Ausschreibung Bauleistungen in Hamburg

Neubau des Sanitätsversorgungszentrums als Interimsneubau

ID: D454041284

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

31.05.2024

Zeitraum der Ausführung

02.12.2024–28.08.2026

Auftraggeber

Bundesbauabteilung Hamburg

Ausführungsort

Leistungsbeschreibung

Neubau des Sanitätsversorgungszentrums als Interimsneubau
Die Bundesbauabteilung beabsichtigt in der Hanseaten-Kaserne in Hamburg den Neubau des Sanitätsversorgungszentrums Hamburg Mitte ("SanVersZ") als Interimsneubau und Ersatz für das, aufgrund seines baulich schlechten Zustandes, wegfallende bzw. abzubrechende SanVersZ in Gebäude 05. Der geplante Interimsneubau soll hierbei eine BGF von ca. 1.595 m2 haben.

Bekanntmachungstext

1 Beschaffer:

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Bundesbauabteilung Hamburg, in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland.
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere Bundesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2 Verfahren:

2.1 Verfahren:

Titel: Neubau des Sanitätsversorgungszentrums als Interimsneubau.
Beschreibung: Die Bundesbauabteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ("Bundesbauabteilung") handelt in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland. Dabei prüft und begleitet sie jedes Bauprojekt in Hamburg, an dem sich der Bund finanziell beteiligt. Die Bundesbauabteilung beabsichtigt in der Hanseaten-Kaserne in Hamburg den Neubau des Sanitätsversorgungszentrums Hamburg Mitte ("SanVersZ") als Interimsneubau und Ersatz für das, aufgrund seines baulich schlechten Zustandes, wegfallende bzw. abzubrechende SanVersZ in Gebäude 05 (Stoltenstraße 13, 22119 Hamburg). Der geplante Interimsneubau soll hierbei eine BGF von ca. 1.595 m2 haben. Trotz des Interimscharakters sol ein gestalterisch und qualitativ hochwertiger Baukörper geschaffen werden. Der Bundesbauabteilung sind Nachhaltigkeit (Verwendung von nachhaltigen Materialien) und Rückbaubarkeit (Modulbaus bzw. die Verwendung von Fertigteilen) sehr wichtig. Wesentliche Bestandteile des Interimsgebäudes werden sein: 1. Arztgruppe mit: - Heilfürsorge/Dokumentation/Arzt (inkl. Anmeldung/G-Kartei) - Arztambulanz - Funktionsdiagnostik - Ergänzungspersonal Einsatz 2. Zahnarztgruppe mit: - Führungsbereich Zahnarztgruppe - Behandlungs- / Begutachtungsbereich Zahnarztgruppe - Verwaltungsbereich Zahnarztgruppe - Bereich Technik / Entsorgung Zahnarztgruppe - Führung/Unterstützung als eigene Funktionseinheit innerhalb des Gebäudes - Zus. Ver-/Entsorgungsbereiche sowie Lagerbereiche - Aufenthaltsräume, Umkleidebereiche und sanitäre Anlagen für das medizinische Personal - Räume für die GA- / TGA-Technik Die im Rahmen der Erstelung des Interims Neubaus notwendigen Leistungen umfassen die Erstelung eines Interimsgebäudes für die Unterbringung des SanVersZ Mitte als schlüsselfertige und einschränkungslos betriebsbereite Leistung einschließlich der hierfür erforderlichen Ausführungsplanung. Bei dem geplanten Interims Neubau handelt es sich um ein Gebäude mit drei Geschossen mit Flachdach, ohne Unterkelerung. Besondere Anforderungen: - Grundsätzliche Infrastrukturforderung für regionale Sanitätseinrichtungen des zentralen Sanitätsdienstes - C1-1810/0-6037 in Verbindung mit den Anlagen 3100, 3200, 3300 und 3500 zu GIF RegSanEinr Nr. 3054 (4). - Allgemeine Regelung, inkl. der einheitlichen Raum- und Flächennormen (RFN) für die Bereitstelung von Räumen und Flächen für den Unterbringungs-, Liegenschafts- und Baubedarf der Bundeswehr - C1-1810/0-6001, in Verbindung mit der algemeinen Regelung "Grundsätze für Infrastrukturforderungen und Hinweise für die Planung von Baumaßnahmen" - C1-1810/0-6201. - Beim Bau des Gebäudes sind die Vorgaben des EGB40 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten. Hierzu gehört auch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. - Das Gebäude wird in das liegenschaftseigene Netz hinsichtlich der Ver- und Entsorgung integriert. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang enthält die funktionale Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. Ein hoher Vorfertigungsgrad der Unterkünfte für eine Serienfertigung als Typenbauten ist empfehlenswert, aber keine Bedingung. - Die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 64 Hamburgische Bauordnung wird durch den Auftraggeber vor Beauftragung eingeholt.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d454041284
Interne Kennung: 24 E 0098
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt: Nein

