Ausschreibung Bauleistungen in Düsseldorf
Münster- Westfalenstr./ ÜF Rather Broich – Gleiserneuerung von gebogenem Rillenschienengleis
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
24.09.2024
Zeitraum der Ausführung
02.11.2024–11.11.2024
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die ausgeschriebene Baumaßnahme wird auf der Münster- Westfalenstraße Überfahrt Rather Broich in Düsseldorf ausgeführt.
Es sollen zwei Gleisbögen in zwei aufeinander folgende Sperrzeiten erneuert werden.
Bauabschnitt 1 (Achse 0202- Gleisbogen, Gleislänge ~57m), in einer verkürzten Sperrzeit von Samstag,
02.11.2024 (4 Uhr) bis Montag, 04.11.2024 (4 Uhr) und
Bauabschnitt 2 (Achse 0201- Gleisbogen, Gleislänge ~75m), in der Sperrzeit von Freitag, 08.11.2024 (21
Uhr) bis Montag, 1.11.2024 (4 Uhr).
Bekanntmachungstext
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
, , 40231 Düsseldorf, Telefon: , E-Mail: , Internet: .
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A.
Vergabenummer:
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe:
elektronisch:
in Textform.
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen.
e) Ort der Ausführung: Münster- Westfalenstr., 40472 Düsseldorf ÜF Rather Broich.
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen:
Münster- Westfalenstr./ ÜF Rather Broich - Gleiserneuerung von gebogenem Rillenschienengleis
Die ausgeschriebene Baumaßnahme wird auf der Münster- Überfahrt Rather Broich in Düsseldorf ausgeführt.
Es sollen zwei Gleisbögen in zwei aufeinander folgende Sperrzeiten erneuert werden.
Bauabschnitt 1 (Achse 0202- Gleisbogen, Gleislänge ~57m), in einer verkürzten Sperrzeit von Samstag, 02.11.2024 (4 Uhr) bis Montag, 04.11.2024 (4 Uhr) und Bauabschnitt 2 (Achse 0201- Gleisbogen, Gleislänge ~75m), in der Sperrzeit von Freitag, 08.11.2024 (21 Uhr) bis Montag,11.11.2024 (4 Uhr).
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
Zweck der baulichen Anlage: -.
Zweck des Auftrags: -.
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): nein.
i) Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung: -.
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
BA 1 - verkürzte Sperrzeit - 02.11.2024 (4 Uhr) bis 04.11.2024 (4 Uhr) BA 2 08.11.2024 (21 Uhr) bis 11.11.2024 (4 Uhr).
Weitere Fristen: -.
j) Nebenangebote: nicht zugelassen.
k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen.
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen:
- Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 (zweikommafünf) Millionen EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall;
- Erklärung zum Umsatz;
- Eigenerklärung Projektleitung/ Bauüberwachung;
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB;
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.
o) Ablauf der Angebotsfrist: 24.09.2024, 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 04.10.2024.
p) Adresse für elektronische Angebote:
Anschrift für schriftliche Angebote: -.
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch.
r) Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen.
s) Eröffnungstermin: 24.09.2024, 11:00 Uhr.
Eine Verlesung findet nicht statt. Informationen zum Submissionsergebnis werden auf Anfrage per Nachricht über subreport ELViS mitgeteilt.
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: -.
t) Geforderte Sicherheiten:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft nach dem Formblatt der Rheinbahn AG in Höhe von 5,0% der Auftragssumme (netto) zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist die Rheinbahn AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. der Sicherheitseinbehalt ist bei mangelfreier Erfüllung des Vertrages, spätestens nach Erledigung der im Abnahmeprotokoll aufgeführten Mängel, zurückzugeben bzw. auszuzahlen. Dies gilt nicht, wenn zu dieser Zeit Ansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind.
Im Falle einer digitalen (z.B. pdf) Bürgschaft erlischt die Sicherheit sobald dem Bürgen eine vom Auftraggeber unterschriebene Enthaftungserklärung übermittelt wird.
Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden 5,0 % der Schlussrechnungssumme (netto) einbehalten oder nach Wahl des Auftragnehmers als Mängelansprüchebürgschaft gestellt. Wird eine Mängelansprüchebürgschaft gestellt, hat diese dem Formblatt der Rheinbahn AG zu entsprechen.
Die Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. Ziff. 7 der Besonderen Vertragsbedingungen, sofern alle bis zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemachten Mängelansprüche erfüllt sind. Anderenfalls darf der Auftraggeber einen entsprechenden Teil der Sicherheit bis zur Höhe der Kosten für die noch nicht erledigten Ansprüche zurückhalten.
Im Falle einer digitalen (z.B. pdf) Bürgschaft erlischt die Sicherheit sobald dem Bürgen eine vom Auftraggeber unterschriebene Enthaftungserklärung übermittelt wird.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
§ 16 VOB/B - siehe auch Ausschreibungsunterlagen - hier: Zusätzliche Vertragsbedingungen,
Pkt.13.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend.
w) Beurteilung der Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe - Ziffer 3 in Verbindung mit den Unternehmensbezogenen Bieterangaben Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers:
1. Unternehmensbezogene Bieterangaben Vordruck 1:
Schriftliche Unternehmensdarstellung
/Firmenprofil
2. Unternehmensbezogene Bieterangaben Vordruck 2:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB
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