Öffentliche Ausschreibung in Ludwigsfelde

Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Standort Ludwigsfelde-Struveshof

ID: A454016349

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

16.05.2024

Zeitraum der Ausführung

01.07.2024–31.12.2024

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Derzeit handelt es sich bei der Einrichtung um eine Einrichtung der vorläufigen Unterbringung ausschließlich für ukrainische Flüchtlinge und Spätaussiedler. Dennoch soll sich die Betreuung in diesem Objekt an den Vorgaben des Landesaufnahmegesetzes orientieren.

Bekanntmachungstext

50.3-VV 2/2024: Betreibung GU Ludwigsfelde LISUM.
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung.
Bekanntmachung.
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle.
Bezeichnung Text freischaltenLandkreis Teltow-Fläming, Kontaktstelle Sozialamt, Zu Händen Herrn Erik Dilling, Postanschrift Am Nuthefließ 2, Ort 14943 Luckenwalde, Telefon:Text freischalten +4933716083300, FaxText freischalten +49 3371-608 9210, eMail Text freischaltenerik.dilling@teltow-flaeming.de, URL Text freischaltenwww.teltow-flaeming.de, UST.-ID DEText freischalten 162693698.
Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y526UU7.
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y526UU7/documents.
Art und Umfang der Leistung.
1. Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Auftrages ist die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Geflüchtete am Standort Ludwigsfelde-Struveshof.
2. Vertragslaufzeit:
Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Er endet damit regelmäßig am 31.12.2024. Danach besteht für den Auftraggeber die Option zur Verlängerung bis zu weitere 12 Monate zu den Angebotskonditionen. Die Option muß der Auftraggeber bis spätestens 15.11.2024, 24 Uhr ausüben.
Die Übernahme der Betreibung erfolgt am 01.07.2024.
3. Umfang der Leistung:
Derzeit handelt es sich bei der Einrichtung um eine Einrichtung der vorläufigen Unterbringung ausschließlich für ukrainische Flüchtlinge und Spätaussiedler. Dennoch soll sich die Betreuung in diesem Objekt an den Vorgaben des Landesaufnahmegesetzes orientieren.
Gemäß Paragr. 1 Absatz 1 des Landesaufnahmegesetzes (LaufnG) sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß Paragr. 2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß Paragr. 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (Paragr. 4 Absatz 1 LAufnG).
Der Landkreis Teltow-Fläming ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungsverbünde und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in Paragr. 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (Paragr. 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß Paragr. 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den
Personenkreis des Paragr. 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und - hilfen
zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß Paragr. 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der
Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach Paragr. 2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Der Landkreis Teltow-Fläming stellt in der Stadt Ludwigsfelde zwei Gebäude zur zentralen Unterbringung von Geflüchteten und
Spätaussiedlern zur gemeinschaftlichen Unterbringung zur Verfügung. Die Gebäude sind in einzelne Räume mit jeweils eigenen
Sanitärbereiche aufgeteilt. Es handelte sich ursprünglich um ein Gästehaus. Beide Häuser verfügen jeweils über eine Grundfläche
von 641 qm, zusammen also 1.282 qm.
Eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten erfolgt bei Waschräumen, Küchen, Fluren und Treppen, sowie bei Waschküche und
Gemeinschaftsraum.
Im Gebäude können nach den Vorschriften des Paragr. 11 und der Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz
(LAufnGDV) derzeit bis zu 97 Personen untergebracht werden.
Der Auftrag ergeht über die Gesamtbetreibung dieser Gemeinschaftsunterkunft.
Das Gebäude wird vom Landkreis Teltow-Fläming in dem nach Paragr. 11 und der Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum
Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) gefordertem Standard zur Verfügung gestellt und ist vollständig mit notwendigem Mobiliar
ausgestattet.
Die Leistung umfasst folgende Teilleistungen:
a. Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft, insbesondere
- Leitung und Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft
- laufende Unterhaltung der Gebäude und der Einrichtung inklusive Reparaturen und Ersatzausstattung entsprechend des
Mietvertrages, inklusive ggf. Bekämpfung von Schädlingsbefall, jedenfalls laufende Überwachung
- Beauftragung von Wartungs- und Sicherheitsprüfleistungen nach Bedarf
- Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Gemeinschaftsunterkunft
b. Unterbringung der vom Landkreis Teltow-Fläming zugewiesenen Asylsuchenden und Geflüchteten
c. Soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen (Zeitumfang 4 Stunden täglich von montags bis freitags, außer
feiertags, im Zeitrahmen zwischen 09:00 bis 16:00 Uhr, Flexibilisierung innerhalb des Rahmens möglich), entsprechend 0,5 VZÄ.
d. Wahrnehmung der Wartungsdienste durch einen Hausmeister mit einem Zeitanteil von 0,25 VZÄ.
e. Durchgehende Bewachung und Sicherung der Gemeinschaftsunterkunft durch ein erfahrenes und geeignetes
Wachschutzunternehmen, demnach an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr mit mindestens einer Person (168 Stunden/
Woche)
f. regelmäßige Gebäude-, Glas- und ggf. Wäschereinigung als Unterhaltsreinigung, inklusive ggf. Winterdienst. Die
Unterhaltsreinigung muß mindestens zweimal wöchentlich durchgeführt werden. Für diese Aufgabe soll ggf. gemeinnützige Arbeit
gefördert werden.
4. Qualität der Leistung:
Für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft und die Beratung und Betreuung der zugewiesenen Asylsuchenden