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45215140 Bau von Krankenhauseinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45216122 Bau von Sanitätswachen

2.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Hanseaten-Kaserne Stoltenstraße 13
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22119
NUTS-3-Code: Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Verfahrensart
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VOB/A (EU)

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

2.1.6 Ausschlussgründe:

Rein nationale Ausschlussgründe: [ Siehe hierzu die Angaben in den Eignungskriterien (§§ 123 und 124 GWB) und der Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124)

5 Los

5.1 Los:

LOT-0001
Titel: Nicht losweise Vergabe
Beschreibung: Nicht losweise Vergabe
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45215140 Bau von Krankenhauseinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45216122 Bau von Sanitätswachen

5.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Hanseaten-Kaserne Stoltenstraße 13
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22119
NUTS-3-Code: Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns: 02/12/2024
Enddatum: 28/08/2026

5.1.4 Verlängerung:

Beschreibung: Angaben zu etwaigen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 EUR

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Besonders geeignet für KMU
Zusätzliche Informationen: 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Bundesbauabteilung erforderlich werden solten, werden diese Zusatzinformationen ebenfals unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis acht Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, gestelt werden. Die Bundesbauabteilung behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Bundesbauabteilung keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Bundesbauabteilung kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Die Bundesbauabteilung behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Eine Aufhebung kommt insbesondere in Betracht, wenn die benötigten Haushaltsmittel für das Vorhaben nicht bewiligt werden sollten. Eine solche Bewilligung liegt derzeit noch nicht vor. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. 9. Durch die Stelung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, ale ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Bundesbauabteilung ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von alen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Solte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Bundesbauabteilung zulässig. Die Einwiligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11. Die Bundesbauabteilung behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. 12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite
deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen. 13. Varianten (Nebenangebote) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten (Nebenangeboten) bleibt vorbehalten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Art der strategischen Beschaffung: -.

5.1.9 Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von der Bundesbauabteilung über die Vergabeplattform bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergeselschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Geselschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. PL3. Eigenerklärung EU-Verordnung 2022/576. PL4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstelungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen. Im Fal von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 bis PL4 ausgeschlossen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Bundesbauabteilung für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich die Bundesbauabteilung für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Hochbau im Gesundheitssektor) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Bundesbauabteilung behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Bundesbauabteilung für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Bundesbauabteilung für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges - ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten) ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Fals der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. TL2. Mindestens 5 erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (schlüsselfertiger Neubau von Medizin- und/oder Laborbau, oder Begleitung der Leistung durch einen Medizin- / Laborplaner aus dem eigenen Hause oder durch einen zu benennenden externen Planer in den letzten 5 Jahren - Stichtag: Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 10 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fal von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen (auf VHB-Formblatt 444). Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Bewerbungsunterlagen einzureichen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu TL2. Es muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 800
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanziele Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter "WL" genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter "TL1" und "TL2" genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL: 200 Punkte, - TL1: 100 Punkte, - TL2: 700 Punkte. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/ Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL, TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in alerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfült in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = volbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das
Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfült in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völigen Nichterfülung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.- Kriterium). Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich die Bundesbauabteilung vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor

5.1.10 Zuschlagskriterien

Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; ale Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454041284

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/05/2024 23: 59,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Bundesbauabteilung weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die Bundesbauabteilung kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvolständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervolständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvolständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststelung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.

5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:

Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes

8 Organisationen:

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Bundesbauabteilung Hamburg, in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland
Identifikationsnummer: 02000000-FBBABAU001-77
Postanschrift: Nagelsweg 47
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
NUTS-3-Code: Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktstelle:.
E-Mail: vergabestele@bba.hamburg.de
Telefon: +49 40 42842200
Fax: +49 (40)427921200
Internet-Adresse: ätp: //www.hamburg.de/behoerdenünder/hamburg/11255485
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Identifikationsnummer: T: 02289499578
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartelamt.bund.de
Telefon: +49 (0) 228-9499-578
Fax: +49 (0) 228-9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung:
11.1 Informationen zur Bekanntmachung:
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 204ad05d-188d-415b-887b-afb863688674 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 15: 31,
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.

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