Ausschreibung Bauleistungen in Land Brandenburg

Waldbrandschutz (Neuanlage und Pflege von Wundstreifen, Brandschutzstreifen /-schneisen) für den Bundeforstbetrieb Mittelelbe

ID: A455006467

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

12.09.2024

Zeitraum der Ausführung

15.10.2024–14.10.2028

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Waldbrandschutz (Neuanlage und Pflege von Wundstreifen, Brandschutzstreifen /-schneisen) für den Bundeforstbetrieb Mittelelbe.
Los 1: Neuanlage und Erweiterung von Wundstreifen und Brandschutzschneisen.
Beim Bundesforstbetrieb Mittelelbe sind die Neuanlage und/oder Erweiterung von Waldbrandschutzstreifen in verschiedenen Revieren der Liegenschaft Annaburger Heide (BMVg und BImA-Flächen) vorgesehen. Es ist geplant, meist parallel zu Hauptwegen oder Straßen, mittels geeigneter Bodenbearbeitungsgeräte (Fräsen) unter Aussparung von befestigten Wegen, die spätere Bearbeitung als Wundstreifen (Schwarzbrache) durch Fräsen des Oberbodens mit einer Eingriffstiefe von mindestens 15 cm unter Geländeoberkante zu ermöglichen.
Los 2: Unterhaltungspflege von Wundstreifen und Grünstreifen.
Beim Bundesforstbetrieb Mittelelbe sind die maschinelle Unterhaltung von Waldbrandschutzstreifen /Wundstreifen in verschiedenen Revieren der Liegenschaft Annaburger Heide (BMVg und BImAFlächen) vorgesehen. Es ist geplant, vorhandene Waldbrandschutzstreifen mittels Bodenbearbeitungsgeräten (Fräsen und/oder Scheibenegge) unter Aussparung von befestigten Wegen dauerhaft und gemäß Preisblatt von Bewuchs freizuhalten (Schwarzbrache). Zudem soll der Bewuchs auf vorhandenen Grünstreifen mittels Mäh- und Schneidwerkzeugen dauerhaft von Aufwuchs, über einer im Preisblatt definierten maximalen Wuchshöhe, durch Schlegeln oder Mulchen niedergehalten werden.
Los 3 Unterhaltungspflege von Waldbrandschutzstreifen
Im Namen und auf Rechnung der DBU Naturerbe GmbH sind beim Bundesforstbetrieb Mittelelbe die maschinelle Unterhaltung von vorhandenen Waldbrandschutzstreifen in der Liegenschaft Glücksburger Heide erforderlich. Es ist geplant, vorhandene Waldbrandschutzstreifen mittels Bodenbearbeitungsgeräten (Grubber und/oder Scheibenegge) dauerhaft und gemäß Preisblatt von Bewuchs freizuhalten (Schwarzbrache). Zudem soll der Bewuchs mittels Mäh- und Schneidwerkzeugen dauerhaft von Aufwuchs, über einer im Preisblatt definierten maximalen Wuchshöhe, durch Mahd niedergehalten werden.
Los 4 Unterhaltungspflege von Wundstreifen (Schwarzstreifen).
Im Namen und auf Rechnung der DBU Naturerbe GmbH sind beim Bundesforstbetrieb Mittelelbe in 2 Revieren die maschinelle Unterhaltung von vorhandenen Waldbrandschutzstreifen in der Liegenschaft Roßlauer Elbauen sowie Kühnauer Heide erforderlich. Es ist geplant, vorhandene Wundstreifen mittels Bodenbearbeitungsgeräten (Grubber und/oder Scheibenegge) dauerhaft und gemäß Preisblatt von Bewuchs freizuhalten (Schwarzbrache).
Los 5 Unterhaltungspflege von Wundstreifen (Schwarzstreifen).
Im Namen und auf Rechnung der DBU Naturerbe GmbH sind beim Bundesforstbetrieb Mittelelbe die maschinelle Unterhaltung von vorhandenen Waldbrandschutzstreifen in der Liegenschaft Authausener Wald erforderlich sowie auch auf der Bundeswehr-Liegenschaft Tiglitzer Forst. Es ist geplant, vorhandene Wundstreifen mittels Bodenbearbeitungsgeräten (Grubber und/oder Scheibenegge) dauerhaft und gemäß Preisblatt von Bewuchs freizuhalten (Schwarzbrache).

