Öffentliche Ausschreibung in Vellmar

Bauplätze für mehrgeschossigen Wohnungsbau

ID: A455627048

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

22.01.2025

Zeitraum der Ausführung

Bis 31.12.2027

Auftraggeber

Ausführungsort

Zugehörige Leistungen


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Leistungsbeschreibung

Vergabe von Bauplätzen für mehrgeschossigen Wohnungsbau im Geltungsbereich WA3, WA4, WA5 der Stadt Vellmar im Interessenbekundungsverfahren.
Los 1: Flst.-Nr.: 234 (WA 4) mit 7.133 qm,
Die in den Geltungsbereichen WA 3, WA 4 und WA 5 liegenden 4 Grundstücke sollen mit dem Zweck der Errichtung von mehrgeschossigen Gebäuden zu Wohnzwecken, beispielsweise in Teileigentum nach WEG, an gewerbliche Bauträger- Wohnungsbau- bzw. Investorengesellschaften veräußert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den vorgenannten Baugebieten der Geltungsbereiche WA 3, WA 4 und WA 5 erfolgt die Auswahl der Käufer in Form dieses Investorenwettbewerbes unter Beachtung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- sowie des in Anlage 2 beigefügten städtebaulichen Vertrages nach Paragr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Das Baugebiet -Vellmar-Nord- wird als -Plus Energie Quartier- entwickelt. Ziel ist die Umsetzung des maximal energieeffizienten Bauens und Wohnens unter Berücksichtigung größtmöglicher Erzielung an Energieeinsparung, Klimaneutralität sowie klima- und sozialverträglichem Mobilitätsverhalten zur Schaffung eins nachhaltigen Wohnquartiers.

Bekanntmachungstext

Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb VOB/A
HAD-Referenz-Nr.: 9887/1.
Vergabenummer: Text freischalten/Aktenzeichen: 260/21-KS.

a) Auftraggeber (Vergabestelle):

Text freischaltenStadt Vellmar, Text freischaltenRathausplatz 1, 34246 Vellmar, Deutschland (DE), Zu Hdn. von: Karsten Milzarek-Staub, Telefon:Text freischalten +49 56182922001, E-Mail: Text freischaltenvergabe@iuscomm.de, digitale Adresse (URL): Text freischaltenwww.vellmar.de.

b) Art der Vergabe:

Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb VOB/A, c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren: und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote
elektronisch
in Textform

d) Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen.

e) Ort der Ausführung:

34246 Vellmar, NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis.

f) Art und Umfang der einzelnen Lose:

