Öffentliche Ausschreibung in Bad Segeberg

Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg – Suchtberatung

ID: A456766299

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

27.02.2025

Zeitraum der Ausführung

Für 60 Monate

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

oziale Beratungsleistunge n im Kreis Segeberg – Suchtberatung
Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der Suchtberatung. Die Leistungen der Suchtberatung werden in vier Regionallose aufgeteilt, die die Einrichtung und den Betrieb jeweils einer Suchtberatungsstelle in der Region mit Aufgaben einer Alkohol-, Drogen- und Nicht-Substanz-bezogener Suchtberatung beinhaltet. Die Suchtberatungsstelle unterhält und fördert ein ambulantes Beratungs- und Rehabilitationsangebot (Leistungen nach SGB II, SGB V, SGB VI, SGB IX, SGB XII, § 5 GDG SH und §§ 4 ff PsychHG SH), das Suchtkranken, Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen Unterstützung anbietet. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.

Bekanntmachungstext




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Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung1.Beschaffer1.1 Beschaffer:Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der LandratRechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen RechtsTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2.Verfahren2.1 Verfahren:Titel: Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - SuchtberatungBeschreibung: Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der Suchtberatung. Die Leistungen der Suchtberatung werden in vier Regionallose aufgeteilt, die die Einrichtung und den Betrieb jeweils einer Suchtberatungsstelle in der Region mit Aufgaben einer Alkohol-, Drogen- und Nicht-Substanz-bezogener Suchtberatung beinhaltet. Die Suchtberatungsstelle unterhält und fördert ein ambulantes Beratungs- und Rehabilitationsangebot (Leistungen nach SGB II, SGB V, SGB VI, SGB IX, SGB XII, § 5 GDG SH und §§ 4 ff PsychHG SH), das Suchtkranken, Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen Unterstützung anbietet. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.Kennung des Verfahrens: aText freischalten7482959-29ee-449b-883f-c853e353d3e7Interne Kennung: SE30.00.20250001Verfahrensart: Offenes VerfahrenDas Verfahren wird beschleunigt: neinBegründung des beschleunigten Verfahrens:Zentrale Elemente des Verfahrens:2.1.1 Zweck:Art des Auftrags: DienstleistungenHaupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige DienstleistungenZusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste2.1.2 Erfüllungsort:Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.2.1.4 Allgemeine Informationen:Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXS0Y6QYTYLWQTTE Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv -2.1.5Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4Auftragsbedingungen:Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 32.1.6 Ausschlussgründe:Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: gemäß §§ 123,124 GWBDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß §§ 123,124 GWBKorruption: gemäß §§ 123,124 GWBBeteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß §§ 123,124 GWBVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß §§ 123,124 GWBVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWBGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß §§ 123,124 GWBBetrugsbekämpfung: gemäß §§ 123,124 GWBKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß §§ 123,124 GWBZahlungsunfähigkeit: gemäß §§ 123,124 GWBVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWBVerwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß §§ 123,124 GWBFalsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gemäß §§ 123,124 GWBInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß §§ 123,124 GWBDirekte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß §§ 123,124 GWBSchwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gemäß §§ 123,124 GWBVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß §§ 123,124 GWBVerstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWBZahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gemäß §§ 123,124 GWBEinstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß §§ 123,124 GWBEntrichtung von Steuern: gemäß §§ 123,124 GWBTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß §§ 123,124 GWB5.Los5.1Technische ID des Loses: LOT-0001Titel: Suchtberatung Region NordBeschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Nord des Kreises Segeberg. Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Bad Bramstedt sowie an den Standorten Bornhöved und Trappenkamp. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Bad Segeberg und Kaltenkirchen sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet. Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.Interne Kennung: 15.1.1 Zweck:Art des Auftrags: DienstleistungenHaupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige DienstleistungenZusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste5.1.2 Erfüllungsort:Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.5.1.3 Geschätzte Dauer:Laufzeit: 60 Monat5.1.4 Verlängerung:Maximale Verlängerungen: 05.1.6 Allgemeine Informationen:Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer ZielsetzungenGefördertes soziales Ziel: Zugang für alleGefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen GruppenGefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter5.1.9 Eignungskriterien:Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung: Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.Kriterium:Art: SonstigesBezeichnung: SonstigesBeschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (Anlage 05) zu erklären. Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 200.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen.Kriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Unter Verwendung der Vordrucke ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen (unter Verwendung der Anlage 01) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit Angaben zum Auftragsjahr und -umfang sowie zu Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.5.1.11 Auftragsunterlagen:Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:Text freischalten 10/02/2025 23: 59,Internetadresse der Auftragsunterlagen:Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTE/documentsAd-hoc-Kommunikationskanal:URL: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTE5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTESprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigVarianten: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 27/02/2025 12: 00,Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 154 TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Eröffnungsdatum:Text freischalten 27/02/2025 12: 00,Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder vergleichbar einzureichen.Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaFinanzielle Vereinbarung: Siehe VergabeunterlagenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.5.1.15 Techniken:Rahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- HolsteinOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Segeberg - Der LandratTED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)5.1Technische ID des Loses: LOT-0002Titel: Suchtberatung Region WestBeschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region West des Kreises Segeberg. Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Kaltenkirchen sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet. Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.Interne Kennung: 25.1.1 Zweck:Art des Auftrags: DienstleistungenHaupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige DienstleistungenZusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste5.1.2 Erfüllungsort:Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.5.1.3 Geschätzte Dauer:Laufzeit: 60 Monat5.1.4 Verlängerung:Maximale Verlängerungen: 05.1.6 Allgemeine Informationen:Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer ZielsetzungenGefördertes soziales Ziel: Zugang für alleGefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen GruppenGefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter5.1.9 Eignungskriterien:Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung: Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.Kriterium:Art: SonstigesBezeichnung: SonstigesBeschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (Anlage 05) zu erklären. Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 200.