Öffentliche Ausschreibung in Hamburg

Abrechnungsprüfung – Datenannahme und Prüfung in der ärztlichen Versorgung

ID: A455756057

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

29.10.2024

Zeitraum der Ausführung

Für 48 Monate

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Datenannahme und Prüfung in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und 4 SGB V /HZV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V und § 87a Abs. 7 SGB V
Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, Teilaufgaben aus dem Bereich der ambulanten Abrechnungsprüfung befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. LOS 1: Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gemäß § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal. Grundlage der Prüfungen sind die "Richtlinien der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung und
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: 106d-Prüfung
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: HZV-Bereinigung

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenDAK-Gesundheit
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Datenannahme und Prüfung in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und 4 SGB V /HZV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V und § 87a Abs. 7 SGB V
Beschreibung: Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, Teilaufgaben aus dem Bereich der ambulanten Abrechnungsprüfung befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. LOS 1: Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gemäß § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal. Grundlage der Prüfungen sind die "Richtlinien der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen" in der Änderung durch das Vertragsänderungsgesetz zum 01.04.2018 und die von der Auftraggeberin erstellten Prüfregeln gemäß der Leistungsbeschreibung. Durch die Implementierung eines standardisierten, systematischen Prüfverfahrens erfüllt die DAK-Gesundheit ihren gesetzlichen Prüfauftrag nach § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V. LOS 2: Datenannahme und Bereinigung des Behandlungsbedarfes der Gesamtvergütung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V und Bereinigung § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V Entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung hat die DAK-Gesundheit ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Gemäß § 73b Abs. 7 SGB V haben die Vertragspartner der Gesamtverträge den Behandlungsbedarf nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zu bereinigen. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes erfolgt quartalsweise. Für jeden Bereich der Kassenärztlichen Vereinigungen (im Folgenden: KV-Bereich), in dem ein Hausarztvertrag vereinbart wird, muss eine Bereinigung des Behandlungsbedarfes durchgeführt werden. Die Vorgehensweise wird in einem Bereinigungsvertrag, der zwischen Krankenkasse und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen wird, festgelegt. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal.
Kennung des Verfahrens: 1663cded-fe65-4764-9e01-527a869d339e
Interne Kennung: 1004185
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:

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