Öffentliche Ausschreibung in Sondershausen
Marktbetreiber – Wochenmarkt auf dem Marktplatz
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
05.12.2024
Zeitraum der Ausführung
15.04.2025–15.04.2026
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Sondershausen beabsichtigt den Wochenmarkt auf dem Marktplatz und der Freifläche zwischen Optiker und Rathaus an einen privaten Betreiber für den Zeitraum vom 15.04.2025 bis 15.04.2026 mit der Option der Verlängerung um weitere drei Jahre bis zum 15.04.2029 zu vergeben.
Die Sondernutzung umfasst 52 Wochen im Jahr. Je nach Marktkonzeption davon abweichende Varianten werden durch die Verwaltung geprüft.
Soweit auf den Marktflächen öffentliche Veranstaltungen an einem oder mehreren Markttagen stattfindet, hat die Stadt das Recht, die Fläche vorrangig selbst zu nutzen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt dies gegenüber dem Marktbetreiber mit einer Frist von einem Monat vor Beginn der eigenen Nutzung anzeigt. Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung des Wochenmarktes trägt der Marktbetreiber. Gegen Schadenersatzansprüche der Marktteilnehmer oder Dritter, hat sich der Marktbetreiber ausreichend zu versichern.
Bekanntmachungstext
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: , Straße, Hausnummer: Markt 7, PLZ (PLZ): 99706, Ort: Sondershausen, E-Mail: .
b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2. Angaben zum Verfahren
a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht.
b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag.
c) Geschäftszeichen SDH-WOMA 01/2024
3. Angaben zu Angeboten
a) Form der Angebote elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel.
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 05.12.2024 - 13:00 Uhr.
Ablauf der Bindefrist 21.02.2025.
c) Sprache deutsch
4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen
direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a).
d) Anforderungsfrist 05.12.2024 - 13:00 Uhr.
5. Angaben zur Leistung
a) Art und Umfang der Leistung
Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des EU-Schwellenwertes im Wege einer öffentlichen Ausschreibung außerhalb des förmlichen Vergaberechts.
Die Stadt Sondershausen beabsichtigt den Wochenmarkt auf dem und der Freifläche zwischen Optiker und Rathaus an einen privaten Betreiber für den Zeitraum vom 15.04.2025 bis 15.04.2026 mit der Option der Verlängerung um weitere drei Jahre bis zum 15.04.2029 zu vergeben.
Die Sondernutzung umfasst 52 Wochen im Jahr. Je nach Marktkonzeption davon abweichende Varianten werden durch die Verwaltung geprüft.
Soweit auf den Marktflächen öffentliche Veranstaltungen an einem oder mehreren Markttagen stattfindet, hat die Stadt das Recht, die Fläche vorrangig selbst zu nutzen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt dies gegenüber dem Marktbetreiber mit einer Frist von einem Monat vor Beginn der eigenen Nutzung anzeigt. Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung des Wochenmarktes trägt der Marktbetreiber. Gegen Schadenersatzansprüche der Marktteilnehmer oder Dritter, hat sich der Marktbetreiber ausreichend zu versichern.
c) Ort der Leistungserbringung Marktfläche 1.156,98 qm nd Fläche zwischen Optiker und Rathaus 77,67 qm.
Markt 07, 99706 Sondershausen entsprechend der Anlagen
6. Angaben zu Losen
a) Anzahl, Größe und Art der Lose Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Zeitraum vom 15.04.2025 bis 15.04.2026 mit der Option der Verlängerung um weitere drei Jahre bis zum 15.04.2029.
Im Weiteren wird auf die Vorgaben im Leistungsverzeichnis verwiesen.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Der Marktbetreiber erhält für die Organisation und Durchführung der Wochenmärkte
keine Vergütung. Er erhält stattdessen das Recht, von den Markthändlern Standgebühren für die Teilnahme am Markt zu verlangen.
Für die Nutzung der Marktflächen zur Durchführung des Wochenmarktes wird eine
Sondernutzungserlaubnis von der Stadt sondershausen an dem Marktbetreiber erteilt.
Die vom Marktbetreiber an die Stadt zu entrichtende monatliche Sondernutzungsgebühr für die Marktfläche (1.156 qm) und der Freifläche zwischen Optiker und Rathaus (77,67 qm) beträgt 250,- Euro netto.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Nachweise:
aa) MIT DEN ANGEBOTSUNTERLAGEN SIND FOLGENDE ERKLÄRUNGEN/nachWEISE EINZUREICHEN:
- Konzept anhand der Vorgaben der Leistungsbeschreibung
- drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare praktische Erfahrungen
(z. B. Betreiben eines Marktes, Leitung eines Einzelhandels o. ä.) mit mindestens
folgenden Angaben: Ansprechpartner;
Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme;
Ausführungszeitraum
- Aufklärung gemäß Art. 13 DSGVO und Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung
Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO - Datenverwendungseinwilligungserklärung
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß Paragr. 8 Abs. 1 S.1
- Bescheinigung in Steuersachen (FA)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unternehmensdaten / Referenzen
- Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
o Personenschäden 1,0 Mio. Euro
o Sachschäden 200.000,- Euro
o Vermögensschäden 20.000,- Euro
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit
nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so
ist der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen
entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den
angegebenen Deckungssummen abzuschließen. In diesem Falle ist mit dem Angebot die
Eigenerklärung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung einzureichen.
bb) AUSGEFÜLLT AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND EINZUREICHEN:
- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern
- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe;
Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe
- Unternehmensdaten bei Beteiligung von Nachunternehmern (NU)
12. Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium: Der Zuschlag erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Nach Prüfung
der Eignungsnachweise/fachlichen Kompetenzen erfolgt die Vergabe an den
wirtschaftlichsten Bieter in Verbindung mit folgenden Zuschlagskriterien: Bewertung
anhand des eingereichten Konzepts / Vergabekriterien:
a) Attraktivität des Angebotes des Bewerbers
Unterkriterien:
I. Gesamterscheinungsbild
II. Aufteilung des Warensortiments
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