Ausschreibung Lieferleistung in Frankfurt am Main

Beladung für Hilfeleistungslöschfahrzeuge (Teil 2 von 8)

ID: A453796743

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Lieferleistung

Frist

22.05.2024

Zeitraum der Ausführung

01.10.2024–31.03.2025

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von Beladung für 22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (Teil 2 von 8

Bekanntmachungstext

5Text freischalten7/2024 - 00165855-2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

1.

Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenStadt Frankfurt am Main, Branddirektion
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2.

Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Beladung für Hilfeleistungslöschfahrzeuge (Teil 2 von 8)
Beschreibung: Lieferung von Beladung für 22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (Teil 2 von 8)
Kennung des Verfahrens: e33dbeaf-7efc-47a0-9f08-ac90be4ed4df
Interne Kennung:Text freischalten 37-2024-00017
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit

2.1.2 Erfüllungsort:

Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:

2.1.5

Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 19
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 19

2.1.6 Ausschlussgründe:

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

5.

Los

5.1

Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Ansaugschlauch
Beschreibung: Lieferung von Ansaugschläuchen
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit

5.1.2 Erfüllungsort:

Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns:Text freischalten 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit:Text freischalten 31/03/2025

5.1.4 Verlängerung:

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: keine
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: keine
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: keine

5.1.10

Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Text freischaltenhttps://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18e2e1eb505-26e378cbf9203167,

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: Text freischaltenhttps://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: Text freischalten22/05/2024 22: 59,
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum:Text freischalten 23/05/2024 05: 00,
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

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