Öffentliche Ausschreibung in Perleberg
Umsetzung Breitbandausbau im Landkreis Prignitz, technische Beratungsleistung für Infrastrukturmaßnahmen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
14.05.2024
Zeitraum der Ausführung
Juni 2024–August 2024
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in Kooperation mit den juristischen Beratern des Landkreises Prignitz
Bekanntmachungstext
KUI.028.24/ö: Umsetzung Breitbandausbau im Landkreis Prignitz, technische Beratungsleistung für Infrastrukturmaßnahmen.
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Kontaktstelle Sb Zentrale Dienste Zu Händen 19348 Perleberg Telefon E-Mail URL
Zuschlag erteilende Stelle Landkreis Prignitz Kontaktstelle GB II, Wirtschaft und Infrastruktur Zu Händen Herrn Staskowiak 19348 Perleberg URL
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Art und Umfang der Leistung
Technische Beratungsleistungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Breitbandausbaus im Landkreis Prignitz (Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze im
Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in Kooperation mit den juristischen Beratern des Landkreises Prignitz
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Landkreis Prignitz
Postanschrift
Ort 19348 Perleberg
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist Juni 2024 - August 2024
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Preis 30
Umsetzungskonzept 50
Referenzen/Projektteam 20
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien:
Informationen zur Bewertung finden Sie in der Anlage "Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen
Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Nachweis gem. § 31 UVgO umfasst die folgenden Angaben und Erklärungen:
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
- Handelsregisterauszug (wenn vorhanden) bzw. Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche
Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die fristgemäße Zahlung der Sozialabgaben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweis über bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in mindestens angegebener
Höhe:
- für Personenschäden 2.000.000 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden 1.000.000 EUR (einschließlich Schäden aus Auswahlverschulden)
bzw. Erklärung des Bieters, dass die vorgegebenen Versicherungssummen im Auftragsfall abgeschlossen werden - Nachweis im
Auftragsfall innerhalb von vier Wochen
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die
Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern
dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine
Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen
(Kopien max. sechs Monate alt) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis gem. § 31 UVgO umfasst die folgenden Angaben und Erklärungen:
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
- Handelsregisterauszug (wenn vorhanden) bzw. Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche
Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die fristgemäße Zahlung der Sozialabgaben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweis über bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in mindestens angegebener
Höhe:
- für Personenschäden 2.000.000 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden 1.000.000 EUR (einschließlich Schäden aus Auswahlverschulden)
bzw. Erklärung des Bieters, dass die vorgegebenen Versicherungssummen im Auftragsfall abgeschlossen werden - Nachweis im
Auftragsfall innerhalb von vier Wochen
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die
Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern
dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine
Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen
(Kopien max. sechs Monate alt) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Nachweis gem. § 31 UVgO umfasst die folgenden Angaben und Erklärungen:
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
- Handelsregisterauszug (wenn vorhanden) bzw. Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche
Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die fristgemäße Zahlung der Sozialabgaben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweis über bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in mindestens angegebener
Höhe:
- für Personenschäden 2.000.000 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden 1.000.000 EUR (einschließlich Schäden aus Auswahlverschulden)
bzw. Erklärung des Bieters, dass die vorgegebenen Versicherungssummen im Auftragsfall abgeschlossen werden - Nachweis im
Auftragsfall innerhalb von vier Wochen
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die
Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern
dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine
Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen
(Kopien max. sechs Monate alt) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Sonstige
Weitere vorzulegende Unterlagen:
- Darstellung des Firmenprofils
Sonstige beizufügende Eignungsnachweise:
- Erklärung zu den Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung des Vergabegesetzes Brandenburg
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung des Vergabegesetzes Brandenburg für Nachunternehmer
Wesentliche Zahlungsbedingungen
gem. VOL/B, Vergabeunterlagen und beiliegendem Beratervertrag
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
keine
Schlusstermin für den Eingang der Angebote14.05.2024 um 13:00 Uhr.
Bindefrist des Angebots 07.06.2024.
Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID:
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