Ausschreibung Bauleistungen in  Flörsheim

ESTW Flörsheim Bauleistungen, Kabeltiefbau und Signaltiefbau

ID: A452557322

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

30.12.2028

Zeitraum der Ausführung

09.02.2024–30.12.2028

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

ESTW Flörsheim Bauleistungen Kabeltiefbau und Signaltiefbau; Los 1a: Strecke 3603von km 10, 50 bis km 17, 68 Los 1b: Strecke 3603 von km 17, 68 bis km 24, 00 Los 2a: Strecke 3603 von km 24, 00 bis km 30, 83 Los 2b: Strecke 3603 von km 30, 83 bis km36, 00, Strecke 3525 von km 2, 00 bis km 12, 94, Strecke 3531 von km 0, 00 bis km1, 86

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenDB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: ESTW Flörsheim Bauleistungen, Kabeltiefbau und Signaltiefbau (Los 1a, Los 1b, Los2a, Los 2b)
Beschreibung:? ESTW Flörsheim Bauleistungen Kabeltiefbau und Signaltiefbau; Los 1a: Strecke 3603von km 10,750 bis km 17,468 Los 1b: Strecke 3603 von km 17,468 bis km 24,200 Los 2a: Strecke 3603 von km 24,200 bis km 30,283 Los 2b: Strecke 3603 von km 30,283 bis km36,600, Strecke 3525 von km 2,600 bis km 12,694, Strecke 3531 von km 0,000 bis km1,786
Kennung des Verfahrens: c340d108-37ce-4068-89f9-305fad5ca3af
Interne Kennung: c340d108-37ce-4068-89f9-305fad5ca3af
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EUText freischalten) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungenfür den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungenwird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, denEintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung überdie Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertesVerlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalbvon 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einNachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitzin der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaftbei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragungin die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammerseines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mitanderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die DeutscheBahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist -Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche BahnAG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentlicheAnforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über möglicheEintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinemZeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäߧ§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindungin unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationenzu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussenkonnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodexfür Geschäftspartner (Text freischaltenhttps://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (Text freischaltenhttps://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipienverbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicherVerpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowiezur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz,§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgenannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahrenanhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinnevon §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangenund auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in derLage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermittelnGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlagbereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffenwerden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendungder Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertagenach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dassdie geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenerkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiterenwird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung?(cpv): 45314300?Kabelinfrastruktur

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