Öffentliche Ausschreibung in Bensheim
Externer Informationssicherheitsbeauftragter inkl. Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
07.05.2024
Zeitraum der Ausführung
01.07.2024–31.05.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Öffentliche Ausschreibung (Liefer- / Dienstleistung)
HAD-Referenz-Nr.:6867/248
Vergabenummer: ZVS_ISB_ISM
1.Auftraggeber (Vergabestelle):
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der
Straße:
Stadt/Ort:64625 Bensheim
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Vergabestelle: /
Telefon:
Fax: , E-Mail:
digitale Adresse (URL):
Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Bensheim
Straße:
Stadt/Ort:64625 Bensheim
Land: Deutschland (DE)
digitale Adresse (URL):
URL zur elektronischen Abgabe von Angeboten:
2.Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
3.Form, in der Angebote einzureichen sind:
elektronisch in Textform
4.Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter URL:
ür den Abruf der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich, wird allerdings empfohlen.Elektronische Datenübermittlung a. Das Vergabeverfahren: wird mittels elektronischer Datenübermittlung über den Subreport (nachfolgend auch: Vergabeportal) geführt. Für die Abgabe von Angeboten und Bieterfragen ist eine Registrierung im Vergabeportal empfohlen. Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Registrierung im Vergabeportal ist Sache des Verfahrensteilnehmers. b. Es wird darauf hingewiesen, dass es jederzeit zu Wartungsarbeiten am und Störungen des Vergabeportals kommen kann. Das Hochladen von Unterlagen in das Vergabeportal beansprucht Zeit, so dass hiermit rechtzeitig vor Fristablauf zu beginnen ist. c. Jeder Verfahrensteilnehmer muss während des Vergabeverfahrens jederzeit damit rechnen, Mitteilungen und Hinweise über das Vergabeportal zu erhalten. Das Vergabeportal informiert registrierte Verfahrensteilnehmer über die Hinterlegung dieser Mitteilungen zum Abruf im Vergabeportal. d. Alle Verfahrensteilnehmer sind verpflichtet, die für sie hinterlegten Nachrichten unverzüglich nach Erhalt der Hinterlegungsbenachrichtigung vom Vergabeportal abzurufen. Die im Vergabeportal hinterlegten Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der Information über ihre Hinterlegung als zugegangen. Ruft ein Verfahrensteilnehmer die an ihn gerichteten Mitteilungen trotz Hinterlegungsnachricht nicht rechtzeitig vom Vergabeportal ab, muss er dies gegen sich gelten lassen. e. Es ist sicherzustellen, dass die im Vergabeportal hinterlegten Kontaktdaten registrierter Benutzer stets aktuell und zutreffend sind. Wenn ein Verfahrensteilnehmer mit mehreren Benutzern im Vergabeportal registriert ist, erfolgt der Nachrichtenversand grundsätzlich an den Benutzer, der im Vergabeverfahren bereits Erklärungen abgegeben hat. Dies gilt solange und soweit der Verfahrensteilnehmer nicht ausdrücklich einen anderen Benutzer als Adressaten benannt hat.Mehr Inhalt. Mehr Aufträge. Mehr Umsatz.
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