Öffentliche Ausschreibung in Königs Wusterhausen

Erstellung Folgekostenrichtlinie

ID: A454086844

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

21.05.2024

Zeitraum der Ausführung

Bis 31.12.2024

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Königs Wusterhausen hat die Erstellung einer Folgekostenrichtlinie beschlossen. Es soll eine Richtlinie zur
Kostenbeteiligung an den sozialen und infrastrukturellen Folgekosten der Baulandentwicklung und dazu anwendbare
Musterverträge erarbeitet werden. Die Folgekostenrichtlinie soll sicherstellen, dass die vorhabenbedingten Folgekosten wie Kita-
Hort- und Schulplätze, sowie Plätze für Jugendfreizeiteinrichtungen, Grünflächen und Spielplätze in transparenter Weise definiert
und verbindliche Regelungen für den Ablauf des Bauleitplanverfahrens bei der Anwendung der Folgekostenrichtlinie getroffen
werden.

Bekanntmachungstext

2024-013-Ö: Stadt Königs Wusterhausen, Erstellung Folgekostenrichtlinie
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Text freischaltenStadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt
Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement
Postanschrift Text freischaltenSchlossstraße 3
Ort 15711 Königs Wusterhausen
FaxText freischalten +49 3375273-218
eMail Text freischaltenvergabe@stadt-kw.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW6U3G
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW6U3G/documents
Art und Umfang der Leistung
Die Stadt Königs Wusterhausen hat die Erstellung einer Folgekostenrichtlinie beschlossen. Es soll eine Richtlinie zur
Kostenbeteiligung an den sozialen und infrastrukturellen Folgekosten der Baulandentwicklung und dazu anwendbare
Musterverträge erarbeitet werden. Die Folgekostenrichtlinie soll sicherstellen, dass die vorhabenbedingten Folgekosten wie Kita-
Hort- und Schulplätze, sowie Plätze für Jugendfreizeiteinrichtungen, Grünflächen und Spielplätze in transparenter Weise definiert
und verbindliche Regelungen für den Ablauf des Bauleitplanverfahrens bei der Anwendung der Folgekostenrichtlinie getroffen
werden.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Stadt Königs Wusterhausen
Postanschrift Text freischaltenSchlossstraße 3
Ort 15711 Königs Wusterhausen
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführungsbeginn: unverzüglich nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich
06/2024)
Ausführungsende: 31.12.2024
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Methodik/ Leistungsbeschreibung: 30
Zeitplan/ Terminmanagement: 10
Honorar 60
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien: Das Kriterium -Methodik/Leistungsbeschreibung- hat eine Gewichtung von 30 v.H. Dabei
werden maximal 120 Punkte vergeben. Das Kriterium hat folgende Unterkriterien:
Projektverständnis (Gewichtung: 15 v.H. / max. 60 Punkte)
Bewertungstool (Gewichtung: 15 v.H. / max. 60 Punkte).
Das Kriterium -Zeitplan/Terminmanagement- hat eine Gewichtung von 10 v.H. Dabei
werden maximal 40 Punkte vergeben. Das Kriterium hat keine weiteren Unterkriterien.
Das Kriterium -Honorar- hat eine Gewichtung von 60 v.H. Dabei werden maximal 240
Punkte vergeben. Das Kriterium hat folgende Unterkriterien:
Angebotener Festpreis (Gewichtung: 50 v.H. / max. 200 Punkte)
Stundensätze (Gewichtung: 10 v.H. / max. 40 Punkte)
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig
ist, muss diese Eintragung vorliegen.
- Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister, ggf. mit einsprechender Bescheinigung/Nachweis (Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, etc.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -
sowie entsprechender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde
oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde sowie ggf. entsprechender Nachweis: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
(falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Einreichung Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburigischen Vergabegesetz
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre mit folgenden Angaben: Bezeichnung, Tätigkeiten,
Auftraggeber, Leistungszeit, Auftragswert. Mindestvoraussetzung: Mindestens eine Referenz betrifft die Erstellung einer
Folgekostenrichtlinie bzw. die Erstellung von Konzepten zur Wertabschöpfung bei der Entwicklung von Bauland oder einer
Infrastrukturabnahme.
- Im Falle einer Bieter/Arbeitsgemeinschaft hat der Bieter die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 234) mit dem Angebot
sowie die -Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG- und die Eigenerklärung zur Eignung von
jedem Mitglied unterschrieben vorzulegen.
- Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern hat der Bieter die das Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer
Unternehmen (FB 235) mit dem Angebot sowie auf Verlangen der Vergabestelle die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
(FB 236), die -Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/. zur Einhaltung der Mindestanforderungen
nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz- und die Eigenerklärung zur Eignung von jedem Nachunternehmer vorzulegen.
- Im Falle einer Eignungsleihe hat der Bieter das Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderen Unternehemen (FB 235 /
Eignungsleihe) mit dem Angebot sowie auf Verlangen der Vergabestelle die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB
236 / Eignungsleihe) vorzulegen.
Sonstige
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von Paragr. 123 GWB und Paragr. 124 GWB vorliegen.
- Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung
- Der Bieter hat das Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung mit Angebotsabgabe einzureichen. Dieses soll maximal 5 A4-
Seiten (doppelseitig bedruckt) betragen. Konzeptanforderungen:
- Projektverständnis = Herangehensweise in der Erarbeitung und Umsetzung der Leistungsbausteine / Herangehensweise an
Problemlösungen
- Bewertungstool = Vorschläge für die Anwendung der Folgekostenrichtlinie / Anwendungstool / Berechnungstabelle
- Realisierbarkeit = Plausible Darstellung eines Zeit- und Ablaufplanes
Bei Nichteinreichung des Konzepts erfolgt der Angebotsausschluss.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
gemäß Paragr. 16 VOL/B
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
Keine
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 21.05.2024 um 11:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 21.06.2024
Zusätzliche Angaben
Vergabeplattform ist der Text freischaltenVergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen
über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung
stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen
zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Fragen sollten bis 6 Tage von Angebotsöffnung eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingestellt wurde.
Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische
Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die
Pflicht der Informationsbeschaffung.
Elektronisch übermittelten Angebote müssen über die o.g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls
wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über dem Kommunikationsbereich des
Vergabemarktplatzes oder per eMail eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet.
Die für die Vergabestelle zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ist der Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, als
allgemeine untere Landesbehörde, Text freischaltenReutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald).
Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXP9YHW6U3G.

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