Vergabe von Bauplätzen für mehrgeschossigen Wohnungsbau im Geltungsbereich WA3, WA4, WA5 der Stadt Vellmar im Interessenbekundungsverfahren.
Produktschlüssel (CPV):45211300 Bau kompletter Wohnhäuser,
45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern,
5211341 Bau von Wohnungen,
70122100 Verkauf von Grundstücken.
Los 1: Flst.-Nr.: 234 (WA 4) mit 7.133 qm, kurze Beschreibung:
Die Stadt Vellmar erschließt derzeit gemeinsam mit der Fa. Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), Text freischaltenWilhelmshöher Allee 157 - 159, 34121 Kassel, als private Erschließungsträgerin das Baugebiet -Vellmar-Nord- auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord-. Das Baugebiet dient ausschließlich Wohnzwecken und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) in insgesamt 5 verschiedenen Geltungsbereichen festgesetzt. Für dieses Auswahlverfahren der Bauabschnitte WA 3, WA 4 und WA 5 ist die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau auf 4 Grundstücken vorgesehen. Grundstückseigentümerin dieser Flächen ist die Fa. Hessische Landgesellschaft mbH. Diese hat die Grundstücke im Auftrag der Stadt Vellmar erworben mit dem Zweck der anschließenden Erschließung und Vermarktung. Die in den Geltungsbereichen WA 3, WA 4 und WA 5 liegenden 4 Grundstücke sollen mit dem Zweck der Errichtung von mehrgeschossigen Gebäuden zu Wohnzwecken, beispielsweise in Teileigentum nach WEG, an gewerbliche Bauträger- Wohnungsbau- bzw. Investorengesellschaften veräußert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den vorgenannten Baugebieten der Geltungsbereiche WA 3, WA 4 und WA 5 erfolgt die Auswahl der Käufer in Form dieses Investorenwettbewerbes unter Beachtung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- sowie des in Anlage 2 beigefügten städtebaulichen Vertrages nach Paragr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Das Baugebiet -Vellmar-Nord- wird als -Plus Energie Quartier- entwickelt. Ziel ist die Umsetzung des maximal energieeffizienten Bauens und Wohnens unter Berücksichtigung größtmöglicher Erzielung an Energieeinsparung, Klimaneutralität sowie klima- und sozialverträglichem Mobilitätsverhalten zur Schaffung eins nachhaltigen Wohnquartiers. In Zusammenarbeit mit der Stadt Vellmar und der Fa. Hessischen Landgesellschaft mbH haben der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) sowie die Fa. Klima und Energieeffizienzagentur GmbH (KEEA) Kassel, die Studie -Plus Energie Quartier Vellmar-Nord- erarbeitet. Für den mehrgeschossigen Wohnungsbau wird zur Erreichung des Plus-Energie-Quartiers grundsätzlich ein Gebäudestandard angestrebt, der eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll (Niedrigstenergiegebäude i.S.d. Paragr. 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). Die Grundstücke im WA 3 (299/1), WA 4 (234) und WA 5 (231/1 und 233) sind an das örtliche Nahwärmenetz der EAM Natur Energie GmbH anzuschließen und von dieser die Wärmeenergie abzunehmen.Gegenstand dieses Investorenwettbewerbs ist die Veräußerung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- gemäß der Grundstückspläne vom 31.07.2024 für WA 3 mit dem Grundstück der Flst.-Nr.: 299/1 mit 3.004 qm, sowie im WA 4 der Flst.-Nr.: 234 mit 7.133 qm und im WA 5 mit der Flst.-Nr.: 231/1 mit 2.282 qm und Nr. 233 mit 7.766 qm (Anlagen Grundstückspläne - Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flst.-Nr.: 299/1, Flst.-Nr. 234, Flst.-Nr.: 231/1 und Flst.-Nr. 233).Bei der Auswahlentscheidung werden nur diejenigen Bieter berücksichtigt, die im Verfahren für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen.Die Grundstücke zur Bebauung mit mehrgeschossigem Wohnungsbau werden an denjenigen Bieter veräußert, der das gemäß den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot im Rahmen einer Preis- und Konzeptbewertung abgegeben hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird einerseits anhand des höchsten Angebotspreises und andererseits anhand des städtebaulichen Projektkonzepts bewertet, welches die beste städtebauliche Umsetzung unter Beachtung der Anforderungen des Baugebietes als -Plus Energie Quartier- gemäß der Studie -Plus Energie Quartier Vellmar-Nord- erwarten lässt. Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 3 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 252,00 EUR/qm.Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 4 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 267,00 EUR/qm.Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 5 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 297,00 EUR/qm.Angebote, die unterhalb des vorgenannten Mindestpreises liegen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.Mit dem Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhalten soll, wird der kombinierte Grundstückskaufvertrag und städtebauliche Vertrag gemäß der Anlage -Grundstückskaufvertrag- vereinbart und notariell beurkundet. Die Beschlussfassung im zuständigen kommunalen Gremium erfolgt erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Insoweit steht der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der zustimmenden Beschlussfassung.
