Öffentliche Ausschreibung in Regensburg
Sicherungsleistungen für Generalsanierung Strecke 5850 Nürnberg – Regensburg
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
23.01.2025
Zeitraum der Ausführung
02.05.2025–31.03.2027
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Sicherungsleistungen für Generalsanierung Strecke 5850 Nürnberg - Regensburg in 2 Losen
Beschreibung: Die Vergabe beinhaltet die Sicherungsleistungen für die Generalsanierung Nürnberg - Regensburg. Unter Generalsanierung verstehen wir eine gebündelte Erneuerung sämtlicher Gewerke über mehrere Monate und während einer Totalsperrung der Strecke vom 06.02.2026 bis 10.07.2026 hinweg. Zudem finden bei laufendem Betrieb Vorarbeiten in 2025 und Nacharbeiten bis 2027 statt. Die zu sichernden Maßnahmen befinden sich auf der Strecke 5850 zwischen Bahnkilometer km 2,700 - 91,128. Die Sicherungsleistungen werden in zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 umfasst die Sicherungsleistungen im Abschnitt Regensburg bis Neumarkt. Das Los 2 umfasst die Sicherungsleistungen im Abschnitt Neumarkt bis Nürnberg.
Kennung des Verfahrens: 0052bdc6-de53-4bf0-86b6-afa1a5524e78
Interne Kennung: 24FEI77790
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. ///// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. ///// Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. ///// Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. ///// Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. ///// Bei losweiser Vergabe kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen (sämtliche Loskombinationen sind zulässig) oder eine Gesamtvergabe in Betracht. ///// Die Abgabe von Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. /////
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