischalten 28/04/2025Enddatum der Laufzeit:Text freischalten 11/07/20255.1.6 Allgemeine Informationen:Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: neinZusätzliche Informationen: Ausführungsfristen/ Einzelfristen: Werkplanung/Prüfung: 28.04.Text freischalten2025 - 16.05.2025 Lieferzeiten: 19.05.Text freischalten2025 - 27.06.2025 Aufbau inkl. Abnahme: 30.06.Text freischalten2025 - 11.07.20255.1.7 Strategische Auftragsvergabe:Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer ZielsetzungenBeschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges5.1.9 Eignungskriterien:Kriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: Befähigung zur BerufsausübungBeschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Angabe von mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen (in Art und Umfang), die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind. Folgende Mindestanforderungen werden an die Referenzen gestellt: - Vergleichbar in Art und Umfang zur ausgeschriebenen Leistung je Referenz - alle Referenzen müssen nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen sein Die Referenzen sind mit folgenden Angaben zu versehen: Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsinhalt, Ausführungszeitraum und Auftragswert - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Mittels Formblatt Eigenerklärung zur Eignung: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.Kriterium:Art: SonstigesBezeichnung: Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / BeteiligterBeschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EUText freischalten) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.5.1.10ZuschlagskriterienKriterium:Art: Preis.Beschreibung: Nach erfolgter Angebotsprüfung erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium - Zahl: 100Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:5.1.11 Auftragsunterlagen:Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:Text freischalten 28/02/2025 00: 00,Internetadresse der Auftragsunterlagen:Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HDAG/documentsAd-hoc-Kommunikationskanal:URL: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HDAG5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HDAGSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigVarianten: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 10/03/2025 08: 30,Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 16a EU VOB/AInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Eröffnungsdatum:Text freischalten 10/03/2025 08: 31,Ort: Landkreis Oberhavel Text freischaltenAdolf-Dechert-Straße 1 16515 OranienburgZusätzliche Informationen: - keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A) - die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestelltAuftragsbedingungen:Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.Elektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaVon einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen5.1.15 Techniken:Rahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz -Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel -Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel -8.Organisationen8.1ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Landkreis OberhavelRegistrierungsnummer:Text freischalten 12-12992262160023-68Postanschrift: Text freischaltenAdolf-Dechert-Str. 1Stadt: OranienburgPostleitzahl: 16515Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)Land: DeutschlandKontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale VergabestelleE-Mail: Text freischaltenvergabestelle@oberhavel.deTelefon:Text freischalten +49 3301601-3500Fax:Text freischalten +49 3301601-3519Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt8.1ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und KlimaschutzRegistrierungsnummer: t:Text freischalten 03318661719Postanschrift: Text freischaltenHeinrich-Mann-Allee 107Stadt: PotsdamPostleitzahl: 14473Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)Land: DeutschlandE-Mail: Text freischaltenvergabekammer@mwae.brandenburg.deTelefon:Text freischalten +49 3318661719Fax:Text freischalten +49 3318661652Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle8.1ORG-0003Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Registrierungsnummer: 0204: 994-DOEVD-83Stadt: BonnPostleitzahl: 53119Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: Text freischaltennoreply.esender_hub@bescha.bund.deTelefon:Text freischalten +49228996100Rollen dieser Organisation:TED eSenderInformationen zur Bekanntmachung:Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 277edc13-3d5aText freischalten-4137-9827-11e34a5f4fd1 - 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:Text freischalten 05/02/2025 13: 03,Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch



Mehr Inhalt. Mehr Aufträge. Mehr Umsatz.

Sie möchten weiterlesen? Profitieren Sie von unserer Ausschreibungsdatenbank mit einem kostenfreien Testaccount.

Sie suchen passende Aufträge für Ihre Firma?

Egal ob Bau-, Liefer-, oder Dienstleistungen, in unserer B_I ausschreibungsdatenbank finden Sie garantiert zahlreiche Ausschreibungen auch für Ihre Firma.

Aktuell mehr als 10.000 Ausschreibungen verfügbar.

Kostenfreier E-Mail-Kurs:

Einstieg ins Vergaberecht

Lernen Sie alles wichtige für die Teilnahme an elektronischen Vergaben für Ihren nächsten Auftrag.

  • 5 Lektionen direkt in Ihr Postfach
  • 2 Quizze: Testen Sie Ihr Wissen!
  • 1 Überraschung

Auftraggeber aufgepasst:

Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

  • 4 Lektionen direkt in Ihr Postfach
  • 1 Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Anmeldung zum E-Mail-Kurs

Lektion 1

Öffentliche Ausschreibungen

Alle Lektionen

Anmeldung zum E-Mail-Kurs

Lektion 1

Ablauf eines Vergabeverfahrens

Alle Lektionen

Lektion 1
Öffentliche Ausschreibungen
► 2:30 Min
Lektion 2
Nationale Verfahrensarten
► 5:18 Min
Lektion 3
EU-Ausschreibungen
► 4:31 Min
Lektion 4
Mini-Quiz
Quiz
Lektion 5
Eignung im Vergabeverfahren
► 3:18 Min
Lektion 6
Abgabe von Angeboten
Lektion
Lektion 7
Finales Quiz
Quiz