Ausschreibung Lieferleistung Hardware in Nuthetal
Lizenzverlängerung VMWare vSphere für Science Computing
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
27.01.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke DIfE) betreibt experimentelle und angewandte Forschung auf dem Gebiet Ernährung und Gesundheit. Das DIfE beabsichtigt die Anschaffung einer Lizenzverlängerung für das Produkt VMware
vSphere Standard 8 Subscription (1 Core) 12 Monate (96 Lizenzen) – Produkt-Code:VCF-VSP-STD-8.
Die IT betreibt für die Wissenschaft einen HPC (High Performance Computer). Dieser läuft als Unterbau mit der Virtualisierungslösung von VMWare. Die Lizenz (Enterprise Plus Education) sind vom Hersteller abgekündigt, nach dem Lizenzende erhalten wir keine Updates mehr. Der Umstieg erfolgt nun auf das neue Lizenzmodel:
96 Lizenzen VMware vSphere Standard 8 Subscription (1 Core) 12 Monate Produkt-Code:VCF-VSP-STD-8
Angebot sowie etwaige Datenblätter sind diesem Verfahren bitte beizufügen.
Bekanntmachungstext
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Bezeichnung
Postanschrift Nuthetal, Telefon: , E-Mail:
UST.-ID DE160059202
Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Art und Umfang der Leistung
Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung DIfE) betreibt experimentelle und angewandte Forschung auf dem Gebiet Ernährung und Gesundheit. Das DIfE beabsichtigt die Anschaffung einer Lizenzverlängerung für das Produkt VMware
vSphere Standard 8 Subscription (1 Core) 12 Monate (96 Lizenzen) - Produkt-Code:VCF-VSP-STD-8.
Die IT betreibt für die Wissenschaft einen HPC (High Performance Computer). Dieser läuft als Unterbau mit der Virtualisierungslösung von VMWare. Die Lizenz (Enterprise Plus Education) sind vom Hersteller abgekündigt, nach dem Lizenzende erhalten wir keine Updates mehr. Der Umstieg erfolgt nun auf das neue Lizenzmodel:
96 Lizenzen VMware vSphere Standard 8 Subscription (1 Core) 12 Monate Produkt-Code:VCF-VSP-STD-8 Angebot sowie etwaige Datenblätter sind diesem Verfahren bitte beizufügen.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Deutsches Institut für Ernährungsforschung Postanschrift Nuthetal
Ausführungsfristen: Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ab sofort
Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, insbesondere Erklärung, dass;
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer:
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der:
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte:
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder:
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr): -.
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),: -.
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des:
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im:
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder.
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
- das Unternehmen nichta) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
2. Erklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz-SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) führen können.
3. Eigenerklärung entsprechend § 33 i.V. m. § 35 UVgO darüber, dass;
- im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden,
- dem Unternehmen bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den Erklärungen den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
4. Für den Nachweis der Eignung werden auch Präqualifikationszertifikate bzw. Eintragungen bei ULV und PQVOL anerkannt, soweit diese mit den vorstehenden Nachweisen inhaltlich identisch sind. Weitergehende oder ergänzend geforderte Nachweise und Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 27.01.2025 um 10:00 Uhr Bindefrist des Angebots 24.02.2025.
Zusätzliche Angaben:
Die Beantwortung der Bieterfragen wird automatisch Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Teilnahme am Verfahren über den Brandenburg:
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Es erfolgt kein Versand der Ausschreibungsunterlagen.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: CXP9Y65HY19.
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