Ausschreibung Bauleistungen in Pirmasens

Hugo-Ball-Gymnasium – Austausch Fenster

ID: A453106582

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

12.07.2024

Zeitraum der Ausführung

21.05.2024–12.07.2024

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

S 16 Hugo-Ball-Gymnasium – Austausch Fenster Bauteil B – 2. BA

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Text freischaltenStadt Pirmasens - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Hugo-Ball-Gymnasium - Austausch Fenster Bauteil B - 2. BA
Beschreibung: Fensterbauarbeiten - Austausch von Fenstern im Bauteil B
Kennung des Verfahrens: fe4ae033-1f66-4de8-b823-5a631fe09030
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421112 Einbau von Fensterrahmen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421132 Einbau von Fenstern

2.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Hugo-Ball-Gymnasium Pirmasens Text freischaltenLemberger Straße 89
Stadt: Pirmasens
Postleitzahl: 66955
Land, Gliederung (NUTS): Pirmasens, Kreisfreie Stadt (DEB37)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXS0YDEY1L1HQJM4 Aufklärungs- und Bieterfragen: Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 05.02.2024 endet. - Datenschutz: Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO 1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO) - Stadtverwaltung Pirmasens Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle Text freischaltenBahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens Tel.Text freischalten 06331 1489024 Email: Text freischaltenzentralevergabestelle@pirmasens.de 2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO) - Stadtverwaltung Pirmasens Rechnungsprüfungsamt Text freischaltenBahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens Text freischaltenHerr Bernd Gehringer (Tel.Text freischalten 06331 1489030) Email: Text freischaltendatenschutz@pirmasens.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO) - Vergaben öffentlicher Aufträge im Auftrag nach VOB/A, VOB/A-EU, VgV sowie UVgO 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO) - Bieter / Bewerber - Fachplaner - Fachamt 5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO) - nein 6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO) - 10 Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens 7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DSGVO) Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrund-Verordnung insbesondere folgende Rechte: - Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogene Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO) - Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO) - Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft. Art.17 Abs. 3 DSGVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs-und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), insbes. soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Abs. noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. - Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO) dient. 8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO) Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. - Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters: Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes. - Eignung von Nachunternehmern: Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind. - Elektronische Rechnungsstellung: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Zur Abwicklung ist eine Leitweg-ID erforderlich, die in der E-Rechnung enthalten sein muss. Diese lautet wie folgt:Text freischalten 073170000000-001-32 Die elektronische Rechnung kann via E-Mail an Text freischaltenZRE-RLP@poststelle.rlp.de versendet werden. Alternativ kann die Rechnungsstellung nach vorangegangener Registrierung über das Landesportal unter Text freischaltenhttps://e-rechnung.service.rlp.de/de/startseite/ erfolgen. - Form der Angebote: Die Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Angebote per E-Mail oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen. - Kommunikation: Die gesamte Kommunikation bei allen elektronischen Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform. Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, FAX etc.) werden nicht bearbeitet. Die Vollständigkeit der eingereichten Vergabeunterlagen obliegt alleine dem Bieter. - Service & Hotline: Beratung und Hilfe in dringenden Fragen in Bezug auf die Bedienung der Vergabeplattform steht Ihnen unter nachfolgender Service-Telefonnummer (kostenpflichtig) zur Verfügung. Service-Telefonnummer:Text freischalten 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr E-Mail Kontakt an SUPPORT cosinex unter nachstehender E-Mailadresse: Text freischaltensupport@cosinex.de
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6 Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

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