Ausschreibung Lieferleistung in Hamburg
Senkrechtlamellen, Sonnenschutzrollos und Plissees
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
09.12.2024
Zeitraum der Ausführung
01.02.2025–31.12.2028
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung � Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Lieferung und Montage von Senkrechtlamellen, Sonnenschutzrollos und Plissees
Beschreibung: Die FHH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Senkrechtlamellen, Sonnenschutzrollos und Plissees für alle Dienststellen der FHH abzuschließen.
Kennung des Verfahrens: 7e3a8286-754b-4b5d-ae1d-14e4ccabace7
Interne Kennung: FB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3. Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen: 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB. 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB
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