Bekanntmachungstext

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle), Name:

Text freischaltenBundesanstalt für Immobilienaufgaben, Straße, Hausnummer: Text freischaltenFasanenstr. 87, PLZ (PLZ): 10623, Ort: Berlin, Telefon:Text freischalten +49 30 31811557, FaxText freischalten +49 30 31811560, E-Mail: Text freischaltenVerdingung@bundesimmobilien.de, Internet-Adresse: Text freischaltenwww.Bundesimmobilien.de.

b) Verfahrensart -Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A-.

Geschäftszeichen: VOEK 125-24.

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:

und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch:
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischenSiegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel.

d) Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen.

e) Ort der Ausführung:

Los 1: fünf Reviere (Meuselko, Kreuz, Züllsdorf, Heidemühle und Rosenfeld) in den Bundesländern Sachsen, Sachsen/Anhalt und Brandenburg.
Los 2: sieben Reviere (Kreuz, Meuselko, Züllsdorf, Eichenheide, Rosenfeld, Dautzschen und Heidemühle) in den Bundesländern Sachsen, Sachsen/Anhalt und Brandenburg.
Los 3: Revier Glücksburger Heide im Bundesland Sachsen/Anhalt zwischen Jessen und Glücksburg.
Los 4: zwei Reviere Schlangengrube und Susigke im Bundesland Sachsen/Anhalt.
Los 5: zwei Reviere Bad Düben und Authausen im Bundesland Sachsen.
Ausführungsbedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. Paragr. 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
Los 1: Betretungsbeschränkungen:
1. Die Leistungsorte auf BMVg-Flächen (Pos. 1 bis 7) befinden sich in einer aktiv militärisch genutzten Fläche, welche u.a. zum Sperrbereich der Schießbahnen gehören und somit zeitweisen Betretungseinschränkungen unterliegen. Für den gesamten Militärischen Sicherheitsbereich benötigen die Einsatzkräfte eine Betretungs- und Befahrungserlaubnis. Diese wird durch die Revierleitungen bei Beginn der Arbeiten personenbezogen ausgestellt und ist mitzuführen (inkl. Personalausweis und Fahrzeugpapieren). Die Betretungs- und Befahrungserlaubnis beinhaltet gleichzeitig auch die Haftungsverzichtserklärung. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
2. Die Leistungsorte auf BImA-Flächen (Pos. 8) befinden sich größtenteils auf ehemals militärisch genutzten Flächen, die kampfmittelfrei und in regelmäßigen Abständen gut an das öffentliche Wegenetz angebunden sind.
Besonderheiten:
1. Für Flächen im Sperrbereich der Schießbahnen (Pos. 3 bis 5) gibt es zeitliche Einschränkungen durch die Bundeswehr (lt. Schießplan). Die schießfreien Zeiten sind vor Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Revierleitern abzustimmen. Die Arbeiten können hier nur in der angegebenen schießfreien Zeit der Bundeswehr, zwischen Mitte Juli bis Anfang August, umgesetzt werden. Diese haben Priorität und sind deshalb vorrangig abzuarbeiten.
2. Aufgrund von stattfindenden Jagden kann an einzelnen Tagen der Zugang zu den
Flächen komplett verwehrt werden. Enge Absprachen mit der jeweiligen Revierleitung sind einzuhalten.
3. Die Erstherrichtung soll möglichst außerhalb von Brut- und Setzzeiten erfolgen.
4. Einzelne neue Waldbrandschutzstreifen (Pos. 2 und 6) befinden sich in FFH/SPA-Gebieten, die Frei-gabe zur Bearbeitung erfolgt erst nach naturschutzfachlicher Prüfung durch den Auftraggeber (Eigenvollzug). Enge Absprachen mit der jeweiligen
Revierleitung sind einzuhalten.
Los 2:
Betretungsbeschränkungen:
1. Die Leistungsorte auf BMVg-Flächen (Pos. 1 bis 26) befinden sich in einer aktiv
militärisch genutzten Fläche, welche u.a. zum Sperrbereich der Schießbahnen gehören und somit zeitweisen Betretungseinschränkungen unterliegen. Für den gesamten Militärischen Sicherheitsbereich benötigen die Einsatzkräfte eine Betretungs- und Befahrungserlaubnis. Diese wird durch die Revierleitungen bei Beginn der Arbeiten personenbezogen ausgestellt und ist mitzuführen (inkl. Personalausweis und Fahrzeugpapieren). Die Betretungs- und Befahrungserlaubnis beinhaltet gleichzeitig auch die Haftungsverzichtserklärung. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
