Öffentliche Ausschreibung in Duisburg

24FEI72560 – Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7, losweise

ID: A454036861

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

21.05.2024

Zeitraum der Ausführung

05.08.2024–30.06.2028

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7, losweise
5.1 Los: LOT-0001 Titel: Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7
5.1 Los: LOT-0002 Titel: Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7
5.1 Los: LOT-0003 Titel: Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7
5.1 Los: LOT-0004 Titel: Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7
5.1 Los: LOT-0005 Titel: Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7

Bekanntmachungstext

1 Beschaffer:

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenDB InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste

2 Verfahren:

2.1 Verfahren:

Titel: 24FEI72560 - Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7, losweise
Beschreibung: Planung OLA GSH Hagen Hamm Netz Hagen Lph 1-3 u Option 4, 6+7, losweise
Kennung des Verfahrens: 714c5be3-a76f-42f0-8c5b-a cafbab3ddee
Interne Kennung: 24FEI72560
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt: Nein
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EUText freischalten) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr.
833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EUText freischalten) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische
Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die
Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die
Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträg en über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in
einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus
gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung
der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte
Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder
per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.

1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend

vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn
AG: Text freischaltenhttps://bieterportal.nonc d.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu
erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller
Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die
Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein.

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

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