Öffentliche Ausschreibung in Trier
Verwertung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen – Landkreis Bernkastel-Wittlich
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
12.12.2024
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung � Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Beschreibung: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus Kläranlagen im Landkreis Bernkastel-Wittlich, einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten. Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV. An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt. Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbetreiber abzustimmen. Auf dem Gelände der Kläranlagen gilt jeweils die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h. Generelle Betriebszeiten Kläranlage: Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage
Kennung des Verfahrens: 68cf53c3-3b3a-4dbc-963c-242fcc8dc5d6
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:
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