Ausführungsfrist: Das jeweilige Grundstück mit mehrgeschossigen Wohnhäusern ist bis zum 31.12.2027 bezugsfertig zu errichten.
Produktschlüssel (CPV): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern
45211341 Bau von Wohnungen
70122100 Verkauf von Grundstücken
Los 2: Flst.-Nr.: 233 (WA 5) mit 7.766 qm
Kurze Beschreibung: Die Stadt Vellmar erschließt derzeit gemeinsam mit der Fa. Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), Text freischaltenWilhelmshöher Allee 157 - 159, 34121 Kassel, als private Erschließungsträgerin das Baugebiet -Vellmar-Nord- auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord-. Das Baugebiet dient ausschließlich Wohnzwecken und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) in insgesamt 5 verschiedenen Geltungsbereichen festgesetzt. Für dieses Auswahlverfahren der Bauabschnitte WA 3, WA 4 und WA 5 ist die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau auf 4 Grundstücken vorgesehen. Grundstückseigentümerin dieser Flächen ist die Fa. Hessische Landgesellschaft mbH. Diese hat die Grundstücke im Auftrag der Stadt Vellmar erworben mit dem Zweck der anschließenden Erschließung und Vermarktung. Die in den Geltungsbereichen WA 3, WA 4 und WA 5 liegenden 4 Grundstücke sollen mit dem Zweck der Errichtung von mehrgeschossigen Gebäuden zu Wohnzwecken, beispielsweise in Teileigentum nach WEG, an gewerbliche Bauträger- Wohnungsbau- bzw. Investorengesellschaften veräußert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den vorgenannten Baugebieten der Geltungsbereiche WA 3, WA 4 und WA 5 erfolgt die Auswahl der Käufer in Form dieses Investorenwettbewerbes unter Beachtung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- sowie des in Anlage 2 beigefügten städtebaulichen Vertrages nach Paragr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Das Baugebiet -Vellmar-Nord- wird als -Plus Energie Quartier- entwickelt. Ziel ist die Umsetzung des maximal energieeffizienten Bauens und Wohnens unter Berücksichtigung größtmöglicher Erzielung an Energieeinsparung, Klimaneutralität sowie klima- und sozialverträglichem Mobilitätsverhalten zur Schaffung eins nachhaltigen Wohnquartiers. In Zusammenarbeit mit der Stadt Vellmar und der Fa. Hessischen Landgesellschaft mbH haben der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) sowie die Fa. Klima und Energieeffizienzagentur GmbH (KEEA) Kassel, die Studie -Plus Energie Quartier Vellmar-Nord- erarbeitet. Für den mehrgeschossigen Wohnungsbau wird zur Erreichung des Plus-Energie-Quartiers grundsätzlich ein Gebäudestandard angestrebt, der eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll (Niedrigstenergiegebäude i.S.d. Paragr. 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). Die Grundstücke im WA 3 (299/1), WA 4 (234) und WA 5 (231/1 und 233) sind an das örtliche Nahwärmenetz der EAM Natur Energie GmbH anzuschließen und von dieser die Wärmeenergie abzunehmen.Gegenstand dieses Investorenwettbewerbs ist die Veräußerung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- gemäß der Grundstückspläne vom 31.07.2024 für WA 3 mit dem Grundstück der Flst.-Nr.: 299/1 mit 3.004 qm, sowie im WA 4 der Flst.-Nr.: 234 mit 7.133 qm und im WA 5 mit der Flst.-Nr.: 231/1 mit 2.282 qm und Nr. 233 mit 7.766 qm (Anlagen Grundstückspläne - Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flst.-Nr.: 299/1, Flst.-Nr. 234, Flst.-Nr.: 231/1 und Flst.-Nr. 233).Bei der Auswahlentscheidung werden nur diejenigen Bieter berücksichtigt, die im Verfahren für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen.Die Grundstücke zur Bebauung mit mehrgeschossigem Wohnungsbau werden an denjenigen Bieter veräußert, der das gemäß den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot im Rahmen einer Preis- und Konzeptbewertung abgegeben hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird einerseits anhand des höchsten Angebotspreises und andererseits anhand des städtebaulichen Projektkonzepts bewertet, welches die beste städtebauliche Umsetzung unter Beachtung der Anforderungen des Baugebietes als -Plus Energie Quartier- gemäß der Studie -Plus Energie Quartier Vellmar-Nord- erwarten lässt. Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 3 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 252,00 EUR/qm.Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 4 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 267,00 EUR/qm.Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 5 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 297,00 EUR/qm.Angebote, die unterhalb des vorgenannten Mindestpreises liegen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.Mit dem Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhalten soll, wird der kombinierte Grundstückskaufvertrag und städtebauliche Vertrag gemäß der Anlage -Grundstückskaufvertrag- vereinbart und notariell beurkundet. Die Beschlussfassung im zuständigen kommunalen Gremium erfolgt erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Insoweit steht der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der zustimmenden Beschlussfassung.
Ausführungsfrist: Das jeweilige Grundstück mit mehrgeschossigen Wohnhäusern ist bis zum 31.12.2027 bezugsfertig zu errichten.