und ausländischen Geflüchteten aus verschiedenen Ländern stellen die Mindestbedingungen für den Betrieb von
Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz in der
geltenden Fassung die rechtsverbindliche Grundlage des mindestens notwendigen Qualitätsstandards dar.
Für die Beratung und Betreuung der Asylsuchenden und Geflüchteten hält der Betreiber ausreichend geeignetes Fachpersonal
entsprechend den Vorgaben der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung
der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz in der geltenden Fassung vor.
Dieses Fachpersonal beherrscht die deutsche Sprache fließend und verfügt neben Kenntnissen der englischen sowie erweiterten
Grundkenntnissen der russischen Sprache und über die Fähigkeit über Empathie und Sensibilität, eine Betreuung nach den
Grundsätzen der Sozialen Arbeit durchzuführen. Das Personal ist ebenfalls für die Absicherung der Versorgung der Bewohner
verantwortlich, soweit diese wegen einer behördlichen Maßnahme nicht durch die Bewohner selbst abgesichert werden kann.
Überdies stellt der Betreiber den laufenden Betrieb und die organisatorische Leitung der Gemeinschaftsunterkunft durch geeignetes
sonstiges Personal sicher.
Ferner sind für die Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude Personalanteile in Höhe von 0,25 Stellenanteile vorzusehen.
Der Betreiber verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Gemeinschaftsunterkünften aus mindestens drei belegbaren
Referenzobjekten.
Der Betreiber verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Gemeinschaftsunterkünften aus mindestens drei belegbaren
Referenzobjekten.
Der Betreiber ist ebenfalls für die Absicherung der Bewachung der Einrichtung verantwortlich und setzt dafür ein geeignetes
Wachschutzunternehmen ein. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Ordnungsbehörden und der Polizei ist für das eingesetzte
Wachschutzunternehmen keine neue Herausforderung. Das Wachschutzunternehmen hält hierfür geeignetes und erfahrenes
Personal vor. Das eingesetzte Personal verfügt über fließende Deutschkenntnisse.
Der Betreiber sichert die Entlohnung der eingesetzten eigenen Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter beauftragter Dritter nach den
Vorschriften des Brandenburgischen Vergabegesetzes und weist diese auf Verlangen nach. Ebenso überwacht er, daß das
Personal die Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgabe erfüllt.
Das eingesetzte Personal ist zusätzlich zu den reinen Bewachungsaufgaben in den Abwesenheitszeiten der Ort tätigen
Sozialarbeiter der erste Ansprechpartner für dringende Probleme der Asylsuchenden und ausländischen Geflüchteten. Ebenso
unterstützt es Maßnahmen der Versorgung in außergewöhnlichen Lagen.
Das Wachschutzunternehmen verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Gemeinschaftsunterkünften aus mindestens drei
nachgewiesenen Referenzobjekten.
Der Betreiber wirkt im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in den örtlichen fachspezifischen Netzwerken als Partner mit und
bindet die Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Geflüchtete durch breite sozialräumliche Handlungsansätze vor Ort in
die bestehenden Gemeindestrukturen umfassend ein.
Ein ausführlicher Nachweis der Qualifikation ist entbehrlich, sofern sich der Bieter an einem Vergabeverfahren des Sozialamts des
Landkreises Teltow-Fläming innerhalb der zurückliegenden 24 Monate beteiligt und entsprechende Nachweise erbracht hat oder
mit dem Landkreis in einer laufenden Vertragsbeziehung für eine der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung befindet.
5. Preisgestaltung:
Der Preis für die Betreibung der Verbundwohnungen wird in Form einer Grundpauschale für die belegungsunabhängige Betreibung
und eines Kostensatzes pro untergebrachtem Asylsuchenden bzw. Geflüchteten pro Monat angeboten. In den Kostensatz ist im
Angebot die Umsatzsteuer einzuberechnen und ein Gesamtpreis anzugeben.
Die notwendigen Mietkosten, die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenumlageverordnung werden vom Landkreis Teltow-
Fläming getragen.
Alle anderen anfallenden Kosten, insbesondere die Aufwendungen für notwendige Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
des von Landkreis gestellten Inventars, die Kosten für Werterhaltung, Schönheitsreparaturen und Reparaturen in Folge
von unsachgemäßer Nutzung bzw. Beschädigung, die Kosten für Reinigung der Gemeinschaftsräume und -flächen
sowie der Außenanlagen, ggf. notwendiger Schädlingsbekämpfung, allgemeine Sach- und Verwaltungskosten, dem
notwendigen qualifizierten Wachschutz und alle weiteren notwendigen Betreibungsaufwendungen sind in diesen Kostensätzen mitberücksichtigt.
Mit der Grundpauschale und den belegungsabhängigen Kostensätzen sind sämtliche Aufwendungen des Trägers für die
Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben in der geforderten Qualität abgegolten.
Haupterfüllungsort: Bezeichnung GU Ludwigsfelde, LISUM, Postanschrift Text freischaltenStruveweg 1, Ort 14974 Ludwigfelde.
Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort: Die Einrichtung befindet sich auf dem Campus des LISUM, einer Bildungsanstalt mit entsprechendem Lehrbetrieb. Zwei der ehemaligen Gästehäuser werden derzeit zur
Unterbringung ausschließlich ukrainischer Flüchtlinge sowie für Spätaussiedler genutzt.
Ausführungsfristen Laufzeit bzw. Dauer: Beginn 01.07.2024, Ende 31.12.2024.
Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung:
niedrigster Preis 60 v. H, Qualität der Leistung 40 v. H.
Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 16.05.2024 um 13:00 Uhr.
Bindefrist des Angebots 30.06.2024.
Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXP9Y526UU7.

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