Ausschreibung Baudienstleistungen in Hofheim
Schadstoffsanierung-SBS
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
17.02.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 3 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung1.Beschaffer1.1 Beschaffer:Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtRechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen RechtsTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2.Verfahren2.1 Verfahren:Titel: Schadstoffsanierung-SBSBeschreibung: Schadstoffsanierung SteinbergschuleKennung des Verfahrens: 6a8cd236-f0ec-4880-a395-9150d28f5575Interne Kennung: SBS Verfahrensart: Offenes VerfahrenDas Verfahren wird beschleunigt: neinBegründung des beschleunigten Verfahrens:Zentrale Elemente des Verfahrens:2.1.1 Zweck:Art des Auftrags: BauleistungHaupteinstufung (cpv): 45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten2.1.2 Erfüllungsort:Postanschrift: Stadt: HofheimPostleitzahl: 65719Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)Land: Deutschland2.1.4 Allgemeine Informationen:Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: 2014/24/EUvob-a-eu -2.1.6 Ausschlussgründe:Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen zu Ausschlüssen von Vergabeverfahren.5.Los5.1Technische ID des Loses: LOT-0001Titel: SchadstoffsanierungBeschreibung: Der Altbau der Steinbergschule wird saniert. Die bekannten schadstoffhaltigen Materialien und Bauteile, wie z. B. PCB-haltige Fugenmassen oder asbesthaltige Spachtelmassen, Asbestzementprodukte sowie alte Mineralwolle-Produkte werden demontiert. Des Weiteren werden u. a. Zwischenwände, Fußböden, Türen und Fenster ausgebaut. Baubeginn 12 Tage nach Abruf. Voraussichtlicher Abruf in der 13. KW 2025. Voraussichtliche Dauer. ca. 3 MonateInterne Kennung: 15.1.1 Zweck:Art des Auftrags: BauleistungHaupteinstufung (cpv): 45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten5.1.2 Erfüllungsort:Postanschrift: Stadt: HofheimPostleitzahl: 65719Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen:5.1.3 Geschätzte Dauer:Laufzeit: 3 Monat5.1.6 Allgemeine Informationen:Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 Eignungskriterien:Kriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: EignungskriteriumBeschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Kriterium:Art: SonstigesBezeichnung: EignungskriteriumBeschreibung: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: EignungskriteriumBeschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: EignungskriteriumBeschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.5.1.10ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: niedrigster PreisBeschreibung: AuftragskriteriumGewichtung (Prozentanteil, genau): 100Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:5.1.11 Auftragsunterlagen:Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: : 00,Internetadresse der Auftragsunterlagen: Kommunikation über das Deutsche VergabeportalURL: Bedingungen für die Auftragsvergabe:Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigVarianten: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 09: 59,Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 33 TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, soweit eine Nachforderung nach der VOB(A) EU zulässig ist.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Eröffnungsdatum: : 00,Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung der Verordnung (EU des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen.Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: neinInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).5.1.15 Techniken:Rahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungSchlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium DarmstadtÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium DarmstadtOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtTED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)8.Organisationen8.1ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtRegistrierungsnummer: DE113823995Postanschrift: Am Kreishaus 1-5Stadt: Hofheim am TaunusPostleitzahl: 65719Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)Land: DeutschlandE-Mail: lefon: Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt8.1ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium DarmstadtRegistrierungsnummer: Postanschrift: Dienstgebäude: -3; Fristenbriefkasten: Stadt: DarmstadtPostleitzahl: 64283Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)Land: DeutschlandE-Mail: efon: Fax: Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleSchlichtungsstelle8.1ORG-0003Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Registrierungsnummer: 0204: 994-DOEVD-83Stadt: BonnPostleitzahl: 53119Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: efon: Rollen dieser Organisation:TED eSender11.Informationen zur Bekanntmachung:11.1Informationen zur Bekanntmachung:Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9487fd85-4b99-4b75-846a-b82569f67b95 - 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: : 43,Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
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