Öffentliche Ausschreibung in Mainz
Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
03.02.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 48 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die Vergabe wird im Sinne des § 99 GWB für die Mitgliedsverwaltungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie betrifft die Unterstützung der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen im Landesgebiet Rheinland-Pfalz. Es wird ein Rahmenvertrag zur Erbringung dieser Dienstleistung ausgeschrieben, da der bisherige Rahmenvertrag zum 17.02.2025 ausläuft. Die Dienstleistung beinhaltet vorrangig die in dem genannten Vertragszeitraum durchzuführende Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bundestagswahl sowie für die voraussichtlich gleichzeitig mit der Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen und Bürgerentscheide und sonstige unterjährige Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Der Leistungszeitraum besteht aus 48 Monaten Grundlaufzeit und der Option für die zweimalige Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 weitere Monate. Es wird eine verbindliche Mindestabnahmemenge i. H. v. 190.000 Wahlbenachrichtigungen für einen zeitlichen Rahmen von vier Jahren zugesichert. Für LOS 1 beträgt die Mindestabnahmemenge 170.000 Wahlbenachrichtigungen und für LOS 2 20.000 Wahlbenachrichtigungen.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Ausschreibung WBN 2025.
Beschreibung: Die Vergabe wird im Sinne des § 99 GWB für die Mitgliedsverwaltungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie betrifft die Unterstützung der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen im Landesgebiet Rheinland-Pfalz. Es wird ein Rahmenvertrag zur Erbringung dieser Dienstleistung ausgeschrieben, da der bisherige Rahmenvertrag zum 17.02.2025 ausläuft. Die Dienstleistung beinhaltet vorrangig die in dem genannten Vertragszeitraum durchzuführende Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bundestagswahl sowie für die voraussichtlich gleichzeitig mit der Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen und Bürgerentscheide und sonstige unterjährige Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Der Leistungszeitraum besteht aus 48 Monaten Grundlaufzeit und der Option für die zweimalige Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 weitere Monate. Es wird eine verbindliche Mindestabnahmemenge i. H. v. 190.000 Wahlbenachrichtigungen für einen zeitlichen Rahmen von vier Jahren zugesichert. Für LOS 1 beträgt die Mindestabnahmemenge 170.000 Wahlbenachrichtigungen und für LOS 2 20.000 Wahlbenachrichtigungen.
Kennung des Verfahrens: 957e3857-b5a9-4cb3-8d56-37c456217237
Interne Kennung: 007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Frist für den Eingang der Angebote wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 18 Tage festgelegt, da der bisherige Rahmenvertrag Mitte Februar 2025 ausläuft. Die BNetzA hat erst am 11.12.2024 die Entscheidung zur Genehmigung vorgelegten Entgelte und Entgeltermäßigungen antragsgemäß bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig angeordnet. U. a. hing hiervon die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes ab. Aufgrund der Weihnachtszeit, des Jahreswechsels und der sich anschließenden Ferienzeiten in den Bundesländern bis 07.01.2025 ist die Bekanntmachung am 15.01.2025 vorgesehen, um einen möglichst fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Zentrale Elemente des Verfahrens:
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