Öffentliche Ausschreibung in Berlin

Sicherheitsdienstleistungen, Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

ID: A455016263

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

27.09.2024

Zeitraum der Ausführung

01.01.2025–31.12.2026

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist für einen reibungslosen Dienstbetrieb erforderlich Sicherheitsdienstleistungen auszuschreiben. Hierunter fallen ein Sicherheitsdienst (Los 1) und ein Schließ- und Kontrolldienst inklusive einer Alarmverfolgung und Notfall-und-Service-Leitstelle (Los 2). – Ort der Leistungserbringung: – Ort der Leistungserbringung ist für das Los 1 das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin und die benachbarte Jugendberufsagentur (JBA), Alarichstraße 12-17, 12105 Berlin. Die Jugendberufsagentur liegt in unmittelbarer Nähe zum Jobcenter (Nachbargebäude). – Ort der Leistungserbringung ist für das Los 2 das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin.
Die Sicherheitsdienstmitarbeitenden müssen jederzeit freundlich, offen u. tolerant gegenüber den Beschäftigten des AG, dessen Kundinnen u. Kunden sowie Dritten auftreten. Sie müssen konfliktfähig, verantwortungsbewusst, zuverlässig u. belastbar sein. Sie müssen sich abzeichnende Konflikte schon im Vorfeld erkennen, um diese zu versachlichen u. abzuwenden. Sie sollten daher ausgeprägte Fähigkeiten zur Krisenkommunikation, Techniken zur verbalen Deeskalation sowie zur Eigensicherung vorweisen können,
• Die Sicherheitsmitarbeitenden müssen nachweislich eine Ersthelfer- Grundausbildung sowie zusätzlich eine Einweisung in die Brandbekämpfung absolviert haben u. diese alle zwei Jahre auf Kosten des AN auffrischen, • Besteht der hinreichende Verdacht, dass die dienstlichen Interessen des AG durch die Sicherheitsmitarbeitenden erheblich beeinträchtigt werden (z.B. Verstoß gegen das Neutralitätsgebot), ist der AG berechtigt, die jeweilige Person sofort des Hauses zu verweisen. Der AG kann vom AN verlangen, dass Mitarbeitende, bei denen begründete Zweifel an ihrer Eignung bestehen, nicht weiter eingesetzt werden.
• Das eingesetzte Personal verzichtet auf Äußerungen u./o. Erscheinungsbild u./o. Verhalten (Verhaltensweise), gleich in welcher Form sie erfolgen, die Besorgnis der Verfassungsfeindlichkeit, des Antisemitismus o. eines ähnlichen Grundes beim AG u. /o. Dritten wecken könnten,
• Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem der Sicherheitsdienstleistung entsprechenden Niveau gemäß Stufe „B2“ des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen,
• Das eingesetzte Personal darf nicht im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg sein,