2. Die Leistungsorte auf BImA-Flächen (Pos. 27-30) befinden sich größtenteils auf ehemals militärisch genutzten Flächen, die kampfmittelfrei und in regelmäßigen Abständen gut an das öffentliche Wegenetz angebunden sind.
Besonderheiten:
1. Für Flächen im Sperrbereich der Schießbahnen (Pos. 4-6, 9-10, 13) gibt es zeitliche Einschränkungen durch die Bundeswehr (lt. Schießplan). Die schießfreien Zeiten sind vor Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Revierleitern abzustimmen. Die Arbeiten können hier nur in der angegebenen schießfreien Zeit der Bundeswehr, i.d.R. zwischen Mitte Juli bis Anfang August, umgesetzt werden. Diese haben Priorität und sind deshalb vorrangig abzuarbeiten.
2. Aufgrund von stattfindenden Jagden kann an einzelnen Tagen der Zugang zu den
Flächen komplett verwehrt werden. Enge Absprachen mit der jeweiligen Revierleitung sind einzuhalten.
Los 3:
Besonderheiten:
1. Die Bearbeitung der Flächen Pos. 1 bis 3 ist aufgrund der Brut- und Setzzeit nur von Januar bis Februar möglich. Es ist weiterhin kein Pflug oder Fräse zu verwenden.
2. Die Flächen an der Text freischaltenDahmschen Straße (Pos. 4) sind Lebensräume der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992, Anhang 1 sowie der Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 betroffen und stehen demnach unter besonderen Schutz.
Betretungsbeschränkungen:
1. Die Leistungsorte befinden sich größtenteils auf ehemals militärisch genutzten Flächen, die kampf-mittelfrei und in regelmäßigen Abständen gut an das öffentliche Wegenetz angebunden sind.
2. Angrenzende Flächen sind Munitionsverdachtsflächen, das Betreten ist verboten.
3. Das Befahren der Waldwege zum Erreichen der Flächen ist nicht erforderlich und demnach nicht gestattet (GAVO= Gefahrenabwehrverordnung).
Los 4:
Betretungsbeschränkungen:
1. Die Leistungsorte befinden größtenteils auf ehemals militärisch genutzten Flächen, die kampfmittelfrei und in regelmäßigen Abständen gut an das öffentliche Wegenetz angebunden sind.
2. Angrenzende Flächen sind Munitionsverdachtsflächen, das Betreten ist verboten.
3. Das Befahren der Waldwege zum Erreichen der Flächen darf ausschließlich nur unter vorheriger Absprache mit dem zuständigen Revierleiter erfolgen.
Besonderheiten:
1. Die Leistungsorte befinden sich im Naturschutzgebiet Mittlere Elbe, die aktuell geltenden natur-schutzfachlichen Richtlinien sind zu beachten.
Los 5:
Betretungsbeschränkungen:
1. Die Leistungsorte befinden größtenteils auf ehemals militärisch genutzten Flächen, die kampfmittelfrei und in regelmäßigen Abständen gut an das öffentliche Wegenetz angebunden sind.
2. Das Befahren der Waldwege zum Erreichen der Flächen darf ausschließlich nur unter vorheriger Absprache mit dem zuständigen Revierleiter erfolgen.
3. Die Leistungsorte (Pos. 1) befinden sich in einer aktiv militärisch genutzten Fläche,
welche u.a. zum ständigen Übungsbetrieb und Sperrbereich der Schießbahnen gehören und somit zeitweisen Betretungseinschränkungen unterliegen. Für den gesamten Militärischen Sicherheitsbereich benötigen die Einsatzkräfte eine Betretungs- und Befahrungserlaubnis. Diese wird durch die Revierleitungen bei Beginn der Arbeiten personenbezogen ausgestellt und ist mitzuführen (inkl. Personalausweis und Fahrzeugpapieren). Die Betretungs- und Befahrungserlaubnis beinhaltet gleichzeitig auch die Haftungsverzichtserklärung. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Los 1 bis 5:
Die örtliche Bauüberwachung (Einweisung, laufende Überwachung, Abnahme) übernimmt die jeweilige Revierleitung (Ansprechpersonen werden nach Zuschlag bekannt gegeben). Die zwingend notwendige -Belehrung über besondere Gefahren- erfolgt ebenfalls im Vorfeld durch die Revierleitung. Die -Belehrung über besondere Gefahren- (Anlage 17_C-05_Sicherheitsbelehrung) ist nach Zuschlag vor Leistungsbeginn unterschrieben einzureichen.

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