Ausschreibung Lieferleistung Transportmittel in Troisdorf

Rückbau Notunterkünfte, Ersatz in Modul-/Systembauweisen

ID: A454626712

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

18.07.2024

Zeitraum der Ausführung

Bis 31.12.2024

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Rückbau zweier bestehender Notunterkünfte und deren Ersatz durch Unterbringungskapazitäten in schlüsselfertigen Modul-/ Systembauweisen während des laufenden Betriebs
Ex post Veröffentlichung

Bekanntmachungstext

23089 w VOB: Rückbau zweier bestehender Notunterkünfte und deren Ersatz durch Unterbringungskapazitäten in schlüsselfertigen Modul-/ Systembauweisen während des laufenden Betriebs
Bekanntmachung Ex post Veröffentlichung
VO: VOB/A Vergabeart:
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung Text freischaltenStadt Troisdorf
Kontaktstelle Zentrale Vergabestelle
Postanschrift Text freischaltenKölner Straße 176
Ort 53840 Troisdorf
Telefon:Text freischalten +49 2241900-733
FaxText freischalten +49 2241900-8080
eMail Text freischaltenvergabestelle@troisdorf.de
URL Text freischaltenwww.troisdorf.de
Art und Umfang der Leistung
Die Notunterkünfte der Stadt Troisdorf sollen kurzfristig aufgestockt werden. Die abgängigen Gebäudekomplexe Bonner Str.
58-62 und Text freischaltenGodesberger Str. 3-5 sollen dafür zurück gebaut und durch neue Gebäude an einem oder an beiden Standorten
ersetzt werden. Die Anzahl der Schlafplätze soll sich dabei etwa verdoppeln. Die Gebäude müssen schlüsselfertig in Modul- bzw.
Systembauweise errichtet werden, die eine Folgenutzung für Gewerbezwecke ermöglicht. Die Maßnahme erfolgt im laufenden
Betrieb, d.h. der Auftragnehmer muss für die Unterbringung der Bewohner während der Bauphase sorgen.
Die Stadt Troisdorf beabsichtigt in Anlehnung an Paragr. 3b Absatz 4 VOB/A EU den Rückbau zweier bestehender Notunterkünfte und
deren Ersatz durch neue schlüsselfertige Gebäude im Rahmen eines wettbewerblichen Dialoges.
Die Planung und Ausführung der Bauausführung geht über eine bloße Darstellung der Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm gemäß Paragr. 7c Absatz 1 VOB/A hinaus und erfordert entsprechende aufeinanderfolgende Phasen in Anlehnung
an den Wettbewerblichen Dialog der VOB/A EU.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare wurden in Anlehnung an den Wettbewerblichen Dialog nach VOB/A EU erstellt
und sind allgemeingültig.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um ein nationales Vergabeverfahren handelt. Im Übrigen gelten die
Vergaberechtsbestimmungen der VOB/A.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Dialog in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen zu führen und die Anzahl
der Lösungsvorschläge anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern und den Dialog mit Bietern, deren Vorschläge
nicht zielführend sind, zu beenden.
Voraussichtliche Aufforderung zur Abgabe eines Dialogvorschlages: zw. der 41. KW und 42. KW 2023.
An den Standorten Text freischaltenBonner Str. 58-62 und Text freischaltenGodesberger Str. 3-5 hält die Stadt Troisdorf aktuell Kapazitäten für die Unterbringung
von insgesamt ca. 90 Flüchtlingen und wohnungslosen Menschen vor.
Die Grundstücke grenzen nördlich (Text freischaltenGodesberger Str. 3-5) sowie südlich (Text freischaltenBonner Str. 58-62) an das Gelände des städtischen
Bauhofes in Troisdorf-Oberlar. Letzteres liegt direkt an der Zufahrt. Ein Angebot, das keine reibungslose Zufahrt zum Gelände für
Fahrzeuge sämtlicher Größenordnung, einschl. Schwerlastverkehr ermöglicht, wird ausgeschlossen. Diese Vorgabe gilt schon
während der Bauphase.
Die aktuelle Bebauung besteht aus fünf, über 30 Jahre alten Gebäuden. Sie sind als drei dreigeschossige Reihenhäuser (Bonner
Str.) mit 651,91 qm Gesamtfläche bzw. zwei dreigeschossige Doppelhäuser (Godesberger Str.) mit 327,53 qm Gesamtfläche
errichtet worden.
Die Objekte -Text freischaltenGodesberger Str. 3-5- sowie -Text freischaltenBonner Str. 58- (47 Plätze) werden für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen
genutzt und die Objekte -Text freischaltenBonner Str. 60.-62- (41 Plätze) für die Unterbringung von Flüchtlingen. Beide Unterkünfte sind aktuell
bewohnt. In den Unterkünften der Stadt Troisdorf wohnen Einzelpersonen, Paare sowie Familienverbände unterschiedlicher
Größe.
Die o.g. Grundstücke sind im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Aufgrund der planungsrechtlichen Situation ist an
den Standorten nur eine zeitlich befristete Nutzung zu Unterbringungszwecken und nicht zum Zufahrten Wohnen zulässig.
Mittels dem Ersatz von Bestandsobjekten durch Neubauten soll die Kapazität so kurzfristig wie möglich auf insgesamt bis zu 180
Plätze erhöht werden.
Der Auftrag umfasst den Rückbau der Bestandsobjekte sowie die schlüsselfertige Errichtung von Neubauten mit den notwendigen
