Öffentliche Ausschreibung in Nidderau

Machbarkeitsstudie für die Verkehrsstation/den Bahnhof Nidderau, Main-Kinzig-Kreis

ID: A454067437

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

10.06.2024

Zeitraum der Ausführung

26.08.2024–03.02.2025

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Machbarkeitsstudie für die Verkehrsstation/den Bahnhof Nidderau, Main-Kinzig-Kreis
Machbarkeitsstudie für die Verkehrsstation/den Bahnhof Nidderau, Main-Kinzig-Kreis

Bekanntmachungstext

Offizielle Bezeichnung: [DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)] ---
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste

2 Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Machbarkeitsstudie für die Verkehrsstation/den Bahnhof Nidderau, Main-Kinzig-Kreis
Beschreibung: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob am Bahnhof Nidderau eine barrierefreie Erschließung möglich ist. Falls ja, ist der entsprechende Umfang zu ermitteln.
Kennung des Verfahrens: 062b7273-5d4f-4607-8a96-985c9f9ec12d
Interne Kennung: 24FEI73319
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EUText freischalten) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EUText freischalten) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nach der Verordnung (EUText freischalten) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter Text freischaltenhttps://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Text freischaltenDeutschen Text freischaltenBahn AG: Text freischaltenhttps://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, für die digitale Bearbeitung ihres Honorarangebote das AI-Portal der Deutschen Bahn AG zu verwenden. Bitte verwenden sie hierfür folgenden Link: Text freischaltenhttps://ai-portal.deutschebahn.com/award-processes/7a07cef0-7f98-4e9e-8165-097cad1e1e75 Nach einer kostenfreien Registrierung können Sie hier einfach und komfortabel ihr Honorarangebot bearbeiten und anschließend mit den übrigen Angebotsunterlagen über die Vergabeplattform einreichen. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

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