Ausschreibung Lieferleistung Klinik-Ausstattung in Bad Bergzabern
Regeneration/ Erstbeschaffung Telemedizinischer Arbeitsplätze 2024, Kommunikationsbox, Zubehör und PM-Module
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
23.05.2024
Zeitraum der Ausführung
25.06.2024–31.10.2024
Auftraggeber
Ausführungsorte
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
1.
Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.
Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Regeneration/ Erstbeschaffung Telemedizinischer Arbeitsplätze 2024, Kommunikationsbox, Zubehör und PM-Module
Beschreibung: Regeneration/ Erstbeschaffung Telemedizinischer Arbeitsplätze 2024, Kommunikationsbox, Zubehör und PM-Module
Kennung des Verfahrens: 240d06b1-9541-4a6b-b564-b661015c4005
Interne Kennung: Y G2AX PA201 I9057
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38651600 Digitalkameras
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33166000 Dermatologieausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30234300 CDs (Compact Disks)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30234400 DVDs (Digital Versatile Disks)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32421000 Netzverkabelung
2.1.2 Erfüllungsort:
Postanschrift:
Stadt: Bad Bergzabern
Postleitzahl: 76687
Land, Gliederung (NUTS): Südliche (DEB3H)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6 Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Konkurs: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Korruption: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Vergleichsverfahren: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Betrugsbekämpfung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B- V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Entrichtung von Steuern: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B V034) zum Vorliegen zwingender und fakulttiver Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
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