Kapazitäten verteilt auf beide Standorte oder an einem Standort durch einen Generalunternehmer. Der vorhandene Text freischaltenParkplatz des Bauhofs
kann überbaut werden und nach Abriss des Standortes Text freischaltenGodesberger Straße dort neu hergestellt werden. Um eine
Interimsparkfläche kümmert sich die Stadtverwaltung. Eine Zufahrt zum Außenlager des Bauhofs ist dauerhaft sicherzustellen.
Durch den Auftragnehmer ist während der Bauzeit in Abstimmung mit der Stadt Troisdorf in eigener Zuständigkeit eine
Unterbringung der bisherigen Bewohner*innen sicherzustellen. Die konzeptionelle Darstellung der Sicherstellung der
Unterbringung dieser Bewohner ist verpflichtend, ein Angebot ohne Konzept der vorübergehenden Unterbringung ist
auszuschließen. Die Kosten der vorübergehenden Unterbringung sind bei der Kostenkalkulation zu berücksichtigen.
Die vorübergehende Unterbringung der bisherigen Bewohner kann auch durch die Realisierung der Baumaßnahme in zwei
Bauabschnitten auf dem vorhandenen Baufeld erfolgen.
Die Möglichkeit einer späteren weiteren Aufstockung der Kapazitäten wäre positiv zu bewerten.
Die Aufteilung der Anzahl der durch die Baumaßnahme zu schaffenden Plätze zwischen den Personenkreisen Obdach
(zukünftig ca. 60 Plätze) und Flüchtlinge (zukünftig ca.120 Plätze) wird im weiteren Verlauf des Dialogverfahrens festgelegt.
Die aktuell bestehende Trennung der beiden Personenkreise voneinander muss jedoch auch bei der Neugestaltung der
Unterbringungskapazitäten gewahrt bleiben (Mindestanforderung).
Der Neubau hat in Modul- beziehungsweise Systembauweise zu erfolgen.
Bei Planung und Ausführung ist bereits eine mögliche Folgenutzung für gewerbliche Zwecke (z.B. Büro) zu berücksichtigen.
Die künftige Unterbringung von Einzelpersonen soll in Einheiten zu maximal zwei Personen erfolgen. Die Möglichkeit einer flexiblen
Verbindung von 2 (oder mehreren) Einzeleinheiten zu einer größeren Wohneinheit ohne weitere bauliche Maßnahmen und einer
möglichen erneuten flexiblen Teilung der verbundenen Wohneinheit unter Wahrung der Privatsphäre der jeweiligen Bewohner ist
vorzusehen.
Sanitär- und Küchenbereiche sind entweder individuell für die einzelnen Unterbringungseinheiten oder als Gemeinschaftsbereiche
für Kleinstgruppen zu planen.
Mindestens die Unterbringung im Erdgeschoß muss barrierefrei und rollstuhlgerecht ausgestaltet werden.
In den Unterkunftskomplexen sind Hausmeister, Sozialarbeiter und Angehörige von Sicherheitsdiensten grundsätzlich dauerhaft vor
Ort. Bei der Planung sind daher entsprechende Bürobereiche zu berücksichtigen. Deren genaue Ausgestaltung und Umfang wird
im weiteren Verlauf des Dialogverfahrens nach Entscheidung über die Zahl der Standorte festgelegt
Für die Bewohner sind frei zugängliche Nottelefone sowie flächendeckendes WLAN vorzusehen. Sämtliche Objekte müssen über
eine Schließanlage mit einem Zentralschlüssel pro Standort verfügen.
Bei der Planung der Unterbringungskapazitäten und ihrem energetischen Konzept ist größter Wert auf Nachhaltigkeit zu legen.
Um sich einen Überblick über den Umfang des Rückbaus sowie die örtlichen Gegebenheiten zur Errichtung des Neubaus
oder der Neubauten zu verschaffen, ist eine persönliche Besichtigung vor Ort durch den Auftragnehmer nach Abschluss
des Teilnahmewettbewerbs und vor Angebotsabgabe in Abstimmung mit dem Auftraggeber zwingend erforderlich. Die im
Teilnahmeverfahren bestätigten Bewerber erhalten nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs eine entsprechende Information.
Eine Bestätigung des durchgeführten Ortstermins ist mittels beigefügtem Formular bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Ein Auszug der betreffenden Liegenschaftskarte, mit Luftbild und Bebauungsplan verschnitten, ist beigefügt.
In der oben genannten Leistungsbeschreibung sind Anforderungen an die Planung und Ausführung aufgeführt. Diese beinhalten
auch Mindestanforderungen, die nicht verhandelbare Bestandteile darstellen.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Notunterkünfte
Ort 53842 Troisdorf
Ergänzende / Abweichende Angaben Bestehende Notunterkünfte in der Text freischaltenBonner Straße 58-62 und Text freischaltenGodesberger Straße 3-5 in
zum Haupterfüllungsort 53842 Troisdorf
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
Die Ausführung soll ab Auftragserteilung beginnen und bis spätestens 31.12.2024
abgeschlossen sein.
Die angegebene Zeitspanne beinhaltet den voraussichtlichen Ausführungszeitraum.
Auftragsvergabe
Wirtschaftsteilnehmer
Verfahrensart
Verfahrensart Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerbb
Zusätzliche Angaben
Rückfragen zur Angebotsabgabe
Eine Beantwortung von Bieterfragen zur Angebotsaufforderung kann nur gewährleistet werden, sofern diese spätestens bis zum
Mittwoch, den 10.01.2024 gestellt werden. Rückfragen sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zu richten.
Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXPTYY8DLX2.

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