Ausschreibung Gebäudetechnik in Dormagen

Lieferung und Montage einer Videoüberwachung an drei Schulstandorten

ID: A455336989

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

19.09.2024

Zeitraum der Ausführung

Bis 26.10.2024

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

3 Schulstandorte:
- Atrium BvA (Bettina-von-Arnim-Gymnasium);
- GS Rheinfeld (Regenbogenschule);
- GS Zons (Friedrich-von-Saarwerden-Schule)
Lieferung und Montage einer Videoüberwachung

Bekanntmachungstext

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Text freischaltenStadt Dormagen - Der Bürgermeister - Eigenbetrieb Dormagen, Text freischaltenMathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen, Telefon:Text freischalten +4921332573261, Fax:Text freischalten 02133/2577736, E-Mail: Text freischaltenvergabe@stadt-dormagen.de, Internet: Text freischaltenhttp://WWW.STADT-DORMAGEN.DE.

b) Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A.
Vergabenummer: Text freischaltenÖ 20-24.

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:

und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe:
elektronisch
in Textform.

d) Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen.

e) Ort der Ausführung:

Text freischaltenMathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen
3 Schulstandorte:
- Atrium BvA (Bettina-von-Arnim-Gymnasium);
- GS Rheinfeld (Regenbogenschule);
- GS Zons (Friedrich-von-Saarwerden-Schule).

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen:

Technische Gebäude Ausstattung: Lieferung und Montage einer Videoüberwachung an drei Schulstandorten Die Stadt Dormagen beabsichtigt, im Rahmen eines Pilotprojekts, die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen mit funkgesteuerten Kamerabewegungsmeldern an zunächst 3 Schulstandorten;
- Atrium BvA (Bettina-von-Arnim-Gymnasium);
- GS Rheinfeld (Regenbogenschule);
- GS Zons (Friedrich-von-Saarwerden-Schule) zur Abwehr von Vandalismus und zur Einbruchprävention. Die Überwachungssysteme sollen kabellos und mit leistungsstarken Akkus betrieben werden. Eine Sicherheitsleitstelle soll bei erkannten Bewegungen die Live-Bilder auswerten, Gefahren erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Die Videoüberwachung findet nur außerhalb der Nutzungszeiten der Schulen in den Abend- und Nachtstunden statt. Alle Installationen müssen den Datenschutzbestimmungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)
entsprechen.

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