Öffentliche Ausschreibung in München
KV- Terminal München Riem – Gleisverlängerung Lph 5-7
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
27.05.2024
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Der Kombinierte Verkehr (KV) gewinnt als ökonomische sowie ökologische Alternative zu Straßentransporten immer mehr an Bedeutung. Dies schlägt sich auf die Umschlagmengen der Schienenterminals nieder. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage an Umschlagkapazitäten kommt das KV-Terminal München-Riem in den nächsten Jahren an seine Kapazitätsgrenze. Im vorliegendem Vergabevorgang sollen die Planungsleistungen Lph 5, , für Gleisverlängerung am Standort Ubf München-Riem Modul 1 vergeben werden. Die Ausschreibung enthält die folgenden Leistungen: – Verkehrsanlagen einschl. Technische Ausstattung – Objektplanung Ingenieurbauwerke – Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke – Technische Ausrüstung
Bekanntmachungstext
Offizielle Bezeichnung: [
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste.
2 Verfahren
2.1 Verfahren Titel:
KV- Terminal München Riem - Gleisverlängerung Lph 5-7.
Beschreibung: Der Kombinierte Verkehr (KV) gewinnt als ökonomische sowie ökologische Alternative zu Straßentransporten immer mehr an Bedeutung. Dies schlägt sich auf die Umschlagmengen der Schienenterminals nieder. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage an Umschlagkapazitäten kommt das KV-Terminal München-Riem in den nächsten Jahren an seine Kapazitätsgrenze. Im vorliegendem Vergabevorgang sollen die Planungsleistungen Lph 5,6,7 für Gleisverlängerung am Standort Ubf München-Riem Modul 1 vergeben werden. Die Ausschreibung enthält die folgenden Leistungen: - Verkehrsanlagen einschl. Technische Ausstattung - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke - Technische Ausrüstung
Kennung des Verfahrens: d77a638b-8e43-41be-a45b-68fa2836a555
Interne Kennung: 24FEI73468
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: - Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. - Ab dem19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. - Für den Eignungsnachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag 24FEI73468 zur Verfügung gestellt, der auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: herunterzuladen und zu verwenden ist. Für die Eigenerklärungen hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. - Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. - Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. - Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
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