Produktschlüssel (CPV): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern
45211341 Bau von Wohnungen
70122100 Verkauf von Grundstücken
Los 3: Flst.-Nr.: 231/1 (WA 5) mit 2.282 qm
Kurze Beschreibung: Die Stadt Vellmar erschließt derzeit gemeinsam mit der Fa. Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), Text freischaltenWilhelmshöher Allee 157 - 159, 34121 Kassel, als private Erschließungsträgerin das Baugebiet -Vellmar-Nord- auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord-. Das Baugebiet dient ausschließlich Wohnzwecken und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) in insgesamt 5 verschiedenen Geltungsbereichen festgesetzt. Für dieses Auswahlverfahren der Bauabschnitte WA 3, WA 4 und WA 5 ist die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau auf 4 Grundstücken vorgesehen. Grundstückseigentümerin dieser Flächen ist die Fa. Hessische Landgesellschaft mbH. Diese hat die Grundstücke im Auftrag der Stadt Vellmar erworben mit dem Zweck der anschließenden Erschließung und Vermarktung. Die in den Geltungsbereichen WA 3, WA 4 und WA 5 liegenden 4 Grundstücke sollen mit dem Zweck der Errichtung von mehrgeschossigen Gebäuden zu Wohnzwecken, beispielsweise in Teileigentum nach WEG, an gewerbliche Bauträger- Wohnungsbau- bzw. Investorengesellschaften veräußert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den vorgenannten Baugebieten der Geltungsbereiche WA 3, WA 4 und WA 5 erfolgt die Auswahl der Käufer in Form dieses Investorenwettbewerbes unter Beachtung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- sowie des in Anlage 2 beigefügten städtebaulichen Vertrages nach Paragr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Das Baugebiet -Vellmar-Nord- wird als -Plus Energie Quartier- entwickelt. Ziel ist die Umsetzung des maximal energieeffizienten Bauens und Wohnens unter Berücksichtigung größtmöglicher Erzielung an Energieeinsparung, Klimaneutralität sowie klima- und sozialverträglichem Mobilitätsverhalten zur Schaffung eins nachhaltigen Wohnquartiers. In Zusammenarbeit mit der Stadt Vellmar und der Fa. Hessischen Landgesellschaft mbH haben der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) sowie die Fa. Klima und Energieeffizienzagentur GmbH (KEEA) Kassel, die Studie -Plus Energie Quartier Vellmar-Nord- erarbeitet. Für den mehrgeschossigen Wohnungsbau wird zur Erreichung des Plus-Energie-Quartiers grundsätzlich ein Gebäudestandard angestrebt, der eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll (Niedrigstenergiegebäude i.S.d. Paragr. 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). Die Grundstücke im WA 3 (299/1), WA 4 (234) und WA 5 (231/1 und 233) sind an das örtliche Nahwärmenetz der EAM Natur Energie GmbH anzuschließen und von dieser die Wärmeenergie abzunehmen.Gegenstand dieses Investorenwettbewerbs ist die Veräußerung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- gemäß der Grundstückspläne vom 31.07.2024 für WA 3 mit dem Grundstück der Flst.-Nr.: 299/1 mit 3.004 qm, sowie im WA 4 der Flst.-Nr.: 234 mit 7.133 qm und im WA 5 mit der Flst.-Nr.: 231/1 mit 2.282 qm und Nr. 233 mit 7.766 qm (Anlagen Grundstückspläne - Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flst.-Nr.: 299/1, Flst.-Nr. 234, Flst.-Nr.: 231/1 und Flst.-Nr. 233).Bei der Auswahlentscheidung werden nur diejenigen Bieter berücksichtigt, die im Verfahren für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen.Die Grundstücke zur Bebauung mit mehrgeschossigem Wohnungsbau werden an denjenigen Bieter veräußert, der das gemäß den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot im Rahmen einer Preis- und Konzeptbewertung abgegeben hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird einerseits anhand des höchsten Angebotspreises und andererseits anhand des städtebaulichen Projektkonzepts bewertet, welches die beste städtebauliche Umsetzung unter Beachtung der Anforderungen des Baugebietes als -Plus Energie Quartier- gemäß der Studie -Plus Energie Quartier Vellmar-Nord- erwarten lässt. Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 3 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 252,00 EUR/qm.Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 4 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 267,00 EUR/qm.Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 5 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 297,00 EUR/qm.Angebote, die unterhalb des vorgenannten Mindestpreises liegen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.Mit dem Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhalten soll, wird der kombinierte Grundstückskaufvertrag und städtebauliche Vertrag gemäß der Anlage -Grundstückskaufvertrag- vereinbart und notariell beurkundet. Die Beschlussfassung im zuständigen kommunalen Gremium erfolgt erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Insoweit steht der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der zustimmenden Beschlussfassung.
Ausführungsfrist: Das jeweilige Grundstück mit mehrgeschossigen Wohnhäusern ist bis zum 31.12.2027 bezugsfertig zu errichten.
