Öffentliche Ausschreibung in Mettmann
BÜW; Bahnstromleitung BL 450 Gerresheim – Hagen, BA 1, Mast 3035 – 3051
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
29.09.2025
Zeitraum der Ausführung
02.03.2024–29.09.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Ertüchtigung der 110-kV Bahnstromleitung auf eine Leiterseiltemperatur von 80 GradCelsius, Ersatz der Maste, Gründungen, Leiter- und Erdseile sowie Armaturen und Isolatoren.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel:
23FEI7043 BÜW; Bahnstromleitung BL 450 Gerresheim - Hagen, BA 1, Mast
Beschreibung: Ertüchtigung der 110-kV Bahnstromleitung auf eine Leiterseiltemperatur von 80 GradCelsius, Ersatz der Maste, Gründungen, Leiter- und Erdseile sowie Armaturen und Isolatoren.
Kennung des Verfahrens: d6f6dea7-cc50-40d8-a8bb-44b4851389b9
Interne Kennung: 23FEI70437
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angabenzu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksamerteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung derBekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nachAbsendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltendgemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweitdie Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf diein § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Alle geforderten Nachweise sind zwingendvorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweishat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Die Beschaffende Stelle behält sich vor,ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichstenAngebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtetsich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulationmuss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein.
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