Öffentliche Ausschreibung in Bochum

Unterbringung von Nachwuchskräften (Auszubildende) und Dozierenden

ID: A454086397

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

22.05.2024

Zeitraum der Ausführung

01.01.2025–31.12.2026

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages zur Unterbringung von Nachwuchskräften (Auszubildende) und Dozierenden
(Los 1) bzw. Teilnehmenden (Los 2) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) im Rahmen von Lehrgängen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen oder Arbeitstagungen in Winterberg.
Für beide Lose gilt, dass nur die Übernachtungsleistungen ausgeschrieben werden. Es bedarf keiner Verpflegung der Teilnehmenden (Frühstück sowie Mittag- oder Abendessen). Diese erfolgt ausschließlich in unserem Tagungszentrum.
Los 1: Beherbergungsleistungen für Nachwuchskräfte (Auszubildende) und Dozierende der KBS in Winterberg
Los 2: Beherbergungsleistungen für Teilnehmende an
Weiterbildungsmaßnahmen, Fortbildungen und
Arbeitstagungen in Winterberg (Los 2)

Bekanntmachungstext

Anschrift der zur
Angebotsabgabe auffordernden
und zuschlagserteilenden Stelle
(Kontaktanschrift)
Text freischaltenDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Abteilung IX - Recht, Compliance
Dezernat IX.1.1 - Vergabestelle
Text freischaltenWasserstr. 215
44799 Bochum
Text freischaltenvergabestelle@kbs.de
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung gemäß § 9 Absatz 1 UVgO
Art und Umfang der Leistung,
Ort der Leistungserbringung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages zur Unterbringung von Nachwuchskräften (Auszubildende) und Dozierenden
(Los 1) bzw. Teilnehmenden (Los 2) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) im Rahmen von Lehrgängen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen oder Arbeitstagungen in Winterberg.
Für beide Lose gilt, dass nur die Übernachtungsleistungen ausgeschrieben werden. Es bedarf keiner Verpflegung der Teilnehmenden (Frühstück sowie Mittag- oder Abendessen). Diese erfolgt ausschließlich in unserem Tagungszentrum.
Zuschlagskriterien
Los 1: Beherbergungsleistungen für Nachwuchskräfte (Auszubildende) und Dozierende der KBS in Winterberg
Der Zuschlag wird auf die zwei unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien wirtschaftlichsten Angebote erteilt.
Folgende Zuschlagskriterien gelten mit der aufgeführten Gewichtung:
Kriterium Gewichtung
Pos. 1 Preis 40 %
Pos. 2 Stornierungsregelungen 20 %
Pos. 3 Nähe zum Tagungszentrum 25 %
Pos. 4 Weitere Ausstattungsmerkmale
im Zimmer 15 %
ID: 2.275.207 Seite 2 von 4 22.04.2024
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der höheren
Qualitätspunktzahl zum Kriterium „Nähe zum
Tagungszentrum“ (Pos. 3) den Zuschlag. Sollte dies nicht
zu einem eindeutigen Ergebnis führen, entscheidet das Los.
Die Anfrage und Buchung von Leistungen erfolgt in der
Reihenfolge der wirtschaftlichsten Bieter.
Falls eine Leistung zum Zeitpunkt der Planung der
auswärtigen Unterbringung nicht oder nicht vollständig
vom wirtschaftlichsten Bieter erbracht werden kann, wird
die komplette Buchungsanfrage an den
nächstwirtschaftlichen Bieter gerichtet, da eine
Gesamtunterbringung aller Teilnehmenden gewünscht ist.
Los 2: Beherbergungsleistungen für Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen, Fortbildungen und Arbeitstagungen in Winterberg (Los 2)
Der Zuschlag wird auf die drei unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien wirtschaftlichsten Angebote erteilt.
Folgende Zuschlagskriterien gelten mit der aufgeführten Gewichtung:
Kriterium Gewichtung
Pos. 1 Preis 70 %
Pos. 2 Stornierungsregelungen 30 %
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der höheren
Preispunktzahl (Pos. 1) den Zuschlag. Sollte dies nicht zu
einem eindeutigen Ergebnis führen, entscheidet das Los.
Die Anfrage und Buchung von Leistungen erfolgt in der
Reihenfolge der wirtschaftlichsten Bieter.
Falls eine Leistung zum Zeitpunkt der Planung der
auswärtigen Unterbringung nicht vom wirtschaftlichsten
Bieter erbracht werden kann, wird die Buchungsanfrage,
die nicht vom Bietenden erfüllt werden kann, an den
nächstwirtschaftlichen Bietenden gerichtet.
Ausführungsfrist/Vertragsbeginn
Der Vertrag tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die
spätestens 3 Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um zweimal jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet dann spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Vertrag kann von Seiten der KBS ab dem 01.01.2027 bis zum
31.12.2028 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum
Monatsende schriftlich oder per Mail gekündigt werden.
Wird die unter Punkt 2 Teil B (Leistungsbeschreibung)
genannte Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet die
Abrufmöglichkeit.
Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Preise sind während des gesamten Vertragszeitraumes konstant.
Die KBS als Auftraggeberin behält sich vor, vor der
Zuschlagserteilung eine Begehung der Hotels
vorzunehmen, um die genannten Musskriterien zu überprüfen.
Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
gebührenfrei auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes
(Text freischaltenwww.evergabe-online.de) zur Verfügung.
Es kann folgender Link benutzt werden:
Text freischaltenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=644613
Ablauf der Angebotsfrist 22.05.2024, 11:00 Uhr
Bindefrist Die Bindefrist endet 2 Monate ab Ablauf der Angebotsfrist,
das heißt am 22.07.2024
Höhe der geforderten Sicherheitsleistungen Keine
Wesentliche Zahlungsbedingungen beziehungsweise Angabe der
Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
Es gelten die Zahlungsbedingungen der Allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Unterlagen, die mit dem
Angebot abzugeben sind, die
vom Auftraggeber unter
anderem für die Beurteilung der
Eignung der Bieter verlangt
werden:
- Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung
und Vertragsbedingungen
- der den Vergabeunterlagen beigefügte
Rahmenvertrag (Anlage 2)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Anlage 3)
- die den Vergabeunterlagen Unterlagen beigefügte
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen
Russland (Anlage 4)
- (falls zutreffend) die den Vergabeunterlagen
beigefügte Bietergemeinschaftserklärung
(Anlage 5)
- (falls zutreffend) die den Vergabeunterlagen
beigefügten Anlagen für die
Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage 5a)
- (falls zutreffend) die den Vergabeunterlagen
beigefügte Unterauftragnehmererklärung
(Anlage 6)
- (falls zutreffend) die den Vergabeunterlagen
beifügte Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
(Anlage 7)
- die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung
zum Mindestlohn (Anlage 8)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung zur Versicherung (Anlage 9)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte
Anerkennung der Vergabebedingungen
(Anlage 12)
Besonderer Hinweis Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des
§ 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für
die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt von Amts wegen an.
Die Vergabestelle unterrichtet jeden Bewerber und jeden
Bieter unverzüglich über den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung oder die erfolgte
Zuschlagserteilung. Gleiches gilt hinsichtlich der
Aufhebung oder erneuten Einleitung eines
Vergabeverfahrens einschließlich der Gründe dafür.
Der Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des
Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags, die
nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen
Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale
und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den
Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht
berücksichtigten Bewerber über die wesentlichen Gründe
ihrer Nichtberücksichtigung (§ 46 Absatz 1 UVgO).

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