Ausschreibung Gebäudetechnik in Telgte

Errichtung eines stat. Notstromaggregates auf der KA Telgte

ID: A454106722

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

23.05.2024

Zeitraum der Ausführung

Bis 13. KW 2025

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Errichtung eines stat. Notstromaggregates auf der KA Telgte zur Sicherstellung der Versorgung für den 72h – Fall Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für sein Baufeld und bei der Ausführung der Arbeiten der Verkehrssicherungspflicht unterliegt. Die Baustelle ist abzusichern und das Anlagengelände zu jeder Zeit geschlossen zu halten.
Verschmutzungen der Wegeflächen im Anlagenbereich und des öffentlichen Straßenraumes sind zu vermeiden bzw. unmittelbar nach dem Auftreten zu beseitigen.

Bekanntmachungstext

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Text freischaltenAbwasserbetrieb TEO AöR, Text freischaltenWestbeverner Straße 65, 48351 Telgte, Telefon:Text freischalten 0 25 04/9 30 35 47
bjoern.siemann@abwasserbetrieb-, E-Mail: teo.de, Internet: Text freischaltenwww.abwasserbetrieb-teo.de.

b) Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A.
Vergabenummer: Text freischalten2024-13.

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:

und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe:
elektronisch:
in Textform.

d) Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen.

e) Ort der Ausführung:

Text freischaltenWestbeverner Straße 65, 48291 Telgte.

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen:

Errichtung eines stat. Notstromaggregates auf der KA Telgte
Errichtung eines stat. Notstromaggregates auf der KA Telgte zur Sicherstellung der Versorgung für den 72h - Fall Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für sein Baufeld und bei der Ausführung der Arbeiten der Verkehrssicherungspflicht unterliegt. Die Baustelle ist abzusichern und das Anlagengelände zu jeder Zeit geschlossen zu halten.
Verschmutzungen der Wegeflächen im Anlagenbereich und des öffentlichen Straßenraumes sind zu vermeiden bzw. unmittelbar nach dem Auftreten zu beseitigen.
Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Bau- und Maschinenteile, Straßen-, Wege- und Geländeflächen zu
schützen, nötigenfalls zu sichern.
Die Ausführungsfristen ergeben sich nach Nr. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen. Die Terminierung der gesamten in der Leistungsbeschreibung genannten Arbeiten erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer. Dieser hat dazu einen eigenen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen aus dem alle Einzelfristen der Leistungen ersichtlich sind und anhand dessen die Einhaltung der Vertrags- und Ausführungsfristen nachgewiesen und überwacht werden können. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den
Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten.
Mit den Planungsarbeiten ist direkt nach Auftragserteilung zu beginnen. Die wesentlichen Ausführungszeichnungen wie Werkstatt- und Montagepläne und die Pflichtenhefte für die Prozessleit-
und Automatisierungstechnik ist direkt nach Auftragserteilung in Abstimmung mit dem Planer zu erstellen.
Der Bieter hat das mehrfache Anreisen von Montagepersonal, Werkzeug und Einbaumaterialien in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Anschlüsse an das örtliche Stromversorgungsnetz hat der AN rechtzeitig auch die hierfür erforderlichen Koordinierungen und Abstimmungen mit dem zuständigen Stromversorger zu tätigen und diesem die erforderlichen Konstruktionspläne zwecks Genehmigung einzureichen. Ferner hat er als zugelassener Konzessionsträger den Stromanschluss und das Setzen der Abrechnungszähler zu beantragen.
Das Erstellen bzw. die Beschaffung von Unterlagen für evtl. behördliche oder Genehmigungs- bzw.
Abnahmeverfahren ist Sache des AN. Anlagenteile, die durch das Gewerbeaufsichtsamt, den TÜV oder andere Institutionen abnahme- oder überwachungspflichtig sind, zeigt der AN schriftlich dem AG zu einer entsprechenden Auftragserteilung an. Entsprechende Pläne und Unterlagen müssen diesen Institutionen rechtzeitig vom AN zur Genehmigung vorgelegt werden.
- ->weiteres siehe Leistungsbeschreibung.

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