Produktschlüssel (CPV): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
45211340 Bau von Mehrfamilienhäusern
45211341 Bau von Wohnungen
70122100 Verkauf von Grundstücken
Los 4: Flst.-Nr.: 299/1 (WA 3) mit 3.004 qm
Kurze Beschreibung: Die Stadt Vellmar erschließt derzeit gemeinsam mit der Fa. Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), Text freischaltenWilhelmshöher Allee 157 - 159, 34121 Kassel, als private Erschließungsträgerin das Baugebiet -Vellmar-Nord- auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord-. Das Baugebiet dient ausschließlich Wohnzwecken und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) in insgesamt 5 verschiedenen Geltungsbereichen festgesetzt. Für dieses Auswahlverfahren der Bauabschnitte WA 3, WA 4 und WA 5 ist die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau auf 4 Grundstücken vorgesehen. Grundstückseigentümerin dieser Flächen ist die Fa. Hessische Landgesellschaft mbH. Diese hat die Grundstücke im Auftrag der Stadt Vellmar erworben mit dem Zweck der anschließenden Erschließung und Vermarktung. Die in den Geltungsbereichen WA 3, WA 4 und WA 5 liegenden 4 Grundstücke sollen mit dem Zweck der Errichtung von mehrgeschossigen Gebäuden zu Wohnzwecken, beispielsweise in Teileigentum nach WEG, an gewerbliche Bauträger- Wohnungsbau- bzw. Investorengesellschaften veräußert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den vorgenannten Baugebieten der Geltungsbereiche WA 3, WA 4 und WA 5 erfolgt die Auswahl der Käufer in Form dieses Investorenwettbewerbes unter Beachtung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- sowie des in Anlage 2 beigefügten städtebaulichen Vertrages nach Paragr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Das Baugebiet -Vellmar-Nord- wird als -Plus Energie Quartier- entwickelt. Ziel ist die Umsetzung des maximal energieeffizienten Bauens und Wohnens unter Berücksichtigung größtmöglicher Erzielung an Energieeinsparung, Klimaneutralität sowie klima- und sozialverträglichem Mobilitätsverhalten zur Schaffung eins nachhaltigen Wohnquartiers. In Zusammenarbeit mit der Stadt Vellmar und der Fa. Hessischen Landgesellschaft mbH haben der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) sowie die Fa. Klima und Energieeffizienzagentur GmbH (KEEA) Kassel, die Studie -Plus Energie Quartier Vellmar-Nord- erarbeitet. Für den mehrgeschossigen Wohnungsbau wird zur Erreichung des Plus-Energie-Quartiers grundsätzlich ein Gebäudestandard angestrebt, der eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll (Niedrigstenergiegebäude i.S.d. Paragr. 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). Die Grundstücke im WA 3 (299/1), WA 4 (234) und WA 5 (231/1 und 233) sind an das örtliche Nahwärmenetz der EAM Natur Energie GmbH anzuschließen und von dieser die Wärmeenergie abzunehmen.Gegenstand dieses Investorenwettbewerbs ist die Veräußerung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 77 -Vellmar-Nord- gemäß der Grundstückspläne vom 31.07.2024 für WA 3 mit dem Grundstück der Flst.-Nr.: 299/1 mit 3.004 qm, sowie im WA 4 der Flst.-Nr.: 234 mit 7.133 qm und im WA 5 mit der Flst.-Nr.: 231/1 mit 2.282 qm und Nr. 233 mit 7.766 qm (Anlagen Grundstückspläne - Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flst.-Nr.: 299/1, Flst.-Nr. 234, Flst.-Nr.: 231/1 und Flst.-Nr. 233).Bei der Auswahlentscheidung werden nur diejenigen Bieter berücksichtigt, die im Verfahren für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen.Die Grundstücke zur Bebauung mit mehrgeschossigem Wohnungsbau werden an denjenigen Bieter veräußert, der das gemäß den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot im Rahmen einer Preis- und Konzeptbewertung abgegeben hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird einerseits anhand des höchsten Angebotspreises und andererseits anhand des städtebaulichen Projektkonzepts bewertet, welches die beste städtebauliche Umsetzung unter Beachtung der Anforderungen des Baugebietes als -Plus Energie Quartier- gemäß der Studie -Plus Energie Quartier Vellmar-Nord- erwarten lässt. Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 3 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 252,00 EUR/qm.Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 4 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 267,00 EUR/qm.Für den Grundstückserwerb im Geltungsbereich WA 5 gilt ein Mindestpreis i.H.v. 297,00 EUR/qm.Angebote, die unterhalb des vorgenannten Mindestpreises liegen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.Mit dem Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhalten soll, wird der kombinierte Grundstückskaufvertrag und städtebauliche Vertrag gemäß der Anlage -Grundstückskaufvertrag- vereinbart und notariell beurkundet. Die Beschlussfassung im zuständigen kommunalen Gremium erfolgt erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Insoweit steht der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der zustimmenden Beschlussfassung.
Ausführungsfrist: Das jeweilige Grundstück mit mehrgeschossigen Wohnhäusern ist bis zum 31.12.2027 bezugsfertig zu errichten.
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