Ausschreibung Lieferleistung in Essen
Kfz-Plaketten und Siegelmarken für die Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
13.02.2025
Zeitraum der Ausführung
01.04.2025–31.03.2027
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Essen vergibt die Lieferung von verschiedenen Kfz-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln für den Interkommunalen Einkaufverbund der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen.
Stadt Bochum
Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: – Los 1: Stadt Bochum – Los 2: Stadt Dortmund – Los 3: Stadt Essen – Los 4: Stadt Gelsenkirchen – Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen.
Stadt Dortmund
Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: – Los 1: Stadt Bochum – Los 2: Stadt Dortmund – Los 3: Stadt Essen – Los 4: Stadt Gelsenkirchen – Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar.
Stadt Essen
Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: – Los 1: Stadt Bochum – Los 2: Stadt Dortmund – Los 3: Stadt Essen – Los 4: Stadt Gelsenkirchen – Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar.
Stadt Gelsenkirchen
Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: – Los 1: Stadt Bochum – Los 2: Stadt Dortmund – Los 3: Stadt Essen – Los 4: Stadt Gelsenkirchen – Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen.
Stadt Hagen
Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: – Los 1: Stadt Bochum – Los 2: Stadt Dortmund – Los 3: Stadt Essen – Los 4: Stadt Gelsenkirchen – Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Lieferung von Kfz-Plaketten und Siegelmarken für die Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen
Beschreibung: Die Stadt Essen vergibt die Lieferung von verschiedenen Kfz-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln für den Interkommunalen Einkaufverbund der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen.
Kennung des Verfahrens: 4152600f-aa35-4a3e-b9ce-877f0e14b896
Interne Kennung: B
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22453000 Kraftfahrzeugsteuerplaketten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22458000 Spezial-Druckerzeugnisse
2.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: Stadt Essen
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: Stadt Bochum
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
2.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: Stadt Dortmund
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
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