Öffentliche Ausschreibung in München
Neigetechnik Allgäu (NTA)
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
23.08.2041
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 4, -4, Millionen Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: RE 70/76 München – Buchloe – Kempten – Immenstadt (Zugtrennung/-vereinigung) – Lindau / Oberstdorf, RE 7/17 Augsburg – Buchloe – Kempten – Immenstadt (Zugtrennung/-vereinigung) – Lindau / Oberstdorf, RE 71/73 Augsburg – Buchloe – Türkheim Bf (Zugtrennung/-vereinigung) – Memmingen / Bad Wörishofen und RE 73 Türkheim Bf – Bad Wörishofen. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 09.12.2029, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2029, nach der Nachtpause zu erbringen. Der Vertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2041, am 14.12.2041. Die Leistungszeit beträgt demnach 12 Jahre. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag mit vierjähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet. Der VDV enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Gegenstand der vertraglichen Leistungspflichten des beauftragten Unternehmens wird u.a. auch die Beschaffung von neuen Neigetechnikfahrzeugen zur Erbringung der o.g. SPNV-Leistungen sowie zur Erbringung der SPNV-Leistungen im heutigen Netz Expressverkehr Nordostbayern während der Laufzeit des im hiesigen Verfahren abzuschließenden Vertrages sein. Die künftige Erbringung der SPNV-Leistungen im heutigen Netz Expressverkehr Nordostbayern ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Es wird eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung der Neufahrzeuge vorgegeben. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben. Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
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