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Sicherheitsdienstleistungen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Beschreibung: Für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist für einen reibungslosen Dienstbetrieb erforderlich Sicherheitsdienstleistungen auszuschreiben. Hierunter fallen ein Sicherheitsdienst (Los 1) und ein Schließ- und Kontrolldienst inklusive einer Alarmverfolgung und Notfall-und-Service-Leitstelle (Los 2). - Ort der Leistungserbringung: - Ort der Leistungserbringung ist für das Los 1 das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Text freischaltenWolframstr. 89-92, 12105 Berlin und die benachbarte Jugendberufsagentur (JBA), Text freischaltenAlarichstraße 12-17, 12105 Berlin. Die Jugendberufsagentur liegt in unmittelbarer Nähe zum Jobcenter (Nachbargebäude). - Ort der Leistungserbringung ist für das Los 2 das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Text freischaltenWolframstr. 89-92, 12105 Berlin.
Grundsätzliche Anforderungen an das eingesetzte Personal: • Die Sicherheitsdienstmitarbeitenden müssen jederzeit freundlich, offen u. tolerant gegenüber den Beschäftigten des AG, dessen Kundinnen u. Kunden sowie Dritten auftreten. Sie müssen konfliktfähig, verantwortungsbewusst, zuverlässig u. belastbar sein. Sie müssen sich abzeichnende Konflikte schon im Vorfeld erkennen, um diese zu versachlichen u. abzuwenden. Sie sollten daher ausgeprägte Fähigkeiten zur Krisenkommunikation, Techniken zur verbalen Deeskalation sowie zur Eigensicherung vorweisen können,
• Die Sicherheitsmitarbeitenden müssen nachweislich eine Ersthelfer- Grundausbildung sowie zusätzlich eine Einweisung in die Brandbekämpfung absolviert haben u. diese alle zwei Jahre auf Kosten des AN auffrischen,
• Besteht der hinreichende Verdacht, dass die dienstlichen Interessen des AG durch die Sicherheitsmitarbeitenden erheblich beeinträchtigt werden (z.B. Verstoß gegen das Neutralitätsgebot), ist der AG berechtigt, die jeweilige Person sofort des Hauses zu verweisen. Der AG kann vom AN verlangen, dass Mitarbeitende, bei denen begründete Zweifel an ihrer Eignung bestehen, nicht weiter eingesetzt werden. Der AN hat unverzüglich auf seine Kosten Ersatz zur Verfügung zu stellen,
• Das eingesetzte Personal verzichtet auf Äußerungen u./o. Erscheinungsbild u./o. Verhalten (Verhaltensweise), gleich in welcher Form sie erfolgen, die Besorgnis der Verfassungsfeindlichkeit, des Antisemitismus o. eines ähnlichen Grundes beim AG u. /o. Dritten wecken könnten,
• Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem der Sicherheitsdienstleistung entsprechenden Niveau gemäß Stufe „B2“ des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen,
• Das eingesetzte Personal darf nicht im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg sein,
• Das eingesetzte Personal muss über ein einwandfreies aktuelles polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „N“ verfügen, welches zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate ist,
• Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet nur gesundes Personal (Personen ohne ansteckende Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz) u. regulär angemeldetes Personal einzusetzen,
• Wird eine ausländische Personen eingesetzt, so trägt der AN die Verantwortung, dass diese eine gültige Aufenthalts- u. Arbeitserlaubnis hat,
• Der AN erfüllt alle steuerlichen u. sozialversicherungsrechtlichen Pflichten,
• Der AN setzt nur ständiges Personal ein, welches lediglich bei Ausfällen durch Urlaub, Krankheit oder Ausscheiden durch geeignete Vertretungskräfte o. Nachfolger bzw. Nachfolgerinnen zu ersetzen,
• Der AN verpflichtet sich alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinem Personal einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) u. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - sowie einschlägiger Tarifverträge. Das einzusetzende Personal ist mindestens nach dem geltenden Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitsbranche in Berlin zu bezahlen,
• Das gesamte vom AN eingesetzte Personal ist zum Datenschutz zu belehren sowie schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses hinzuweisen. Den Mitarbeitenden des AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten u. sonstige Unterlagen zu nehmen sowie die Kommunikationsmittel u. andere technische Einrichtungen (z.B. Telefone, Kopiergeräte, PCs etc.) des AG für nichtdienstliche Zwecke zu benutzen. Diese Belehrung ist jährlich zu wiederholen. Der AN achtet insbesondere bei Personalwechsel o. Vertretungssituationen auf die eigenständige u. rechtzeitige Belehrung,
• Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal über die wesentlichen Punkte der Leistungsbeschreibung u. des Vertrages zu informieren (z.B. Sicherheitsstandards, Leistungsumfang),
• Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal durch fachkundige Personen einzuweisen u. mit den Besonderheiten des Gebäudes vertraut zu machen,
• Das eingesetzte Personal hat als Sicherheitspersonal erkennbar zu sein. Dies bedeutet, dass sie durch ihre vom AN zu stellende Kleidung als Mitarbeitende eines Sicherheitsdienstes erkennbar sind,
• Das eingesetzte Sicherheitspersonal ist verpflichtet alle im Gebäude u. auf dem Gelände der Dienststelle aufgefundenen Gegenstände dem Beauftragten des AG zu überreichen,
• Das vom AN eingesetzte Personal hat sich an das generelle Alkohol- u. Rauchverbot auf dem Gelände des AG zu halten.,
• Im Falle eines Notfalleinsatzes muss der / die Sicherheitsmitarbeitende nachträglich unverzüglich einen schriftlichen Bericht über den Einsatz erstellen, • Die Sicherheitsmitarbeitenden dürfen keine Waffen im Sinne des § 10 Bewachungsverordnung mit sich führen.
Kennung des Verfahrens: c5237b51-65a6-4750-b87e-db828ec4c4a2
Interne Kennung: ZV-CBText freischalten-24-1178000-4121.03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:

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