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen.Kriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Unter Verwendung der Vordrucke ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen (unter Verwendung der Anlage 01) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit Angaben zum Auftragsjahr und -umfang sowie zu Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.5.1.11 Auftragsunterlagen:Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:Text freischalten 10/02/2025 23: 59,Internetadresse der Auftragsunterlagen:Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTE/documentsAd-hoc-Kommunikationskanal:URL: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTE5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTESprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigVarianten: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 27/02/2025 12: 00,Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 154 TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Eröffnungsdatum:Text freischalten 27/02/2025 12: 00,Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder vergleichbar einzureichen.Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaFinanzielle Vereinbarung: Siehe VergabeunterlagenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.5.1.15 Techniken:Rahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- HolsteinOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Segeberg - Der LandratTED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)5.1Technische ID des Loses: LOT-0003Titel: Suchtberatung Region OstBeschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Ost des Kreises Segeberg. Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Bad Segeberg. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Bad Segeberg sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet. Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.Interne Kennung: 35.1.1 Zweck:Art des Auftrags: DienstleistungenHaupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige DienstleistungenZusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste5.1.2 Erfüllungsort:Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.5.1.3 Geschätzte Dauer:Laufzeit: 60 Monat5.1.4 Verlängerung:Maximale Verlängerungen: 05.1.6 Allgemeine Informationen:Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer ZielsetzungenGefördertes soziales Ziel: Zugang für alleGefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen GruppenGefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter5.1.9 Eignungskriterien:Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung: Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.Kriterium:Art: SonstigesBezeichnung: SonstigesBeschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (Anlage 05) zu erklären. Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 200.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen.Kriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Unter Verwendung der Vordrucke ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen (unter Verwendung der Anlage 01) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit Angaben zum Auftragsjahr und -umfang sowie zu Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.5.1.11 Auftragsunterlagen:Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:Text freischalten 10/02/2025 23: 59,Internetadresse der Auftragsunterlagen:Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTE/documentsAd-hoc-Kommunikationskanal:URL: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTE5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTESprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigVarianten: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 27/02/2025 12: 00,Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 154 TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Eröffnungsdatum:Text freischalten 27/02/2025 12: 00,Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder vergleichbar einzureichen.Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaFinanzielle Vereinbarung: Siehe VergabeunterlagenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.5.1.15 Techniken:Rahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- HolsteinOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Segeberg - Der LandratTED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)5.1Technische ID des Loses: LOT-0004Titel: Suchtberatung Region NorderstedtBeschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Norderstedt des Kreises Segeberg. Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Norderstedt. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Norderstedt sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet. Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.Interne Kennung: 45.1.1 Zweck:Art des Auftrags: DienstleistungenHaupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige DienstleistungenZusätzliche Einstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des SozialwesensZusätzliche Einstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste5.1.2 Erfüllungsort:Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)Land: DeutschlandZusätzliche Informationen: Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.5.1.3 Geschätzte Dauer:Laufzeit: 60 Monat5.1.4 Verlängerung:Maximale Verlängerungen: 05.1.6 Allgemeine Informationen:Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer ZielsetzungenGefördertes soziales Ziel: Zugang für alleGefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen GruppenGefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter5.1.9 Eignungskriterien:Kriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung: Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.Kriterium:Art: SonstigesBezeichnung: SonstigesBeschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (Anlage 05) zu erklären. Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 200.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen.Kriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Unter Verwendung der Vordrucke ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen (unter Verwendung der Anlage 01) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit Angaben zum Auftragsjahr und -umfang sowie zu Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.5.1.11 Auftragsunterlagen:Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:Text freischalten 10/02/2025 23: 59,Internetadresse der Auftragsunterlagen:Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTE/documentsAd-hoc-Kommunikationskanal:URL: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTE5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTYLWQTTESprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigVarianten: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote:Text freischalten 27/02/2025 12: 00,Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 154 TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Eröffnungsdatum:Text freischalten 27/02/2025 12: 00,Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder vergleichbar einzureichen.Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaFinanzielle Vereinbarung: Siehe VergabeunterlagenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.5.1.15 Techniken:Rahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- HolsteinOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Segeberg - Der LandratTED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)8.Organisationen8.1ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der LandratRegistrierungsnummer:Text freischalten 010600000Postanschrift: Text freischaltenHamburger Straße 30Stadt: Bad SegebergPostleitzahl: 23795Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)Land: DeutschlandE-Mail: Text freischaltenvergabestelle@segeberg.deTelefon:Text freischalten +49 45519519618Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt8.1ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- HolsteinRegistrierungsnummer: keine AngabePostanschrift: Text freischaltenDüsternbrooker Weg 94Stadt: KielPostleitzahl: 24105Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)Land: DeutschlandE-Mail: Text freischaltenvergabekammer@wimi.landsh.deTelefon:Text freischalten +49 431988-4542Fax:Text freischalten +49 431988-4702Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle8.1ORG-0003Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Registrierungsnummer: 0204: 994-DOEVD-83Stadt: BonnPostleitzahl: 53119Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: Text freischaltennoreply.esender_hub@bescha.bund.deTelefon:Text freischalten +49228996100Rollen dieser Organisation:TED eSender11.Informationen zur Bekanntmachung:11.1Informationen zur Bekanntmachung:Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bbcb72cb-5e05-43e9-b2a3-2556fad0caa7 - 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:Text freischalten 15/01/2025 07: 32,Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch



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