Öffentliche Ausschreibung in Düsseldorf
Open House "Digitales Training für kognitive Gesundheit"
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
30.09.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 24 Monate
Auftraggeber
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Leistungsbeschreibung
Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen und milder Demenz durch Nutzung einer App gem. § 140a SGB V. Primäre Aufgabe des Vertragspartners ist, jedem am Versorgungsvertrag teilnehmenden Versicherten ein digitales Unterstützungsangebot anzubieten, welches die kognitiven Fähigkeiten von Menschen mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen oder milder Demenz fördert. Die Anwendung muss ein evidenzbasiertes multimodales Trainingsprogramm sein. Die Teilnahme muss zeitlich und räumlich uneingeschränkt erfolgen können. Die Teilnahme für die Versicherten bleibt hierbei freiwillig. Als Voraussetzung für die Vergütung muss die Teilnahme messbar bzw. nachweisbar sein. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen und milder Demenz durch Nutzung einer App gem. § 140a SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Dabei ist eine niederschwellige, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung von Menschen mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen oder milder Demenz von dem Vertragspartner sicherzustellen. Es kann sowohl eine client- als auch webbasierte Anwendungssoftware verwendet werden. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später die App nutzen werden. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die Versorgung von Versicherten mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen und milder Demenz durch Nutzung einer App im Rahmen eines sogenannten Open-House Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Anbietern jederzeit der Abschluss bzw. Beitritt zu dem Vertrag angeboten. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt, einzelnen Vertragspartnern wird keine Exklusivität zugesichert. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit allen Anbietern, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen und dies durch ihre Unterschrift auf den auszufüllenden Erklärungen bzw. dem Vertrag bestätigt haben.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung1.Beschaffer1.1 Beschaffer:Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AGRechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen RechtsTätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit2.Verfahren2.1 Verfahren:Titel: Open House "Digitales Training für kognitive Gesundheit"Beschreibung: Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen und milder Demenz durch Nutzung einer App gem. § 140a SGB V. Primäre Aufgabe des Vertragspartners ist, jedem am Versorgungsvertrag teilnehmenden Versicherten ein digitales Unterstützungsangebot anzubieten, welches die kognitiven Fähigkeiten von Menschen mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen oder milder Demenz fördert. Die Anwendung muss ein evidenzbasiertes multimodales Trainingsprogramm sein. Die Teilnahme muss zeitlich und räumlich uneingeschränkt erfolgen können. Die Teilnahme für die Versicherten bleibt hierbei freiwillig. Als Voraussetzung für die Vergütung muss die Teilnahme messbar bzw. nachweisbar sein. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen und milder Demenz durch Nutzung einer App gem. § 140a SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Dabei ist eine niederschwellige, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung von Menschen mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen oder milder Demenz von dem Vertragspartner sicherzustellen. Es kann sowohl eine client- als auch webbasierte Anwendungssoftware verwendet werden. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später die App nutzen werden. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG.Kennung des Verfahrens: 4659b26c-7874-477b-b782-00acf6eb2557Interne Kennung: )Verfahrensart: Offenes VerfahrenDas Verfahren wird beschleunigt: neinBegründung des beschleunigten Verfahrens:Zentrale Elemente des Verfahrens: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend ist, ist damit nicht verbunden; Interessierte Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die geforderten Nachweise einreichen und den Vertrag anfordern. Die Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite heruntergeladen werden. Voraussetzung für die Übersendung und den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt einreicht. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der geforderten Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen dokumentiert, kann den Vertrag abschließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Vor dem Hintergrund des bis zum Ablauf der Angebotsfrist jederzeit möglichen Vertragsabschlusses ist es zu verstehen, dass der Termin unter "Bedingungen für die Öffnung der Angebote/Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung" zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist liegt.2.1.1 Zweck:Art des Auftrags: DienstleistungenHaupteinstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen2.1.2 Erfüllungsort:Land: DeutschlandOrt im betreffenden Land2.1.4 Allgemeine Informationen:Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: 2014/24/EUvgv -2.1.6 Ausschlussgründe:Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWBDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:Korruption:Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Betrugsbekämpfung:Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zahlungsunfähigkeit:Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Entrichtung von Steuern:Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:5.Los5.1Technische ID des Loses: LOT-0001Titel: Open House "Digitales Training für kognitive Gesundheit"Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die Versorgung von Versicherten mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen und milder Demenz durch Nutzung einer App im Rahmen eines sogenannten Open-House Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Anbietern jederzeit der Abschluss bzw. Beitritt zu dem Vertrag angeboten. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt, einzelnen Vertragspartnern wird keine Exklusivität zugesichert. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit allen Anbietern, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen und dies durch ihre Unterschrift auf den auszufüllenden Erklärungen bzw. dem Vertrag bestätigt haben.Interne Kennung: .1 Zweck:Art des Auftrags: DienstleistungenHaupteinstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen5.1.2 Erfüllungsort:Land: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Informationen:5.1.3 Geschätzte Dauer:Laufzeit: 24 Monat5.1.6 Allgemeine Informationen:Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 Eignungskriterien:Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: 1. Nachweis darüber, dass die angebotene App aus dem Bereich Training für Versicherte mit mild kognitiven Beeinträchtigungen und leichter Demenz mit Hilfe bzw. unter Beteiligung von medizinischem Fachpersonal entwickelt wird/wurde und/oder begleitet wird/wurde (z.B. im Rahmen eines medizinischen Beirats). Erklärende Ausführungen hat das interessierte Unternehmen auf einem separaten Dokument einzureichen. 2. Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über eine mindestens einjährige Geschäftstätigkeit im deutschen Gesundheitswesen verfügt. Zusätzlich ist als Nachweis eine Kopie des Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) einzureichen 3. Vorlage des Nachweises, dass das Angebot über die CE Zertifizierung als Medizinprodukt verfügt und das Unternehmen ISO27001 zertifiziert ist. 4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen in der Lage ist, einen persönlichen User-Support zu gewährleisten. 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und den Regelungen des SGB entspricht und verantwortlich im Sinne der DSGVO ist.5.1.11 Auftragsunterlagen:Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: Bedingungen für die Auftragsvergabe:Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigVarianten: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 12: 00,Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: KeineInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Zusätzliche Informationen: 20.01.2025 12 UhrAuftragsbedingungen:Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Neinch nicht bekanntElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: neinInformationen über die Überprüfungsfristen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. (3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 1 000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro. § 61 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.5.1.15 Techniken:Rahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AGTED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)8.Organisationen8.1ORG-0001Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AGRegistrierungsnummer: DE Postanschrift: Stadt: DüsseldorfPostleitzahl: 40549Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)Land: DeutschlandKontaktperson: Team LegalE-Mail: efon: Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt8.1ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtRegistrierungsnummer: t: Stadt: BonnPostleitzahl: 53113Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: efon: Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle8.1ORG-0003Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Registrierungsnummer: 0204: 994-DOEVD-83Stadt: BonnPostleitzahl: 53119Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: efon: Rollen dieser Organisation:TED eSender11.Informationen zur Bekanntmachung:11.1Informationen zur Bekanntmachung:Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 05c8988b-7805-4c2b-b128-fcce0c2d35e7 - 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: : 58,Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.
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